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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Ausgeschrieben im Schengen
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Beitrag begonnen von Zemra4 am 26.05.2004 um 22:38:17

Titel: Ausgeschrieben im Schengen
Beitrag von Zemra4 am 26.05.2004 um 22:38:17
Ich bin Deutsche. Mein Freund und ich haben vor kurzem im Kosovo geheiratet. Beim Visumsverfahren hat sich nun herausgestellt, dass er vor einem Jahr von Frankreich für drei Jahre ausgeschrieben wurde.

Grund der Ausschreibung war höchstwahrscheinlich ein illegaler Aufenthalt in Frankreich. Er besaß ein Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis für die Schweiz, in der er 7 Jahre lebte. Allerdings durfte er die Schweiz nicht auf dem Landweg, nur per Luft verlassen. Dies hat er missachtet. Er wurde auf der Fahrt durch Frankreich aufgehalten und war eine Nacht in Haft, wurde am nächsten Tag freigelassen, um Asyl zu beantragen. Dies hat er nicht beantragt, sondern ist ausgereist, zurück in die Schweiz.

Er gilt dadurch sicherlich als "untergetaucht"  oder "ausgereist" Er gilt sicherlich nicht als abgeschoben.

Wer kann mir sagen, was dies für Konsequenzen in Bezug auf die Familienzusammenführung hat?

Titel: Re: Ausgeschrieben im Schengen
Beitrag von Mick am 26.05.2004 um 23:16:33
Hi,
wie sicher bist Du, dass die Ausschreibung schengenweit ist?
Falls ja, müsste im Rahmen des Visumsverfahrens ein sogenanntes Konsultationsverfahren durchgeführt werden. D.h.: Deutschland fragt Frankreich, warum ausgeschrieben. Dann wird abgewogen, ob das auch der Aufenthaltsnahme in D. entgegen steht. Falls nicht, kann das Visum erteilt werden.

Das Konsultationsverfahren wird in Deutschland über das BKA (Sirene Deutschland) durchgeführt.

Titel: Re: Ausgeschrieben im Schengen
Beitrag von Zemra4 am 26.05.2004 um 23:31:20
Hallo Mick, vielen Dank für deine Antwort.

Der Sachbearbeiter der AB hat mir das gesagt.
Aufgrund dieser Information habe ich schon viele Telefonate geführt und teilweise erschreckende Auskünfte erhalten. ZB. dass er überhaupt nicht nach Deutschland kommen dürfe, und auch dass, wenn er kommen dürfe unter Umständen bei der Einreise sofort festgenommen würde. Also alles sehr widersprüchlich.

Wie leitet man so ein Verfahren ein?

Titel: Re: Ausgeschrieben im Schengen
Beitrag von Mick am 26.05.2004 um 23:41:15

schrieb am 26.05.2004 um 23:31:20:
Hallo Mick, vielen Dank für deine Antwort.

Der Sachbearbeiter der AB hat mir das gesagt.
Aufgrund dieser Information habe ich schon viele Telefonate geführt und teilweise erschreckende Auskünfte erhalten. ZB. dass er überhaupt nicht nach Deutschland kommen dürfe, und auch dass, wenn er kommen dürfe unter Umständen bei der Einreise sofort festgenommen würde. Also alles sehr widersprüchlich.

Wie leitet man so ein Verfahren ein?



Na, zuerst sollte der Visumsantrag zwecks Familienzusammenführung gestellt werden. Dann sieht man, wie es weitergeht. Ich würde das Verfahren automatisch einleiten, sollte auch anderswo so sein.

Titel: Re: Ausgeschrieben im Schengen
Beitrag von Mick am 26.05.2004 um 23:44:19
oki, habe gesehen, der ist ja schon gestellt.
dann frage Deine Ausländerbehörde mal wie es weiter geht.
Eigentlich sollten die schonmal was vom Konsultationsverfahren gehört haben.

Titel: Re: Ausgeschrieben im Schengen
Beitrag von Zemra4 am 27.05.2004 um 01:01:43
Die schon, aber ich nicht.

Also wenn ich dich recht verstanden habe, dann habe ich diverse Fehlinformationen bekommen. Unter gewissen Umständen darf er also doch Einreisen; oder?

Titel: Re: Ausgeschrieben im Schengen
Beitrag von Mick am 27.05.2004 um 01:08:56

schrieb am 27.05.2004 um 01:01:43:
Die schon, aber ich nicht.

