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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Recht auf EInbürgerung oder Aufenthaltserlaubnis https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1084871959 Beitrag begonnen von cucu am 18.05.2004 um 12:19:19 |
Titel: Recht auf EInbürgerung oder Aufenthaltserlaubnis Beitrag von cucu am 18.05.2004 um 12:19:19
Hallo ich habe eine kurze Frage die mir den Kopf zerbricht.
Ich bin 1976 in Deutschland geboren und habe hier 14 Jahre gelebt bis 1990 und habe die Schule hier bis zur 7. Klasse besucht. Danach sind wir in unsere Heimat zurückgekehrt wo ich immernoch mit Deutschland integriert blieb da ich eine deutsche Auslandsschule besuchte und sogar das deutsche Abitur machte (in Deutsch 13 Punkte). Danach studierte ich und arbeitete nach dem Studium bei einer deutschen Gesellschaft für 4 Jahre. Jetzt studiert mein Mann auch Ausländer hier und bin mit ihm zurück nach Deutschland aber uns wurde nur eine Aufenthaltsbewilligung gegeben. Früher hatte ich eine Aufenthalsterlaubnis und mein Vater hat hier 30 Jahre gelebt und war als Facharzt tätig. Habe ich keinen Anspruch auf eine Aufenthalsterlaubnis oder Einbürgerung? Ich fühlte mich schon immer mehr deutsch und bin auch im Ausland immer weiter im Kontakt geblieben mit Deutschland. |
Titel: Re: Recht auf EInbürgerung oder Aufenthaltserlaubn Beitrag von Mick am 18.05.2004 um 12:39:57
Hallo,
mit einer Aufenthaltsbewilligung kann man nicht eingebürgert werden. Die Frage, ob Du einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hat, wäre ggf. nach § 16 AuslG (Wiederkehroption) zu prüfen. Allerdings ist es ziemlich offensichtlich, dass da einige Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Vgl. insbesondere Abs. 1 Nr. 3 der Vorschrift. Abweichungen sind nach Abs. 2 zur Vermeidung einer besonderen Härte ggf. möglich. Die sehe ich nach Deiner Schilderung aber nicht. |
Titel: Re: Recht auf EInbürgerung oder Aufenthaltserlaubn Beitrag von cucu am 19.05.2004 um 12:08:54
Vielen Dank für deine Antwort aber warum kann man da nicht abweichen da die Integrationsaspekte geblieben sind? Gibt es keine Möglichkeit das zu lösen um eine Aufenthalsterlaubnis zu bekommen?
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Titel: Re: Recht auf Einbürgerung oder Aufenthaltserlaubn Beitrag von ramaol am 19.05.2004 um 13:12:20
Hallo!
Von gesetzlichen Vorgaben kann nur abgewichen werden, wenn der entsprechende Gesetzestext dafür einen Spielraum lässt. Beispiel (hier mal für den Bereich Einbürgerung, da das Posting ja im Einbürgerungsforum steht): § 85 Abs. 1 AuslG lautet: Zitat:
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