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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> nur Ferienarbeit gestattet
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Beitrag begonnen von janni4ananda am 23.05.2004 um 21:34:20

Titel: nur Ferienarbeit gestattet
Beitrag von janni4ananda am 23.05.2004 um 21:34:20
Hallo liebe Mit-Mitglieder,

meine brasilianische Freundin besucht gerade das Studienkolleg und hat eine Aufenthaltsbewilligung mit gestatteter Ferienarbeit.

Sie hat nun Aussicht auf einen Nebenjob, der ihr zeitlich und finanziell sehr gefallen würden.

Kann man die Ferienarbeit nicht auf die 90 Tage (180 halbe) auch außerhalb der Ferien umlegen lassen.

Sie hat südamerikanische Freunde, die auch außerhalb der Ferien arbeiten dürfen.

Für Tipps wäre ich sehr dankbar ::)

Titel: Re: nur Ferienarbeit gestattet
Beitrag von Doc am 23.05.2004 um 22:04:31

schrieb am 23.05.2004 um 21:34:20:
Hallo liebe Mit-Mitglieder,

meine brasilianische Freundin besucht gerade das Studienkolleg und hat eine Aufenthaltsbewilligung mit gestatteter Ferienarbeit.

Sie hat nun Aussicht auf einen Nebenjob, der ihr zeitlich und finanziell sehr gefallen würden.

Kann man die Ferienarbeit nicht auf die 90 Tage (180 halbe) auch außerhalb der Ferien umlegen lassen.

Sie hat südamerikanische Freunde, die auch außerhalb der Ferien arbeiten dürfen.

Für Tipps wäre ich sehr dankbar ::)


Hallo janni4ananda,

bei einem Studienkolleg handelt es sich um eine Studien vorbereitende Massnahme. Sie dienst ausschliesslich, sich auf das Studium vorzubereiten. Wenn Deine Freundin als Studentin immatrikuliert ist, dann wird sie auch nebenbei 90 ganze oder 180 halbe Tagen arbeiten dürfen.

Doc  ;)



BTW: Das Posting hätte auch noch in das andere unter Ehe und Famile gepasst.

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