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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerungsprobleme????
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Beitrag begonnen von plana am 02.06.2004 um 19:25:31

Titel: Einbürgerungsprobleme????
Beitrag von plana am 02.06.2004 um 19:25:31
Hallo,

habe zur Zeit folgende Lage:

Ich werde am Ende des Jahres einen Antrag auf Einbürgerung nach 85 stellen, bin dann seit 8 Jahren in Deutschland und habe einen AE zur Zeit und die 8 Jahren werden auch angerechnet.

Allerdings wegen einem finanziellen Notfall habe ich meine Kreditkartenrechnung nicht begleichen können, daher wird die Karte gekündigt und ich werde die Rechnung in Raten zahlen müssen, dies bedeutet sichen einen negativen Eintrag in der SCHUFA.
Das selbe gilt auch für einen Kredit den ich aufgenommen habe, kann ich moment die Raten nicht zurückzahlen, obwohl ich schon sehr gut verdiene (ca 1700 EUR Netto) und meinen Job auch sicher bis nächstes Jahr beibehalte. Kann sowas eine negative Wirkung auf die Einbürgerung haben (Führungszeugnis usw usw..)????

Wäre für jeden Beitrag dankbar.
Und Danke im Voraus schon an ramaol :-)

Mfg
plana

Titel: Re: Einbürgerungsprobleme????
Beitrag von ramaol am 02.06.2004 um 22:19:29
Hi Plana!

Irgendwelche Kreditangelegenheiten oder SCHUFA-Einträge sind für das Einbürgerungsverfahren völlig irrelevant, solange es kein Straf- oder Ermittlungsverfahrenverfahren gibt.
Falls dies der Fall sein sollte, wird das Einbürgerungsverfahren ausgesetzt, bis das Ermittlungs- bzw. Strafverfahren abgeschlossen ist (sh. § 88 Abs. 3 AuslG).
Der Einbürgerungsanspruch ist nur dann gefährdet, wenn es zu einer Verurteilung kommen sollte, die entweder 180 Tagessätze oder 6 Monate auf Bewährung übersteigt oder bei einer Verurteilung ohne Bewährung.
Auch im Führungszeugnis stehen nur Verurteilungen, keine Ermittlugsverfahren oder SCHUFA-Einträge. Im Übrigen fordert die Einbürgerungsbehörde kein Führungszeugnis an, sondern einen "Auszug aus dem Bundeszentralregister", aber da stehen solche Sachen auch nicht drin.
Siehe www.bundeszentralregister.de

Titel: Re: Einbürgerungsprobleme????
Beitrag von plana am 07.06.2004 um 21:55:51
Hallo ramaol,

habe mich bei der webseite der BZR erkundigt, dort steht unter anderem:

"In einem Behördenführungszeugnis können zusätzlich - anders als beim Privatführungszeugnis - auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, zum Beispiel der Widerruf eines Waffenscheins oder einer Gewerbeerlaubnis, enthalten sein. Auch Entscheidungen über eine mögliche Schuldunfähigkeit oder die gerichtlich angeordnete Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt können beispielsweise in einem Behördenführungszeugnis aufgeführt sein."

Spielt bei der Einbürgerung z.B: dieses Behördenführungszeugnis eine Rolle?

Danke und gruss

Titel: Re: Einbürgerungsprobleme????
Beitrag von ramaol am 08.06.2004 um 09:04:54
Hi Plana!

Die Einbürgerungsbehörde fordert kein Führungszeugnis an, sondern einen "Auszug aus dem Bundeszentralregister". Auch da würden die von dir genannten Punkte drinstehen.

Aber du verwechselst da etwas: Schuldunfähigkeit hat nichts mit Schulden zu tun.

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