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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Verpflichtungerklährung
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Beitrag begonnen von goke am 18.05.2004 um 14:33:12

Titel: Verpflichtungerklährung
Beitrag von goke am 18.05.2004 um 14:33:12
Hallo,

ich möchte gerne für meine Schwiegermutter eine Verpflichtungserklährung ausstellen und mich Interessiert wieviel Einkommen ich vorweisen muss (asl Selbststandiger habe ich so 1400 € im schnitt). Da wir erst vor zwei wochen ein Kind bekommen haben Interessiert mich auch ob es die sache erleichtert (immerhin will es die Oma besuchen) oder erschwehrt?

Danke

Titel: Re: Verpflichtungerklährung
Beitrag von carlosCB am 18.05.2004 um 17:34:15
hi Goke,

der Betrag ist von ABH zu ABH sehr unterschiedlich. Normalerwqeise müssten 1100 -1250 Euro NETTO-Einkommen ausreichen. Bei manchen ABH´s kommt es dann auch noch darauf an, ob Du 1 oder mehrere Personen einladen willst.
Der Betrag hängt ebenfalls davon ab, ob Du ledig oder verheiratet bist. Da Du ja wie Du sagst auch Vater bist, wird dies die Sache eher erschweren, da der Bertrag dann noch höher ist.

Ob es die OMA oder Mutter oder sonstetwas ist spielt da leider keine Rolle.

alternativ kannst Du auch eine Bankbürgschaft über ca. 2500 €uro hinterlegen.

Als Selbständiger musst Du i.d.R eine BWA vorlegen


Titel: Verpflichtungerklärung - Einkommensnachweise
Beitrag von Janna am 19.05.2004 um 01:12:09
Bei mir reichte es damals, mein selbst geführtes Kassenbuch (Einnahmeüberschussrechnung) vorzulegen.

Immobilieneigentum / Mieteinnahmen zählen auch als Einkünfte - ebenso regelmäßige Zinseinnahmen - sind Wertpapiere vorhanden? Alle Nachweise hierfür mitnehmen und der ABH vorlegen.

Viel Erfolg!
Liebe Grüße
Janna

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