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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Brasilianische Ehefrau in EU
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Beitrag begonnen von nasrudin69 am 19.05.2004 um 04:17:56

Titel: Brasilianische Ehefrau in EU
Beitrag von nasrudin69 am 19.05.2004 um 04:17:56
hallo!

ich bin deutscher wohne mit meiner brasilianischen freundin in sao paulo und wir möchten demnächst heiraten und underen wohnsitz in deutschland anmelden.

bekommt meine zukünftige frau als ehepartnerin eines EU-bürgers eine unbeschränkte aufenthalts-, reise- und arbeitserlaubnis für die gesamte EU oder nur für deutschland?

meine frau ist musikerin, reist viel und hat jobs im ausland. ich bin selbständig und auch viel unterwegs. manchmal habe ich kein gesichertes einkommen. gibt es da ein problem mit dem nachweis unseres wohnortes, festes einkommen, etc. in deutschland?

und noch eine frage: kann meine frau irgendwann die deutsche staatsbürgerschaft bekommen, und wenn ja, wann?

gruss,

simon

Titel: Re: Brasilianische Ehefrau in EU
Beitrag von ramaol am 19.05.2004 um 09:58:59
Hallo nasrudin69!

Zum zweiten Teil der Frage:
Zitat:
kann meine frau irgendwann die deutsche staatsbürgerschaft bekommen, und wenn ja, wann?
Grundsätzlich sind für einen Einbürgerungsanspruch 8 Jahre rechtmäßiger Inlandsaufenthalt erforderlich (§ 85 AuslG). Für Personen, die mit einem bzw. einer Deutschen verheiratet sind, ist die Einbürgerung jedoch bereits möglich, wenn sie sich seit 3 Jahren im Inland aufhalten und die Ehe sein mindestens 2 Jahren besteht (§ 9 StAG).
Erforderlich ist weiterhin eine gültige Aufenthaltserlaubnis (oder A-Berechtigung), ferner müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, z.B. dürfen keine Verurteilungen erfolgt sein und der Lebensunterhalt muss aus eigenen Mittel bestritten werden.
Siehe auch im Einbürgerungsforum in diesem Board sowie im Einbürgerungsportal auf der HP.

Titel: Re: Brasilianische Ehefrau in EU
Beitrag von Doc am 20.05.2004 um 16:19:10

schrieb am 19.05.2004 um 04:17:56:
[...] ich bin deutscher wohne mit meiner brasilianischen freundin in sao paulo und wir möchten demnächst heiraten und underen wohnsitz in deutschland anmelden.

bekommt meine zukünftige frau als ehepartnerin eines EU-bürgers eine unbeschränkte aufenthalts-, reise- und arbeitserlaubnis für die gesamte EU oder nur für deutschland?

meine frau ist musikerin, reist viel und hat jobs im ausland. ich bin selbständig und auch viel unterwegs. manchmal habe ich kein gesichertes einkommen. gibt es da ein problem mit dem nachweis unseres wohnortes, festes einkommen, etc. in deutschland?


Hallo Simon,

bei einem Umzug von Brasilien/Sao Paulo nach Deutschland von Dir und Deiner Ehefrau kommt EU-Recht nicht in Betracht. Der Nachzug richtet sich nach nationalem Recht. Nach § 23 (1) 1 AuslG steht der Ehefrau des Deutschen, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, eine Aufenthaltserlaubnis zu. Deine Ehefrau braucht also ein Visum zum Familiennachzug nach Deutschland.

Wenn ihr nach dem Zuzug nach Deutschland mehr im Ausland verbringt, als hier, dann kann die AE auch verloren gehen. Wohnungsgröße und Einkommen spielen beim Familiennachzug zu Deutschen keine Rolle.

Doc  ;-D

Titel: Re: Brasilianische Ehefrau in EU
Beitrag von Feffi am 20.05.2004 um 16:25:31

schrieb am 20.05.2004 um 16:19:10:
Wohnungsgröße und Einkommen spielen beim Familiennachzug zu Deutschen keine Rolle.

Doc  ;-D


das heißt bei eheschließung im ausland und anschließendem antrag auf famielienzusammenführung ist es egal, wie viel bzw ob verdient wird und wie groß der wohnraum ist???

Titel: Re: Brasilianische Ehefrau in EU
Beitrag von Hesekiel am 20.05.2004 um 16:43:05

schrieb am 20.05.2004 um 16:25:31:
... bei eheschließung im ausland und anschließendem antrag auf famielienzusammenführung ist es egal, wie viel bzw ob verdient wird und wie groß der wohnraum ist..


Si si.

Titel: Re: Brasilianische Ehefrau in EU
Beitrag von Feffi am 20.05.2004 um 16:48:37
wieso kommt dann meine zuständige ABH auf den trichter, dass es eine VE für meinen mann geben muss???

Titel: Re: Brasilianische Ehefrau in EU
Beitrag von Doc am 20.05.2004 um 16:51:23

schrieb am 20.05.2004 um 16:48:37:
wieso kommt dann meine zuständige ABH auf den trichter, dass es eine VE für meinen mann geben muss???


Hallo Feffi (Status : Verlobt),

es ist ein gewaltiger Unterschied zwischen einem Visum zur Eheschließung und einem Visum zur Familienzusammenführung. Vor der Ehe ist eine VE erforderlich.

Doc  ;)

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