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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Reisefreizügikeit innerhalb der EU?
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Beitrag begonnen von croco am 18.05.2004 um 11:53:44

Titel: Reisefreizügikeit innerhalb der EU?
Beitrag von croco am 18.05.2004 um 11:53:44
Ich habe letzten Monat in Moskau geheiratet. Meine Frau wird vorrausichtlich im Juni nach D kommen und die Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erhalten.
Meine Frage: Ist das Reisen innerhalb der EU mit diesem Aufenthaltstitel in irgendeiner Form beschränkt oder genießt meine Frau Freizügigkeit wenn wir z.b. mal ein Wochenendtrip nach Paris ::) machen wollen. [disco=disco.gif]

Titel: Re: Reisefreizügikeit innerhalb der EU?
Beitrag von Mick am 18.05.2004 um 12:33:16

schrieb am 18.05.2004 um 11:53:44:
Ich habe letzten Monat in Moskau geheiratet. Meine Frau wird vorrausichtlich im Juni nach D kommen und die Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre erhalten.
Meine Frage: Ist das Reisen innerhalb der EU mit diesem Aufenthaltstitel in irgendeiner Form beschränkt oder genießt meine Frau Freizügigkeit wenn wir z.b. mal ein Wochenendtrip nach Paris ::) machen wollen. [disco=disco.gif]


Hi,
sofern Ihr eine Besuchsreise in andere Schengenländern plant, ist das mit der Aufenthaltserlaubnis für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen problemlos möglich.

Titel: Re: Reisefreizügikeit innerhalb der EU?
Beitrag von croco am 18.05.2004 um 12:56:01
Sorry, ich muß da noch mal nachhaken. Verstehe ich das richtig?   Mit ihrer Aufenthaltserlaubnis kann sie sich pro Jahr bis zu 90 Tagen zu Reisezwecken im EU-Ausland aufhalten. Sie braucht aber nicht eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Tage für das EU-Ausland um ins EU-Ausland zu reisen.


Zitat:
Aufenthaltserlaubnis für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen


???croco

Titel: Re: Reisefreizügikeit innerhalb der EU?
Beitrag von Mick am 18.05.2004 um 13:05:44

schrieb am 18.05.2004 um 12:56:01:
Sorry, ich muß da noch mal nachhaken. Verstehe ich das richtig?   Mit ihrer Aufenthaltserlaubnis kann sie sich pro Jahr bis zu 90 Tagen zu Reisezwecken im EU-Ausland aufhalten. Sie braucht aber nicht eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Tage für das EU-Ausland um ins EU-Ausland zu reisen.


???croco


Sie kann sich mit der Aufenthaltserlaubnis, die sie in D. bekommt, im übrigen Schengenland bis zu 90 Tage pro Halbjahr aufhalten, ohne dass ein anderer Aufenthaltstitel (z.B. Visum der französischen Botschaft) erforderlich wäre.

Titel: Re: Reisefreizügikeit innerhalb der EU?
Beitrag von croco am 18.05.2004 um 13:36:10
Alles klar, danke.

:)croco

Titel: Re: Reisefreizügikeit innerhalb der EU?
Beitrag von Doc am 18.05.2004 um 17:31:58

schrieb am 18.05.2004 um 13:05:44:
Sie kann sich mit der Aufenthaltserlaubnis, die sie in D. bekommt, im übrigen Schengenland bis zu 90 Tage pro Halbjahr aufhalten, ohne dass ein anderer Aufenthaltstitel (z.B. Visum der französischen Botschaft) erforderlich wäre.


Kleine Einschränkung:

Dies gilt nicht in den neuen Schengenländern! Denn der Art. 21 SDÜ ist von den Beitrittsstaaten nicht übernommen worden.

Doc  ;-D

Titel: Re: Reisefreizügikeit innerhalb der EU?
Beitrag von Kirk am 26.05.2004 um 10:48:14
Soweit mir bekannt ist, sind die neuen EU-Länder nicht Mitglieder des Schengen-Abkommens....
Dafür müssten sie erst die Voraussetzungen schaffen (Sicherheit etc....).
Über google.de kann man mit dem Stichwort "Mitglieder Schengenabkommen" die Länder erfahren.....
Es sind die BeNeLux-Länder, Österreich, Spanien, Portugal, Italien, Griechenland, etc....
Es gibt auch ein Land, das nicht in der EU ist und trotzdem Mitglied dieses Abkommens...

