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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Ich brauche eure hilfe ganz dringend
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Beitrag begonnen von Angela am 25.05.2004 um 12:32:27

Titel: Ich brauche eure hilfe ganz dringend
Beitrag von Angela am 25.05.2004 um 12:32:27
[b]Hi Leute !


Ich hab da mal eine frag , die für mich ganz wichtig ist ! Und zwar geht es darum mein Freund der Arbeitet jetzt im moment als Schaustellergehilfe aber er will dort nicht mehr weiter Arbeiten weil es ihm kein spaß mehr macht gibt zu viele unstimmtigkeiten und er von montag bis sonntag arbeiten muss und darum sehr selten zeit für mich hat nun woill er eine andere arbeit nur wir wissen leider nicht wie das alles vor sich geht wir wollen ja auch schliesslich mal zusammen ziehen und dies alles .... wie bekommt er denn diese Arbeitsgenehmigung und bekommt er dann auch gleich die aufentahltsgenehmigung ... müssen wir extra heiraten oder bekommt er die auch irgendwie anderst?

Ich würde mich total freuen wenn ihr mir eine antwort darauf geben würdet es ist mir nämlich total  wichtig weil mein freund und ich das gerne so schnell wie möglich ändern wollen ...


lieben gruss Angi

Titel: Re: Ich brauche eure hilfe ganz dringend
Beitrag von Tim am 25.05.2004 um 12:39:42
Hallo Angela,

welche Staatsangehörigkeit hat denn dein Freund?

Und ist der Aufenthalt auf die Tätigkeit als Schausteller beschränkt bzw befristet (6-9 Monate)?


Titel: Re: Ich brauche eure hilfe ganz dringend
Beitrag von Angela am 25.05.2004 um 12:48:41
Hallo !

Mein Freund ist aus Polen und er hat 6 Monate Visum (naja Visum gibt es nicht mehr aber er hat so nen ding da =) )



Angi

Titel: Re: Ich brauche eure hilfe ganz dringend
Beitrag von Mick am 25.05.2004 um 12:53:24

schrieb am 25.05.2004 um 12:48:41:
Hallo !

Mein Freund ist aus Polen und er hat 6 Monate Visum (naja Visum gibt es nicht mehr aber er hat so nen ding da =) )

Angi


Hi Angi,
unter den Umständen wird es nicht einfach. Polen gehört zwar zur EU, aber im Rahmen der Übergangsregelungen ist festgehalten, dass weiterhin Beschränkungen für die Arbeitsaufnahme bestehen. Sollte er einen Job in Aussicht haben, kann er in dem konkreten Fall ja klären, ob er hierfür Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung bekommt.

Wenn sein Lebensunterhalt anderweitig sichergestellt wäre, käme auch die Erteilung einer AE/EG nach der Freizügigkeitsverordnung (s.o. Link "Gesetze") in Betracht.

Titel: Re: Ich brauche eure hilfe ganz dringend
Beitrag von Angela am 25.05.2004 um 14:33:15
Also bleibt regelrecht nur noch das übrig das wir heiraten ja?dann bekommt er es ja automatisch oder?MUss er das dann sein lebenlang beantragen?oder wie ist das wenn wir heiraten?Ich bin der meinung das wir wenn wir heiraten das er deutschestaatsangehörigkeit bekommt....



Angi

Titel: Re: Ich brauche eure hilfe ganz dringend
Beitrag von ramaol am 25.05.2004 um 14:55:09
Hallo Angi!


Zitat:
dann bekommt er es ja automatisch oder?

Wass meinst du mit "es"? die Aufenthaltsgenehmigung oder die Arbeitsgenehmigung? Eine präzisere Fragestellung würde die Antwort ja erheblich erleichtern. Automatisch gibt es jedenfalls nichts, nur auf Antrag, und dann auch nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Zitat:
MUss er das dann sein lebenlang beantragen?

So lange "das" nicht unbefristet erteilt wird, muss es bei Ablauf wohl neu beantragt werden.

Zitat:
Ich bin der meinung das wir wenn wir heiraten das er deutschestaatsangehörigkeit bekommt....

Mal langsam. Auch dies geht nur auf Antrag. Im Falle von mit einem/einer Deutschen verheirateten Einbürgerungsbewerber frühestens nach 2 Jahren Ehe, wenn der rechtmäßige Aufenthalt seit mindestens 3 Jahren besteht. Ansonsten nach 8 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt. Außerdem sind zahlreiche weitere Voraussetzungen zu erfüllen, u.a. ausreichendes Einkommen, Altersvorsorge, keine Vorstrafen, Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit etc. Näheres im Einbürgerungsforum.

PS:

Zitat:
aber er hat so nen ding da =) )

Schön für dich!  [lol=lol.gif] :rofl2:

Titel: Re: Ich brauche eure hilfe ganz dringend
Beitrag von Angela am 25.05.2004 um 15:50:55
man bist du lustig .... aber danke für die antwort ....
und wie ist das jetzt wenn wir heiraten wie geht das dann weiter vor sich?

Titel: Re: Ich brauche eure hilfe ganz dringend
Beitrag von Andreas78 am 25.05.2004 um 16:34:21

schrieb am 25.05.2004 um 15:50:55:
man bist du lustig .... aber danke für die antwort ....
und wie ist das jetzt wenn wir heiraten wie geht das dann weiter vor sich?


