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Beitrag begonnen von chen_bei_er am 22.05.2004 um 20:16:32

Titel: Familienbuch Anlegung
Beitrag von chen_bei_er am 22.05.2004 um 20:16:32
Hallo

nach vielen Tücken und Hürden ist meine Frau jetzt in Deutschland. Ich Deutscher, Sie Taiwanesin. Wir sind seit  Oktober letzten Jahres im Ausland verheiratet.  Bei der Beantragung zur Anlegung des Familienbuches bei meinem Standesamt verlangt der Standesbeamte, daß wir nochmals mit einem Dolmetscher erscheinen müssen, da meine Frau eben kein Deutsch spricht. Die geforderten Papiere laut Antrag sind alle vollständig und auch die Ausländischen ins Deutsche übersetzt.  Hat jemand Erfahrung was sich dahinter verbirgt. Was will der Standesbeamte in dem Zwiegespräch in Erfahrung bringen. Eine zweite Heirat wollte ich eigendlich nicht durchführten. Ich scheide als Dolmetscher aus, da ich laut des Standeamtes  befangen bin. Merkwürdig ist ja auch, daß die Anlage eines Familienbuches freiwillig ist und kein Muß darstellt. ???

Titel: Re: Familienbuch Anlegung
Beitrag von Anjalein am 23.05.2004 um 17:44:02
Kein Grund zur Sorge: Ihr muesst beide den Antrag auf Anlegung des Fam.buchs unterschreiben und Euch auch ueber den Inhalt der abgegebenen Erklaerungen im Klaren sein. Da Deine Frau der deutschen Sprache nicht maechtig ist, muss ein vereidigter Dolmetscher anwesend sein -dies wird in der Niederschrift auch vermerkt-  und ihr den Inhalt uebersetzen, damit sie den Antrag guten Gewissens unterschreiben kann.

Titel: Re: Familienbuch Anlegung
Beitrag von chen_bei_er am 23.05.2004 um 18:11:24
Danke

Mir wurde am Standesamt gesagt, die Dolmetschung kann jeder durchführen. Ein vereidigter Dolmetscher ist nicht notwendig.

Titel: Re: Familienbuch Anlegung
Beitrag von carlosCB am 23.05.2004 um 19:47:17
Hallo,

bei uns war es ebenso und es wurde auch ein vereidigter Dolmetscher gefordert.
Wir sind dann aber -aus Zeitgründen- einfach ohne Dolmetscher dor hingegangen und es hat auch ohne funktioniert.

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