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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Bürgschaft /VE https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1085152578 Beitrag begonnen von zainab am 21.05.2004 um 18:16:18 |
Titel: Bürgschaft /VE Beitrag von zainab am 21.05.2004 um 18:16:18
Habe mit Interesse das Posting zum Thema Bürgschaft gelesen.
Wie kann es eigentlich sein, dass man eine Verpflichtungserklärung und eine Bürgschaft abgeben muss? War bei uns nämlich der Fall. LG Zainab |
Titel: Re: Bürgschaft /VE Beitrag von Mick am 21.05.2004 um 19:25:30 schrieb am 21.05.2004 um 18:16:18:
Hi Zainab, ich kenne Fälle, in denen die "Einlader" nicht über das erforderliche Einkommen verfügen. Dann wird regelmäßig zur Sicherung der Forderungen, die aus der VE resultieren können, eine Bankbürgschaft akzeptiert. War es so? |
Titel: Re: Bürgschaft /VE Beitrag von Bine am 22.05.2004 um 12:40:35
Hallo Zainab,
kann die Aussage von Mick nur bestätigen. Manchmal ist die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung (ob nun als Bankbürgschaft oder Forderungsabtretung) noch eine Möglichkeit die "Bonität" zu bestätigen / sichern. Es gibt auch Fälle, bei Besuchsaufenthalt, wo zur Verpflichtungserklärung (auch wenn das Einkommen ausreichend war) zusätzliche eine Sicherheitsleistung hinterlegt werden muss. Viele Grüße Bine :happy: |
Titel: Re: Bürgschaft /VE Beitrag von Hartmut_Krentz am 22.05.2004 um 12:46:08
Hallo ,
wenn meine Informationen stimmen, verlangt z.B. die Botschaft Italiens in Kuba bei Einladungen auch bei ausreichender Bonitaet zusaetzlich noch die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung von 3500 Euro in bar. Gruesse H. Krentz |
Titel: Re: Bürgschaft /VE Beitrag von zainab am 22.05.2004 um 16:08:29
und wie sieht das dann mit der Dauer der Gültigkeit der Bürgschaft aus. Denn ich habe hier ja erfahren, dass die VE wahrschienlich nicht merh gültig ist, da er, mein Mein Mann, inzwischen aufgrund der Eheschießung einen anderen Aufenthaltstitel hat?
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