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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> in frankreich geborenes kind https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1086453903 Beitrag begonnen von malle am 05.06.2004 um 19:45:03 |
Titel: in frankreich geborenes kind Beitrag von malle am 05.06.2004 um 19:45:03
???
ich (D) möchte hier in frankreich mein kind von einem franzosen bekommen, nun habe ich von der deutschen botschaft in paris eine mir nicht ganz verständliche antwort bekommen, was die staatsbürgerschaft dieses kindes angeht. kann mir jemand erklären, was es bedeutet, "ich kann die geburt in berlin melden und damit dem kind die deutsche staatsbürgerschaft geben"?!? eine kann-regelung? was passiert dann oder eben nicht, da wir nicht verheiratet sind? danke |
Titel: Re: in frankreich geborenes kind Beitrag von ramaol am 05.06.2004 um 20:15:18
Hallo!
Die Antwort gibt § 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG): Zitat:
Entgegen der weit verbreiteten Meinung braucht ein Kind, das durch Abstammung mehrere Staatsangehörigkeiten erworben hat, sich später auch nicht für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden - jedenfalls nicht nach deutschem Recht - , kann dies aber freiwillig tun, also eine davon aufgeben. Wenn du für dein im Ausland geborenes Kind eine deutsche Geburtsurkunde haben möchtest, kannst du dich dafür dann das Standesamt I in Berlin wenden, es wird daher schon einmal auch als Auslandsstandesamt bezeichnet. Die Eintragung dort hat aber nichts mit der Staatsangehörigkeit zu tun. |
Titel: Re: in frankreich geborenes kind Beitrag von malle am 05.06.2004 um 23:45:18
ach so, danke, das ist einfacher zu verstehen als dies "Beamten-Deutsch"
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Titel: Re: in frankreich geborenes kind Beitrag von ramaol am 06.06.2004 um 10:02:49 Zitat:
Das war Beamten-Deutsch! [lol=lol.gif] [lach=ichlachmichwech.gif] [smiley=laugh.gif] [lachen=lachen.gif] :happy: :rofl2: |
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