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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbügerung für Minderjähriges Kind
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Beitrag begonnen von goke am 03.06.2004 um 21:36:28

Titel: Einbügerung für Minderjähriges Kind
Beitrag von goke am 03.06.2004 um 21:36:28
Hallo,

ich bekomme demnachst die Deutsche Staatsbürgerschaft. Mich Intreressiert ob meine Tochter die Staatsbürgerschaft auch bekommt. Ich habe Sie in den Antrag nicht mitteingenommen da Sie erst späther Gebohren ist und mein Entlassungsverfahren in Serbien läft schon. Bekommt meine Frau auch Vielleicht die Staatsbürgerschaft (ist erst Seit August 2002 in DE und kann sich auf einfache weise auf Deutsch verstandigen). Wenn meine Tochter die Staatsbürgerschaft nicht automatisch bekommt kann ich dann für Sie alleine (Eigenständig) ein Antrag stellen also nicht zusammen mit der Mutter da Sie warscheinlich noch nicht die Vorrausetzungen erfüllt, die Mutter wird einer ewentuellen Einbürgerung für das Kind auch zustimmen.

Danke!

Titel: Re: Einbürgerung für minderjähriges Kind
Beitrag von ramaol am 03.06.2004 um 22:31:12
Hallo Goke!

Du widersprichst dir in deinem Posting:
Zitat:
ich bekomme demnachst die Deutsche Staatsbürgerschaft
und
Zitat:
und mein Entlassungsverfahren in Serbien läuft schon
passt nicht zusammen.

Davon abgesehen:

Automatisch bekommt deine Tochter mir Sicherheit die Einbürgerung nicht (hat sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht vielleicht schon nach § 4 Abs. 3 StAG erworben?).
Prinzipiell ist eine Mit-Einbürgerung vielleicht möglich, dies muss aber auf jeden Fall gesondert beantragt werden, und zwar bevor dein eigenes Verfahren abgeschlossen ist. Auch sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Z.B. müsste das Kind auch aus der bisherigen Staatsangehörigkeit entlassen werden.

Grundsätzlich ist auch die Mit-Einbürgerung des Ehepartners möglich, jedoch ebenfalls nur auf Antrag.
Voraussetzungen u.a. nur ein Aufenthalt im Inland von vier Jahren bei zweijähriger Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft. Die übrigen Voraussetzungen muss der Ehepartner aber erfüllen, wobei es beim Einkommen darauf ankommt, dass die Eheleute gemeinsam in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt ohne öffentliche Mittel zu bestreiten.

Eine alleinige Einbürgerung eines Kleinkindes ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich, z.B. wenn beide Eltern bereits eingebürgert wurden, was hier ja nicht der Fall ist.


Titel: Re: Einbügerung für Minderjähriges Kind
Beitrag von goke am 03.06.2004 um 22:39:13
Ich hab ja auch demnachst gesagt weil ich erst die einlassung abwarten muss ;). Ist es in Serbien möglich das Kind in ein schon angelaufenes Entlassungsberfahren einzubeziehen oder müsste ich dann den entlassungsantrag neu stellen?

Titel: Re: Einbügerung für Minderjähriges Kind
Beitrag von ramaol am 03.06.2004 um 22:52:24
Ach so, kleines Missverständnis.  :-[

Grundsätzlich ist es immer möglich, ein Kind noch mit in das Entlassungsverfahren einzubeziehen, solange dies nicht abgeschlosen ist. Natürlich benötigst du dazu erst einmal eine Einbürgerungszusicherung für das Kind, und die gibt's nur, wenn du die Mit-Einbürgerung beantragst.

Titel: Re: Einbügerung für Minderjähriges Kind
Beitrag von goke am 04.06.2004 um 01:01:19
Wir würden dann gleichzeitg augebürgert oder? Wenn man mich zu erst entlässt und das Kind erst späther bekomme ich dan gleich meine Staatsbürgerschaft und das Kind späther oder müssen wir unbedingt geichzeitig etlassen und eingebürgert werden?

Titel: Re: Einbügerung für Minderjähriges Kind
Beitrag von ramaol am 04.06.2004 um 01:07:57
Die Entlassung wird wohl gleichzeitig erfolgen und damit dann auch die Einbürgerung.

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