Also wenn ich dich recht verstanden habe, dann habe ich diverse Fehlinformationen bekommen. Unter gewissen Umständen darf er also doch Einreisen; oder?



Richtig. Nochmal: Deutschland muss nachfragen, warum die Ausschreibung besteht und dann entscheiden, ob nicht dennoch ein Aufenthaltsrecht in D. erteilt werden kann. Wenn er sich "nur" illegal in F. aufgehalten hat, oder einfach nur nicht den richtigen Ausreiseweg gewählt hat, dürfte das der Erteilung der AE in Deutschland nicht entgegen stehen. Und wenn er nur deswegen ausgeschrieben ist, weil ein Nachweis der Ausreise fehlte, hätte das auf eine nationale Fahndung in Frankreich beschränkt werden sollen.

Titel: Re: Ausgeschrieben im Schengen
Beitrag von Zemra4 am 27.05.2004 um 01:19:03
Super, super, vielen Dank für die Auskunft. Das beruhigt mich jetzt sehr.

Liebe Grüße von Zemra

Titel: Re: Ausgeschrieben im Schengen
Beitrag von Zemra4 am 02.06.2004 um 22:06:06
Hall lieber Mick,

ich bin auf der AB gewesen. Der SB hat gesagt, das Konsultationsverfahren müsste von meinem Ehemann in seiner Heimat auf dem Französischen Konsulat gemacht werden. Die AB sei nicht für das Konsultationsverfahren zuständig. (Er war aber schon in dieser Sache dort und bekommt keine Auskunft)

Wie gut, dass ich mir Notizen gemacht hatte, somit konnte ich ihm die Auskünfte geben, die ich hier erhalten hatte. Nun will er eine Anfrage an das BVA in Köln stellen. Was ist das BVA?

Wie geht es nun weiter?

Die Familie meines Mannes hier, ist der Meinung, wir sollten sofort einen Anwalt beauftragen, denn durch die Tätigkeit eines Anwaltes liesse sich der Visumsantrag bescleunigen. Ist das richtig?

Titel: Re: Ausgeschrieben im Schengen
Beitrag von Andreas78 am 02.06.2004 um 22:15:51

Zitat:
Was ist das BVA?


http://www.bundesverwaltungsamt.de/

Titel: Re: Ausgeschrieben im Schengen
Beitrag von Mick am 02.06.2004 um 22:21:26

schrieb am 02.06.2004 um 22:06:06:
Hall lieber Mick,

ich bin auf der AB gewesen. Der SB hat gesagt, das Konsultationsverfahren müsste von meinem Ehemann in seiner Heimat auf dem Französischen Konsulat gemacht werden. Die AB sei nicht für das Konsultationsverfahren zuständig. (Er war aber schon in dieser Sache dort und bekommt keine Auskunft)

Wie gut, dass ich mir Notizen gemacht hatte, somit konnte ich ihm die Auskünfte geben, die ich hier erhalten hatte. Nun will er eine Anfrage an das BVA in Köln stellen. Was ist das BVA?

Wie geht es nun weiter?

Die Familie meines Mannes hier, ist der Meinung, wir sollten sofort einen Anwalt beauftragen, denn durch die Tätigkeit eines Anwaltes liesse sich der Visumsantrag bescleunigen. Ist das richtig?


Hi,
ich zitiere erstmal:



Zitat:
§ 94 Abs. 4 SDÜ:
Sofern eine Vertragspartei eine Ausschreibung nach Artikel 95, 97 oder 99 für nicht vereinbar hält mit ihrem nationalen Recht, mit internationalen Verpflichtungen oder wesentlichen nationalen Interessen, kann sie nachträglich die Ausschreibung in dem Bestand ihres nationalen Teils des Schengener Informationssystems so kennzeichnen lassen, daß die Maßnahme in ihrem Hoheitsgebiet nicht aufgrund der Ausschreibung vollzogen wird. Mit den anderen Vertragsparteien müssen hierüber Konsultationen geführt werden. Wenn die ausschreibende Vertragspartei die Ausschreibung nicht zurückzieht, bleibt die Ausschreibung für die anderen Vertragsparteien nach wie vor gültig.


Es ist doch wohl völlig logisch, dass die Aktivitäten hierfür nicht von Deinem Ehemann veranlasst werden können? Es geht darum zu klären, ob D. eine Ausschreibung für D. aufheben lässt.

