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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenfuehrung - jedoch noch in den USA
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Beitrag begonnen von usapab am 27.05.2004 um 16:04:03

Titel: Familienzusammenfuehrung - jedoch noch in den USA
Beitrag von usapab am 27.05.2004 um 16:04:03
Hallo zusammen,
ich bin deutscher Staatsangehoeriger, der zurzeit noch in den USA lebt. Im Juni werde ich meine syrische Verlobte in Syrien heiraten. Ab Oktober werde ich wieder in Deutschland leben und dann moechte ich natuerlich, dass meine zukuenftige Frau auch nach Deutschland ziehen kann und mit mir leben kann. Kann sie das Visum zur Familienzusammenfuehrung schon beantragen, auch wenn ich noch in den USA lebe? Nach Auskunft der Deutschen Botschaft in Damaskus gibt es da eine Moeglichkeit, jedoch hat mir die Auslaenderbehoerde in meinem zukuenftigen deutschen Wohnort  mitgeteilt, dass ich dafuer meinen Wohnsitz in Dtl. haben muss und das Prozedere nicht gestartet werden kann, solange ich noch im Ausland lebe? Ich habe der Dame gesagt, dass ich ihr gerne meine Daten in den USA geben kann, so dass sie mich dort erreichen kann, jedoch hat sie auf deutschen Wohnsitz bestanden. Ich kann ihr auch einen Brief von meinem deutschen Arbeitgeber vorlegen, der belegt, dass ich ab Oktober wieder in Deutschland sein werde.

Stimmt es, dass wir bis Oktober warten muessen, bis sie das Visum beantragen kann, dann waere das natuerlich furchtbar, denn das hiesse wir muessten bis Novembe oder Dezember warten, bis wir zusammenleben koennten  :(

Ich danke Euch noch im Vorhinein fuer Eure Hilfe und Auskunft.

Gruesse aus den USA

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung - jedoch noch in den
Beitrag von Mick am 27.05.2004 um 17:16:07
Hi,
mit den Angeboten von Dir (Arbeitgeberbescheinigung, Erreichbarkeit in den USA) könnte man die Einleitung Visumsverfahren m.E. auch vor Deinem Umzug nach D. "zulassen". So würde ein minimaler zeitlicher Unterschied bzgl. der Einreisen auf Euch zukommen.
Ich würde noch eine Bescheinigung über den in D. zur Verfügung stehenden Wohnraum (Mietvertrag?) verlangen.

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung - jedoch noch in den
Beitrag von peku am 27.05.2004 um 18:59:10
@mick

Ich hatte meinen Wohnsitz während der Ehezeit kurzzzeitig in Armenien wg.Hauskauf dort.Da gerade eine Verlängerung der AE meiner Frau anstand wurde ich damals von der ALB freundlich informiert das nur das eheliche Leben mit einem Deutschen in Deutschland Rechtgrundlage für die AE meiner Frau ist.Nachdem ich die Umstände offengelegt hatte und mitteilte nmich sofort wieder in DE anzumleden wennd as Haus gekauft ist war jedoch alles ok.
Fazit: Eventuell ist dies auch beim Fragesteller der Grund.Solange ein Deutscher seinen wohnsitz nicht in DEe hat entfällt eventuell die Grundlage für die familienzusammenführung nach DE.???
Gruss peku

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung - jedoch noch in den
Beitrag von Doc am 27.05.2004 um 20:21:18
Hier die Rechtsgrundlage:


Zitat:
§ 23 Ausländische Familienangehörige Deutscher
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist nach Maßgabe des § 17 Abs. 1

1. dem ausländischen Ehegatten eines Deutschen,
2. dem ausländischen minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3. dem ausländischen Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat; sie kann nach Maßgabe des § 17 Abs. 1 auch dem nicht-sorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird.


Die Voraussetzung kann auch gegeben sein, wenn der Deutsche nachvollziehbar beabsichtigt, in unmittelbarer Zukunft seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Deutschland verlegen zu wollen.

Der Nachzug kann nicht vor der beabsichtigten Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes des Deutschen nach Deutschland erfolgen; es geht nur mindestens gleichzeitig.

Ausgeschlossen ist auch eine beabsichtigte Eheschließung.

Doc  ;)

Titel: Re: Familienzusammenfuehrung - jedoch noch in den
Beitrag von Mick am 27.05.2004 um 22:51:32

schrieb am 27.05.2004 um 18:59:10:
@mick

Ich hatte meinen Wohnsitz während der Ehezeit kurzzzeitig in Armenien wg.Hauskauf dort.Da gerade eine Verlängerung der AE meiner Frau anstand wurde ich damals von der ALB freundlich informiert das nur das eheliche Leben mit einem Deutschen in Deutschland Rechtgrundlage für die AE meiner Frau ist.Nachdem ich die Umstände offengelegt hatte und mitteilte nmich sofort wieder in DE anzumleden wennd as Haus gekauft ist war jedoch alles ok.
Fazit: Eventuell ist dies auch beim Fragesteller der Grund.Solange ein Deutscher seinen wohnsitz nicht in DEe hat entfällt eventuell die Grundlage für die familienzusammenführung nach DE.???
Gruss peku



Hi Peku,
klar, so lange er nicht dort wohnt, wird es Probs geben. Ich sagte ja auch was von "minimaler Verzögerung". Die Frage ist doch, ob die ABH den Antrag, der ihr übersandt wird, sofort ablehnt, weil er nicht gemeldet ist, oder zumindest versucht, zeitnah positiv zu entscheiden.

Mir ist durchaus klar, dass da einige ABH's Probleme machen könnten.

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