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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Deutsch-Amerikanische Ehe,Scheidung aber wie?
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Beitrag begonnen von hannah am 20.05.2004 um 12:35:12

Titel: Deutsch-Amerikanische Ehe,Scheidung aber wie?
Beitrag von hannah am 20.05.2004 um 12:35:12
Ich bin eine Nachbarin von Hannah,und ich habe ein sehr
großes Problem.Bin seit März 1989 Mit Amerikaner verheiratet ( bin selber eine Deutsche) Aus Ehe gehen keine Kinder hervor.Nach 1 Jahr wurde er vom Millitär versetzt seit dem verliert sich jede Spur. seit Jahren bin ich auf der suche durch dem roten kreuz,amerikanische botschaft,und samtliche andere Behörden aber bis heute leider ohne erfolg.weiß auch nicht ob er noch am Leben ist ,da er ja Soldat war?!.Da ich schon länger in einer neuer Partnerschaft lebe aus der 2 kinder ergehen,wir würden gerne Heiraten aber wie denn wenn ich hier noch nicht mal geschieden werden kann.Seit ungefähr 6 monate hält der von mir beauftragte anwahlt meine komplette akte fest.Hat in der Sache absulut nichts getan verlangt aber Geld um meine Akten wieder an mich aus zu händigen.Was soll ich tun um Endlich geschieden zu werden?? kann man die Ehe anfechten oder annulieren?Hilfe wer kann mir helfen,ich möchte endlich ein neues Leben anfangen.Wo hin kann ich mich wenden und wer kann mir helfen?Im vorraus besten Dank und Liebe Grüße Alexandra

Titel: Re: Deutsch-Amerikanische Ehe,Scheidung aber wie?
Beitrag von Anne am 20.05.2004 um 12:42:45
Wenn du deine Bemühungen, ihn zu finden, nachweisen kannst, müsste beim Gericht ein Scheidungsantrag eingereicht werden und die öffentliche Zustellung beantragt - dh, alles wird für längere Zeit beim Gericht ausgehängt und wohl noch irgendwo bekannt gemacht. Sollte der Anwalt aber eigentlich wissen... wenn du mit dem nicht weiterkommst, und er trotz nicht arbeitens Geld verlangt, wende dich an die Rechtsanwaltskammer.

(Ja, Mick und fons, ist hier vielleicht off topic, aber ich kanns ja nicht verschieben  ;-D )
Anne



hab´s erledigt ;-)

Titel: Re: Deutsch-Amerikanische Ehe,Scheidung aber wie?
Beitrag von hannah am 20.05.2004 um 13:06:53
Hallo Anna habe vergessen mitzuteilen bei dem Gericht war ich schon,habe dort ich erfahren das meine Akte seit 94 verschlossen im Keller liegt,habe dort auch einen Richter gesagt das man nach 8 Jahren einen als verschollen erklären kann und dann automatisch übers Papier geschieden wird,sogar dies wurde mir verneint.Was mein Anwahlt bertrieft kann man für nichts tuen Geld verlangen Und was nun ???  Grüße

Titel: Re: Deutsch-Amerikanische Ehe,Scheidung aber wie?
Beitrag von Anne am 20.05.2004 um 13:35:15
Wenn es ein Scheidungsverfahren gibt, es wieder hochholen lassen und auf öffentlicher Zustellung bestehen - und wegen Anwalt wirklich mit der Kammer reden, notfalls Raten zahlen.

Titel: Verschollenheitsgesetzt
Beitrag von Janna am 20.05.2004 um 13:43:09
Hannah, schau mal hier:

http://www.jur-abc.de/de/31502103.htm

(Verschollenheitsgesetz),

vielleicht hilft das Dir weiter.

Liebe Grüße
Janna

Titel: Re: Verschollenheitsgesetzt
Beitrag von Hesekiel am 20.05.2004 um 13:56:30

schrieb am 20.05.2004 um 13:43:09:
...(Verschollenheitsgesetz)...


