i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Einkommensgrenzen
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1084902914

Beitrag begonnen von Joemi am 18.05.2004 um 20:55:13

Titel: Einkommensgrenzen
Beitrag von Joemi am 18.05.2004 um 20:55:13
Hier im Forum erhält ja Jeder sehr gute und detaillierte Antworten, darum habe ich mal wieder was für die Profis:

Wie errechnet sich denn eigentlich die Einkommensgrenze, wenn man seine ausländische Ehefrau und ihr minderjähriges Kind nach Deutschland holen möchte?
Kommt da vielleicht §79 BSHG zur Anwendung + 20%, wie ich es in einem veröffentlichten (im Internet) Urteil gelesen habe?
Oder legt das die Bezirksregierung,bzw. der Kreis selber fest, auf Grund ihrer Erfahrungen?

Meine ABH teilte mir mit, dass das immer individuell geprüft wird.

Wie sind da Eure Erfahrungen (an die Full Member)?

Joemi

Titel: Re: Einkommensgrenzen
Beitrag von Mick am 18.05.2004 um 21:04:53

schrieb am 18.05.2004 um 20:55:13:
Hier im Forum erhält ja Jeder sehr gute und detaillierte Antworten, darum habe ich mal wieder was für die Profis:

Wie errechnet sich denn eigentlich die Einkommensgrenze, wenn man seine ausländische Ehefrau und ihr minderjähriges Kind nach Deutschland holen möchte?
Kommt da vielleicht §79 BSHG zur Anwendung + 20%, wie ich es in einem veröffentlichten (im Internet) Urteil gelesen habe?
Oder legt das die Bezirksregierung,bzw. der Kreis selber fest, auf Grund ihrer Erfahrungen?

Meine ABH teilte mir mit, dass das immer individuell geprüft wird.

Wie sind da Eure Erfahrungen (an die Full Member)?

Joemi



Ich kenne einige Behörden, die nehmen den Regelsatz plus Warmmiete, ohne 20 %.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.