Hi Angela,

Du kannst es den Leuten hier nicht verübeln, wenn sie von solchen Fragen ein bißchen genervt sind. Auf schlechte (besser: unpräzise) Fragen gibt es entsprechend hilfreiche Antworten.

Wenn Ihr geheiratet habt und zusammenwohnt, geht Ihr mit Heiratsurkunde und Meldebescheinigung (wo draus hervorgeht, das ihr zusammenwohnt) zur Ausländerbehörde und Dein Mann beantragt die Aufenthaltserlaubnis nach § 23 AuslG. Wenn er die hat, geht er zur Bundesagentur für Arbeit und beantragt die Arbeitsberechtigung.

Titel: Re: Ich brauche eure hilfe ganz dringend
Beitrag von Angela am 25.05.2004 um 17:18:07
Also ich hab mich ebengerad noch mal bei meiner Tante informiert da sie auch ausländerin ist und sie meinte wenn mein freund jetzt ne arbeit in aussicht hat müsste sein arbeitgeber auf dem arbeitsamt anrufen und ihn anmelden dann bekommt er ein 5jähriges visum . aber er muss auch einen festen wohnsitz vorweißen können und das ist das problem , ich bin 17 und gehe noch zur schule und ich weíß nicht genau ob ich schon eine wohnung mieten kann!Aber es ist doch so das er einen festen wohnsitz vorweißen muss oder nicht?

Titel: Re: Ich brauche eure hilfe ganz dringend
Beitrag von Tim am 26.05.2004 um 07:10:52
Moin Moin,

einfach "anmelden" bei der Agentur für Arbeit reicht natürlich nicht!

Es muss ein schriftlicher Antrag auf Arbeitsgenehmigung (AGen) zusammen mit dem potentiellen Arbitgeber ausgefüllt und beantragt werden. Dann wird geprüft ob für die geplante Tätigkeit eine Arbeitsgenehmigung erteilt werden kann. Entscheidend ist auch unter anderem ob  bevorrechtigte Arbeitnehmer (z.B. deutsche oder Alt-EU Staatsangehörige) für diese Stelle zur Verfügung stehen. Die Prüfung dauert mindestens 4 Wochen und danach wird entweder die AGen erteilt oder abgelehnt. Aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktlage (Arbeitslosigkeit in D.) kann sich ja jeder vorstellen das es in vielen Bereichen eher mau aussieht.

Ob noch zusätzlich die Einreisebestimmungen der ASAV (siehe Button Arbeitsaufenthalte in der Navigation) geprüft werden müssen muss man im Einzelfall sehen.

Was genau ist denn das "Ding da?" ;-) Ist es schon eine Aufenthaltserlaubnis der ABH? Bei Schaustellern sollte diese ja nach 3 Monaten notwendig sein.

Mit der Heirat hat Andreas ja schon ausführlich geantwortet.

Titel: Re: Ich brauche eure hilfe ganz dringend
Beitrag von Trinnity am 26.05.2004 um 08:26:59
Hallo,

ähm....hm.... darf man mit 17 schon heiraten?  ???

Titel: Re: Ich brauche eure hilfe ganz dringend
Beitrag von Hartmut_Krentz am 26.05.2004 um 08:38:45
Ich denke da muss noch der oder die Erziehungsberichtigte zustimmen.

Titel: Mit 17 heiraten - Standesamt fragen
Beitrag von Janna am 26.05.2004 um 10:23:29
Hallo,

bezüglich Heirat mit 17 (also als Minderjährige) würde ich mich einfach mal auf dem zuständigen Standesamt erkundigen.

Bis alle Papiere zur Heirat zusammen sind, dauert es ja meist auch noch eine Weile, so dass man vielleicht das Hochzeitsdatum dann so festlegen kann, dass der 18. Geburtstag erreicht ist und etwaige Ausnahmegenehmigungen bzw. Zustimmung der Eltern entfallen können.

Liebe Grüße
Janna

Titel: Re: Ich brauche eure hilfe ganz dringend
Beitrag von Angela am 26.05.2004 um 10:40:47
Ich werde dieses jahr noch 18 im november und dann wollten wir eigentlich heiraten ... ich hab da auch schon mit meinen eltern drüber geredet und die sagen das es wenn ich 18bin ok ist ... also von daher =)

UNd jetzt noch zu dem "Dings da" das ist so ein orangsweißer zettel ...arbeitsvertrag ist das glaub ich ...muss ich meinen freund noch mal fragen aber ich bin der meinung das es ein arbeitsvertrag ist ...seine chefin meinte auch zu mir das die leute die dort arbeiten nur noch einen arbeitsvertrag brauchen weil es das visum seid dem 1.04.2004 nicht mehr gibt ...letztes jahr hatte er ein Visum n och in seinem pass aber seid diesem jahr gib es das halt nicht mehr ...

Aber ich danke euch recht herzlich das ihr mir weiter geholfen habt ... wäre auch weiter hin sehr nett wenn ihr noch was wisst und es mir mitteilt !


Lieben gruss Angi

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