Ruf doch mal beim Bundeskriminalamt Wiesbaden, Schengensirene, an und frage nach dem Verfahren. Schilder denen Dein Problem!

BVA ist das Bundesverwaltungsamt. Dort ist das Ausländerzenralregister. Dein Mann erhält dort zum Beispiel Auskünfte über die Speicherungen zu seiner Person.
Siehe unter http://www.bundesverwaltungsamt.de. Suche dort nach dem Ausländerzentralregister, das Antragsformular zur Auskunftserteilung steht dort als Download bereit.

Titel: Re: Ausgeschrieben im Schengen
Beitrag von Trinnity am 03.06.2004 um 10:42:31
Hallöchen,

sodele, wollte nur mal schreiben wie es bei meinem ehemaligen Mann war (der jetzt nicht mehr ist):

Wir hatten in Serbien geheiratet und dann Antrag auf Familienzusammenführung gestellt.
Er war damals auch im SIS ausgeschrieben wegen Visaverstoß in Italien (sprich illegaler Aufenthalt).

Mir hat damals die AB gesagt, dass aufgrund des Antrags zur Familienzusammenführung die BRD (welche Stelle genau weiß ich nicht mehr, ist schon Jahre her) in Italien anfragt, warum der Eintrag im SIS steht.
Auf jeden Fall ging das automatisch, mein damaliger Mann mußte keinen extra Antrag stellen.

Und da es sich "nur" um einen Visaverstoß handelte (sprich keine schwere Straftat, die die Sicherheit der BRD bedrohe - wobei ich hier Visaverstoß nicht als "legal" darstellen möchte) und der " Schutz der Ehe und Familie" als stärker gewichtet wurde hat es mit allem drum und dran ca. 4 Monate gedauert, bis er das Visum zur Familienzusammenführung bekommen hat.
Ich glaube aber, dass die Einreisesperre für Italien bis zu einem bestimmten Zeitpunkt noch bestehen blieb, weiß es nicht mehr ganz genau.

Ob das jetzt heute anders abläuft weiß ich nicht.

Titel: Re: Ausgeschrieben im Schengen
Beitrag von Zemra4 am 03.06.2004 um 11:37:55
Vielen lieben Dank für eure Antworten.



Wer kann mir bitte noch sagen, ob das ganze durch die Beauftragung eines Anwalts wirklich und wesentlich beschleunigt werden kann?

(habe mir das Formular des BVA sofort runtergeladen)


Titel: Re: Ausgeschrieben im Schengen
Beitrag von Zemra4 am 03.06.2004 um 13:07:28
Habe gerade mit der Schengensirene beim BKA in Wiesbaden telefoniert und habe zum Ablauf folgende Info bekommen.


Die AB an meinem Wohnort stellt eine Anfrage an die Schengensirene in Wiesbaden. Diese stellt dann die Anfrage ob, in diesem Fall Aufgrund der Heirat, die Ausschreibung gelöscht werden kann, was dann normalerweise problemlos geschieht, es sei denn es liegen gravierende Verstösse vor.

Jetzt werde ich dem SB ein freundliches Fax senden mit diesen Infos.......

Titel: Re: Ausgeschrieben im Schengen
Beitrag von Zemra4 am 03.06.2004 um 18:12:05
Nach meinem Fax mit all diesen Informationen erhielt ich soeben um 17.54 einen Anruf des zuständigen Sachbearbeiters der AB.

Der SB teilte mir mit, dass er gestern eine Anfrage an das BVA gestellt hätte, und heute sofort eine Antwort bekam. „Das BVA sei nicht zuständig, sondern die Schengensirene in Wiesbaden“

Herr SB sagte weiterhin, dass ICH mich nun mit der Schengensirene bezüglich des Konsultationsverfahrens in Verbindung setzen müsse.

Der Visa-Antrag würde nun in der Warteschleife gehalten werden und die AB würde nicht mehr tätig werden. Die AB sei dafür nicht zuständig!

Er hätte Rücksprache mit seinem Vorgesetzten gehalten. Er hat mir die Durchwahl seines Vorgesetzten gegeben und mir gesagt, dass das Fax, welches ich geschrieben habe, dem Vorgesetzten schon vorläge.

Jetzt stehe ich ziemlich dumm und ohnmächtig da und fühle mich von der AB so ziemlich auf den Arm genommen. Was läuft hier schief?