Wenn es sich um einen amerikanischen Soldaten handelt, halte ich es für unwahrscheinlich, dass man ihn als verschollen ansehen kann, ohne eine Stellungnahme der amerikanischen Armee über seinen Verbleib vorliegen zu haben. Mindestens müsste sich dorch in Erfahrung bringen lassen, ob und wann er in der Armee ausgetreten ist. Als Noch-Ehefrau wird sie auch gegenüber den amerikanischen Behörden eine Auskunftserteilung durchsetzen können. Bei der Schilderung scheint mir die Idee mit dem Verschollenen-Gesetz ein wenig zu voreilig....

Auch scheint es mir ein wenig abwegig, dass eine Akte einfach unbearbeitet in den Keller wandert. Üblicherweise muss doch ein wie auch immer begründeter Beschluss über die Einstellun des Verfahrens gefasst werden, oder irre ich?

Grüße,
Andreas

Titel: Re: Deutsch-Amerikanische Ehe,Scheidung aber wie?
Beitrag von Anne am 20.05.2004 um 14:01:57
Andreas, du irrst dich  :) Wenn ein Verfahren eine bestimmte Zeit nicht betrieben wird, oder mangels ladungsfähiger Anschrift nicht betrieben werden kann (wobei ich hier aber finde, der RA hätte die öffentliche Zustellung betreiben müssen!!), wird die Akte weggelegt, nach einem halben Jahr. Nach 10 Jahren kann sie vernichtet werden.

Verschollenheit: todeserklärung geht m.E. nur, wenn nachgewiesen ist, dass es eine lebensgefährliche Situation gab. Ist hier nicht unbedingt vorauszusetzen.

Auskunft von der US-Army: schlechte Erfahrungen, ich gehe nicht davon aus, dass man sich dort zur Auskunftserteilung zwingen läßt. Wenn noch bekannt ist, bei welcher Einheit der Mann war, hilft vielleicht ein persönlicher Brief.
Anne

Titel: Re: Deutsch-Amerikanische Ehe,Scheidung aber wie?
Beitrag von hannah am 20.05.2004 um 20:27:52
Hallo ich bin es nochmal
Ich habe auch über die Vermitlungsstelle in Amerika versucht die Eltern zu erreichen aber diese Telefohnnummer gibt es nicht mehr,Und in der Armee wo er stationiert war also die einheit hilft mir da auch nicht weiter trotz allem bitten.Was kann ich genauer machen um endlich Geschieden zu werden den allmählich verliere ich Hoffnung das endlich einmal zu beendigen.Bitte nochmal um antwort.Gruß Danke

Titel: Evtl. über das Fernsehen suchen ?
Beitrag von Janna am 21.05.2004 um 11:29:53
Hallo Hannah,

das ist jetzt vielleicht ein Gedanke, der ein bisschen abwegig ist, aber ....

Es gibt doch in Amerika diese vielen Fernsehshows mit allen möglichen "rührseligen" Themen. Sicher gibt es da auch etwas wie "ich habe diesen oder jenen Menschen aus den Augen verloren und möchte ihn gern wieder finden".
Das schauen doch eine Menge Leute und wenn Du Dich also ans Fernsehen wendest, hast Du vielleicht Glück, dass es jemand sieht, der Deinen Mann kennt und den Kontakt herstellen kann.

Ich weiß, es ist sehr weit hergeholt, aber wenn man sonst keine Möglichkeit hat ...

Liebe Grüße
Janna

Titel: Re: Deutsch-Amerikanische Ehe,Scheidung aber wie?
Beitrag von Anne am 21.05.2004 um 14:13:37
Sorry, Hannah, aber so wie ich aus Unterhaltsverfahren die Problematik kenne, bleibt dir in diesem Fall nur die öffentliche Zustellung - darauf zu hoffen, in einem Land, wo es keine Meldepflicht gibt, nach zehn Jahren jemanden zu finden, halte ich für utopisch.
Anne

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