i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Rechte nach der Trauung mit einem Türken?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1086179016

Beitrag begonnen von alex5 am 02.06.2004 um 15:23:36

Titel: Rechte nach der Trauung mit einem Türken?
Beitrag von alex5 am 02.06.2004 um 15:23:36
Hallo;
ich habe polnische Staatsangehörigkeit und studiere in Deutschland. Kann ich dann nach der Trauung mit meinem Freund (türkischer Pass, in Deutschland geboren, unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, fest eingestellt) meine Aufenthaltsbewilligung in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln lassen und eine Arbeitserlaubnis beantragen?
Gruß und vielen Dank für Antworten : :-D

Titel: Re: Rechte nach der Trauung mit einem Türken?
Beitrag von Mick am 02.06.2004 um 16:15:32

schrieb am 02.06.2004 um 15:23:36:
Hallo;
ich habe polnische Staatsangehörigkeit und studiere in Deutschland. Kann ich dann nach der Trauung mit meinem Freund (türkischer Pass, in Deutschland geboren, unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, fest eingestellt) meine Aufenthaltsbewilligung in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln lassen und eine Arbeitserlaubnis beantragen?
Gruß und vielen Dank für Antworten : :-D


Das hört sich so an, als würde ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vorliegen. Dann spräche der § 28 Abs. 3 AuslG nicht gegen die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Also: Antrag stellen und Ergebnis abwarten.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.