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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat in deutschland
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Beitrag begonnen von the_andy am 02.06.2004 um 18:18:10

Titel: Heirat in deutschland
Beitrag von the_andy am 02.06.2004 um 18:18:10


Hallo!

Also vielleicht ist meine Frage ja gänzlich dumm, aber ich habe eine Bekannte aus der Dominikanischen Republik, die legal hier ist (Au Pair oder Visum fürs Deutschlernen - eines von beiden).
Sie will ihren Freund heiraten, aber es wurde ihr gesagt, dass nach neuesten Bestimmungen (erst kürzlich eingeführt), es jetzt Ausländern mit Au-Pair- oder Studentenvisa untersagt sei, hier zu heiraten. Sie müsse sich also für sich und Ihren Freund zwei Tickets in die Dom. Rep. besorgen, ihn dort heiraten, Visum für Familienzusammenführung beantragen, ...

Stimmt das? Oder kann sie auch hier heiraten?


Danke!

MfG,

Andy


Titel: Re: Heirat in deutschland
Beitrag von Andreas78 am 02.06.2004 um 18:34:04
Ein bestimmter Aufenthaltstitel ist keine Voraussetzung, um in Deutschland heiraten zu können.
Einfach beim Standesamt nach den vorzulegenden Dokumenten fragen.
Als Ehefrau eines Deutschen hat die Frau Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis (§23 AuslG). Wenn die Voraussetzungen des Anspruchs während des rechtmäßigen Aufenthaltes in Deutschland entstehen (also durch Heirat in Deutschland mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung), ist kein Visumverfahren erforderlich (§ 9 DVAuslG)

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