An dieser Stelle  mein Fax, nur so zur Info, damit auch jeder der dies liest weiß, dass ich mich höflich und korrekt verhalten habe. Oder habe ich da was falsch gemacht?

[i][i]„An XXX


XXXX , Antrag auf Familienzusammenführung

Sehr geehrter Herr XXXX,

vielen Dank erst Mal für Ihre freundliche Unterstützung. Leider sind die Wege durch den
§-Dschungel doch sehr verworren.

Nachdem ich Ihren Vorschlag mich an das BVA zu wenden beherzigt habe, stellte sich heraus, dass nur mein Mann selbst oder ein Anwalt oder eine bevollmächtigte Person einen schriftlichen Antrag  auf Auskunft über die zu seiner Person im Ausländerzentralregister gespeicherten Daten  stellen kann. Das Formular habe ich sofort aus dem Internet heruntergeladen. Eine Bevollmächtigung von mir als seine Ehefrau wird dennoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Sollte er die Auskunft dann bekommen haben, hilft uns das dann zur Visaerteilung auch keinen Schritt weiter.

Weitere Informationen, die ich über den Verlauf der Visaerteilung im Falle einer Ausschreibung im Schengen erhalten habe sind:

„Aufgrund des Antrags zur Familienzusammenführung wird dir BRD automatisch im ausschreibenden Land nach dem Grund des Eintrags nachfragen. Dies gründet auf folgendem §:


§ 94 Abs. 4 SDÜ: Sofern eine Vertragspartei eine Ausschreibung nach Artikel 95, 97 oder 99 für nicht vereinbar hält mit ihrem nationalen Recht, mit internationalen Verpflichtungen oder wesentlichen nationalen Interessen, kann sie nachträglich die Ausschreibung in dem Bestand ihres nationalen Teils des Schengener Informationssystems so kennzeichnen lassen, daß die Maßnahme in ihrem Hoheitsgebiet nicht aufgrund der Ausschreibung vollzogen wird. Mit den anderen Vertragsparteien müssen hierüber Konsultationen geführt werden. Wenn die ausschreibende Vertragspartei die Ausschreibung nicht zurückzieht, bleibt die Ausschreibung für die anderen Vertragsparteien nach wie vor gültig.



Daraus ergibt sich, dass die Aktivitäten hierfür nicht von meinem Ehemann veranlasst werden können.

Es geht darum mittels einem Konsultationsverfahren zu klären, ob Deutschland eine Ausschreibung für Deutschland aufheben lässt.

Ein Telefonat mit  der Schengensirene beim BKA in Wiesbaden brachte mir  folgende Info zum Ablauf:

Die AB an meinem Wohnort stellt eine Anfrage an die Schengensirene in Wiesbaden. Diese stellt dann die Anfrage ob, in diesem Fall Aufgrund der Heirat, die Ausschreibung gelöscht werden kann, was dann normalerweise problemlos geschieht, es sei denn es liegen gravierende Verstösse vor. Diese Anfrage kann von der AB gestellt werden mit der Bitte den Grund zur Ausschreibung zu erfahren oder auch ohne. Je nach Ermessen des SB.

Demnach würden alle weiteren Aktivitäten meinerseits lediglich dazu führen, dass sich mein Wissen über Verfahrensweg und den §-Dschungel erweitert, und ich nur durch dieses Wissen einen Beitrag zur zügigen Durchführung des Visa-Antrages beisteuern kann. Tatsächliche Schritte kann ich dazu keine unternehmen.

Meine Gewerbe-Anmeldung erhalten Sie mit dieser Post als Anlage. Den Nachweis für den Lebensunterhalt vom Steuerberater werde ich schnellstens nachreichen. Sollte sich durch das Fehlen dieses Dokumentes das Konsultationsverfahren verzögern, bitte ich Sie um eine Benachrichtigung.

Vielen Dank und herzliche Grüße,


Anlage per Fax Handelsregisterauszug“

Titel: Re: Ausgeschrieben im Schengen
Beitrag von Mick am 03.06.2004 um 21:26:30
Alles super gemacht. Höflich etc. etc. keine Frage.

Ich hatte in meinen ganzen Jahren nur einmal ein Konsultationsverfahren. Insofern ist Unsicherheit der ABH verständlich, nicht aber, dass sie sich nicht selbst darum bemüht, den richtigen Verfahrensweg zu ermitteln - schade.

