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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Einsicht in die Ausländerakte
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Beitrag begonnen von programmer am 24.05.2004 um 12:48:30

Titel: Einsicht in die Ausländerakte
Beitrag von programmer am 24.05.2004 um 12:48:30
Hallo,

kann man rein aus Neugier und ohne Angabe von einem Grund die eigene Ausländerakte einsehen?

Muss man dazu im voraus einen schriftlichen Antrag stellen, oder reicht es aus, bei der ABH vorbeizuschauen?

Danke!

Titel: Re: Einsicht in die Ausländerakte
Beitrag von Mick am 24.05.2004 um 18:27:01

schrieb am 24.05.2004 um 12:48:30:
Hallo,

kann man rein aus Neugier und ohne Angabe von einem Grund die eigene Ausländerakte einsehen?

Muss man dazu im voraus einen schriftlichen Antrag stellen, oder reicht es aus, bei der ABH vorbeizuschauen?

Danke!



Ja, kann man. Wie das Verfahren ist, sollte man bei der jeweiligen Ausländerbehörde nachfragen.

Titel: Re: Einsicht in die Ausländerakte
Beitrag von Janna am 24.05.2004 um 23:27:11
Wir haben mündlich als wir sowieso bei der ABH waren, um Einsicht gebeten. Es hieß, dass es jetzt nicht ginge, wir sollten in 2 Tagen wiederkommen.

Als wir dann die Akte einsahen, waren alle "sensiblen" Dokumente zur Ermittlung wegen Scheineheverdacht gegen uns entfernt worden.

Solltest Du also bestimmte "sensible" Dokumente suchen, die Deines Erachtens in der Akte sein müssten, mach' Dich drauf gefasst, dass es diese möglicherweise in der Akte nicht gibt und auch die Seiten der Akte lückenlos durchnummeriert sind.

In diesem Fall kannst Du jedoch den für Deinen Landkreis zuständigen Datenschutzbeauftragten einschalten und um Überprüfung bitten. Der für uns zuständige Datenschutzbeauftragte erteilte unserer ABH einen Tadel und forderte, dass in Zukunft sämtliche Unterlagen über Ermittlungen bzgl. Scheinehe immer in der Akte zu behalten seien.
(Argument unserer ABH: Falls die Akte mal an eine andere ABH ginge, wenn wir umzögen, sollen die nicht drauf gestoßen werden, dass gegen uns schon einmal ermittelt würde, da diese neue ABH uns sonst auch gleich in Verdacht hätte .... merkwürdig ...  ???  ??? )

Ansonsten steht in der Akte eigentlich nichts Besonderes:
evtl. Schriftverkehr mit Rechtsanwalt bzgl. Asylantrag (falls einer gestellt wurde), Anmerkungen zur Erteilung von AEs.

Liebe Grüße
Janna

Titel: Re: Einsicht in die Ausländerakte
Beitrag von misterxxx am 13.07.2004 um 12:06:54
Kann vielleicht irgendwer die dazu passenden Vorschriften benennen. Ich habe vor zwei Wochen bei der für meinen Kreis zuständigen Ausländerbehörde etwas zu erledigen gehabt. Dabei zitierte die Sachbearbeiterin mir etwas aus der Akte meiner Frau (die ebenfalls anwesend war). Einige Dinge waren jedoch unklar und als ich darum bat mir das entsprechende Schriftstück zu zeigen meinte man bloß: "Wir sind nicht dazu verpflichetet Ihnen Akteneinsicht zu gewähren"... (die haben wir dann auch nicht bekommen)

Titel: Re: Einsicht in die Ausländerakte
Beitrag von Hartmut_Krentz am 13.07.2004 um 12:35:46
Wird wohl unterschiedlich gehandhabt. Ich durfte die
Akte meiner Frau nach hoeflichem Fragen im Beisein des
Sachbearbeiters in aller Ruhe durchblaettern.

Titel: Re: Einsicht in die Ausländerakte
Beitrag von Brian am 13.07.2004 um 17:02:09
Akteneinsichtsrecht ist geregelt in § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vwvfg/__29.html

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