Titel: Re: Reisefreizügikeit innerhalb der EU?
Beitrag von Anjalein am 26.05.2004 um 17:52:28
Die EU-Staaten sind nicht mit den Schengenstaaten gleichzusetzen, und richtig, die neuen Beitrittsländer fallen noch lange nicht unter das SDÜ.

Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens sind:

Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Spanien, Portugal, Italien, Österreich,
Griechenland, Dänemark, Island, Norwegen, Finnland,
Schweden

Es gibt also sogar 2 Länder, die nicht EU, aber Schengenländer sind, nämlich Island und Norwegen.

Titel: Re: Reisefreizügikeit innerhalb der EU?
Beitrag von Doc am 26.05.2004 um 18:11:02

schrieb am 26.05.2004 um 10:48:14:
Soweit mir bekannt ist, sind die neuen EU-Länder nicht Mitglieder des Schengen-Abkommens....
Dafür müssten sie erst die Voraussetzungen schaffen (Sicherheit etc....).
Über google.de kann man mit dem Stichwort "Mitglieder Schengenabkommen" die Länder erfahren.....
Es sind die BeNeLux-Länder, Österreich, Spanien, Portugal, Italien, Griechenland, etc....
Es gibt auch ein Land, das nicht in der EU ist und trotzdem Mitglied dieses Abkommens...


Hallo Kirk,

die Beitrittsstaaten haben sich dem Schnegener Durchführungsübereinkommen angeschlossen (vgl. Beitrittsvertrag vom 23.09.2003 Anhang I). Sie haben aber noch nicht alle Bestimmungen übernommen.

Mitglieder des Schengener Durchführungsübereinkommen sind fast alle EU-Mitgliedsstaaten. Großbritannien und Irland gehören nicht zum Schengenland. Dänemark hat den neuen Art. 18 SDÜ noch nicht offiziell angenommen.

Zusätzlich sind dem SDÜ beigetreten: Norwegen und Island, obwohl sie nicht EU-Staaten sind.

Doc  ;-D

Titel: Re: Reisefreizügikeit innerhalb der EU?
Beitrag von Muyiwa am 26.05.2004 um 23:04:06
Und für Großbritanien, braucht man dort dann ein Visum (weil nicht Schengen-Staat)?

Ich frage deshalb, weil mein Mann dort Freunde hat, die wir ggf. mal besuchen wollen.

Titel: Re: Reisefreizügikeit innerhalb der EU?
Beitrag von Doc am 26.05.2004 um 23:19:30
Hallo Muyiwa,

für Großbritannien braucht man ein Visum. M.W. kann das aber unmittelbar am Channeltunnel oder am Flughafen beantragt werden.

Doc  8)

Titel: Re: Reisefreizügikeit innerhalb der EU?
Beitrag von Mick am 26.05.2004 um 23:23:08

schrieb am 26.05.2004 um 23:04:06:
Und für Großbritanien, braucht man dort dann ein Visum (weil nicht Schengen-Staat)?

Ich frage deshalb, weil mein Mann dort Freunde hat, die wir ggf. mal besuchen wollen.



Hi,
das richtet sich nach dem nationalen Recht in Großbr. Jedenfalls berechtigt der deutsche Aufenthaltstitel nicht zum Aufenthalt dort. Aber es kann natürlich sein, dass er aufgrund seiner Staatsangehörigkeit dort von der Visumspflicht befreit ist (ich weiß ad hoc nicht, wer oder was Dein Mann ist, außerdem kenne ich auch das britische Recht ned). ;)

Titel: Re: Reisefreizügikeit innerhalb der EU?
Beitrag von Anjalein am 27.05.2004 um 01:28:33
Ich nehme an, Dein Mann ist Russe, dann benoetigt er wahrscheinlich ein VAF-Non Settlement-Visum
[guck=guck.gif]
http://www.ukvisas.gov.uk
und hier:
http://www.fco.gov.uk/Files/kfile/VAF1_2003_Eng,0.pdf

Check das am besten mit der Visaabteilung der britischen Botschaft:

[guck=guck.gif] http://www.britischebotschaft.de/de/consular/visas/

Titel: Re: Reisefreizügikeit innerhalb der EU?
Beitrag von Muyiwa am 27.05.2004 um 10:27:50
Nein, mein Mann ist Nigerianer. Er wird auf jeden Fall ein Visum brauchen.

Ich werde mich dann zu gegebener Zeit mal bei der britischen Botschaft erkundigen. In einem anderen Forum war auch ein Hinweis darauf, was zu tun ist.

Noch ist es nicht akut.

Aber trotzdem vielen Dank für die Hilfe.

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