Also:
Schick doch ein FAX an die Sirene, schilder das und hoffe auf schnelle Antwort. Und wenn die lautet, die ABH muss das machen, ist Dir doch auch geholfen.

Viel Erfolg!

Titel: Re: Ausgeschrieben im Schengen
Beitrag von Doc am 04.06.2004 um 08:05:37
Ergänzender Hinweis:

Laut Schengenhandbuch erfolgt das Verfahren wie folgt (Seite 205):


Zitat:
UNTERRICHTUNG BEI NATIONALEN AUFENTHALTSTITELN (ARTIKEL 25 SDÜ) Nach Artikel 25 Absatz 1 SDÜ muss ein Vertragstaat, der einem zur Einreiseverweigerung ausgeschriebenen Drittausländer einen nationalen Aufenthaltstitel erteilen will, die ausschreibende Vertragspartei vorab konsultie- ren und deren Interesse berücksichtigen. Voraussetzung für die Erteilung des Aufenthaltstitels können insbeson- dere humanitäre Gründe oder internationale Verpflichtungen sein. In jedem Fall müssen gewichtige Gründe vor- liegen. Nach Artikel 25 Absatz 1 Satz 2 zieht die ausschreibende Vertragspartei die schengenweite Ausschreibung als- dann zurück, wobei es ihr unbenommen bleibt, den Drittausländer national weiterhin auszuschreiben.

Die Umsetzung der vorbezeichneten Vertragsbestimmungen setzt demnach eine zweimalige Kommunikation zwischen demjenigen Staat, der den Aufenthaltstitel erteilen will, und dem ausschreibenden Staat voraus:  
- Vorabkonsultation zur Interessenwahrung des ausschreibenden Staates und  
- Unterrichtung über die Erteilung des Aufenthaltstitels, damit der ausschreibende Staat die Ausschreibung zurückziehen kann.

Nach Artikel 25 Absatz 2 SDÜ ist die Konsultation der ausschreibenden Partei auch dann notwendig, wenn sich erst im Nachhinein, d. h. nach Erteilung des Aufenthaltstitels herausstellt, dass der Inhaber des Titels zur Einrei- severweigerung ausgeschrieben ist. Auch die Erteilung eines Aufenthaltstitels an einen Drittausländer, der von einem der Vertragsstaaten zur Einrei- severweigerung ausgeschrieben ist, wird nach dem Sinn des Durchführungsübereinkommens eine Ausnahme- regelung bleiben. Für die Kommunikation nach Artikel 25 SDÜ ist ein enger Sachzusammenhang mit dem Datenbestand des Schengener Informationssystems (SIS) gegeben. Es ist zu prüfen, ob die Informationsübermittlung durch das zukünftige Sirene-Verfahren unterstützt werden kann. Die in dieser Notiz festgelegten Verfahrensregeln werden im Hinblick auf ihre praktische Anwendbarkeit spätes- tens 12 Monate nach Inkraftsetzen des Schengener Durchführungsübereinkommens erneut überprüft.


Wie Mick schon sagte: Zuständig für die Durchführung der Konsultation ist die deutsche Behörde, die den Titel entgegen einer Ausschreibung erteilen will, kann, soll und nicht der Antragsteller!

Doc  ;-D

Titel: Re: Ausgeschrieben im Schengen
Beitrag von croco am 04.06.2004 um 10:19:20
UNFASSBAR

Das ein Bürger seiner Behörde erklären muß, wie Sie Ihren Job machen muß und dabei die Arbeit der Behörde selbst erledigt. [beifall=beifall.gif]
Na ja andererseits, vielleicht können wir ja bald alle Behörden abschaffen  [lachen=lachen.gif]und die Bürger machen einfach alles selber. Ich stelle meinen Antrag selber, lese die Gesetze nach und entscheide dann selber nach besten Wissen und Gewissen über den Antrag. Wäre doch ein Schritt zum mündigen Bürger. ;-D

sorry, aber diese Anmerkung konnte ich mir einfach nicht verkneifen.

;)croco

Titel: Re: Ausgeschrieben im Schengen
Beitrag von Mick am 04.06.2004 um 10:56:21

schrieb am 04.06.2004 um 10:19:20:
entscheide dann selber nach besten Wissen und Gewissen über den Antrag.



