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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Rechte nach der Trauung mit einem Türken? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1086179016 Beitrag begonnen von alex5 am 02.06.2004 um 15:23:36 |
Titel: Rechte nach der Trauung mit einem Türken? Beitrag von alex5 am 02.06.2004 um 15:23:36
Hallo;
ich habe polnische Staatsangehörigkeit und studiere in Deutschland. Kann ich dann nach der Trauung mit meinem Freund (türkischer Pass, in Deutschland geboren, unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, fest eingestellt) meine Aufenthaltsbewilligung in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln lassen und eine Arbeitserlaubnis beantragen? Gruß und vielen Dank für Antworten : :-D |
Titel: Re: Rechte nach der Trauung mit einem Türken? Beitrag von Mick am 02.06.2004 um 16:15:32 schrieb am 02.06.2004 um 15:23:36:
Das hört sich so an, als würde ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vorliegen. Dann spräche der § 28 Abs. 3 AuslG nicht gegen die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Also: Antrag stellen und Ergebnis abwarten. |
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