Aber nur, wenn i4a zwischengeschaltet wird  [lachen=lachen.gif]

Titel: Re: Ausgeschrieben im Schengen
Beitrag von Zemra4 am 04.06.2004 um 12:49:14
Nur kurzes Info zum Stand der Dinge:

Habe gerade mit dem Vorgesetzten des SB gesprochen, der ja dem SB mitgeteilt haben soll, dass die ABH nicht zuständig sei.

Dieser Vorgesetzte sagte mir, dass er über den Verfahrensweg nicht viel weiss, deshalb habe er sich wiederum an einen Kollegen gewandt, und dieser würde mir ein Schreiben schicken.

Er bat mich darum keine Faxe mehr zu schicken und auch nicht mehr anzurufen. Ich solle erst mal das Schreiben abwarten.

Auf meine Frage, wann ich denn mit dem Schreiben rechnen könne, sagte er: in diesen Tagen sicherlich nicht, denn die Behörde hätte ja noch andere Sachen zu tun...... :o

Das kann ja ewig dauern.... was kann ich tun?  :om


Titel: Re: Ausgeschrieben im Schengen
Beitrag von croco am 04.06.2004 um 13:42:39
Leider kannst du die Behörde nicht zur Eile zwingen. Wobei es schon traurig ist, das die Behörde sich nicht von sich aus, schon allein aus reiner Neugier, schnellstens darum bemüht die Sache zu klären.
Die Gefahr ist, das je mehr du nervst die Herren auf Stur stellen. Ich weiss ja nicht wie lange sich die Sache jetzt schon hinschleppt, ein paar Tage oder ein paar Wochen.
Ich würde erst einmal ein paar Tage, sagen wir eine Woche abwarten. Sollten die Herren dann immer noch nicht in der Lage sein dir zumindest eindeutig mitzuteilen wie das weitere Prozedere ist und das dieses in die Wege geleitet ist, würde ich in Erwägung ziehen einen Anwalt zu konsultieren mit mit dem selbigen mal auf der Behörde vorzusprechen.

8)croco

Titel: Re: Ausgeschrieben im Schengen
Beitrag von Mick am 04.06.2004 um 13:57:05

schrieb am 04.06.2004 um 13:42:39:
Leider kannst du die Behörde nicht zur Eile zwingen. Wobei es schon traurig ist, das die Behörde sich nicht von sich aus, schon allein aus reiner Neugier, schnellstens darum bemüht die Sache zu klären.
Die Gefahr ist, das je mehr du nervst die Herren auf Stur stellen. Ich weiss ja nicht wie lange sich die Sache jetzt schon hinschleppt, ein paar Tage oder ein paar Wochen.
Ich würde erst einmal ein paar Tage, sagen wir eine Woche abwarten. Sollten die Herren dann immer noch nicht in der Lage sein dir zumindest eindeutig mitzuteilen wie das weitere Prozedere ist und das dieses in die Wege geleitet ist, würde ich in Erwägung ziehen einen Anwalt zu konsultieren mit mit dem selbigen mal auf der Behörde vorzusprechen.

8)croco



Man sollte vielleicht auch bedenken, dass der eigene Fall bei weitem nicht der einzige zu bearbeitende Fall bei der Behörde ist! Und die Meisten haben es eilig, insbesondere in Visumsverfahren.

Titel: Re: Ausgeschrieben im Schengen
Beitrag von Zemra4 am 04.06.2004 um 15:40:49
:happy:

Damit hier auch die positiven Ereignisse ihre Würdigung finden:

Gerade hat mich mein SB angerufen! Er informierte mich darüber, dass der Kollege, der zur Beratung hinzugezogen wurde, wusste, dass die ABH für ein Konsultationsverfahren zuständig ist.

Mein SB weiss nun wie er den Vorgang zu bearbeiten hat und hat die Anfrage auch schon an das BKA gestellt.

Wie gut, dass es diese Forum gibt. Herzlichen Dank an alle, die dies ermöglichen.  :-* :-* :-*

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Titel: Re: Ausgeschrieben im Schengen
Beitrag von Feffi am 04.06.2004 um 16:09:35
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schön zu lesen :-) so kann man guter dinge ins wochenende starten.

Titel: Re: Ausgeschrieben im Schengen
Beitrag von croco am 04.06.2004 um 17:01:07
        MEGA
Sowas liest man doch gerne!
Da staunt man doch wie einfach alles sein kann!

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