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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Partner/in - neue EU Länder
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Beitrag begonnen von bknf am 18.05.2004 um 10:26:18

Titel: Partner/in - neue EU Länder
Beitrag von bknf am 18.05.2004 um 10:26:18
Ich wollte hier kurz einiges mitteilen an den Lesern, die davon betroffen sind.  Sollte etwas nicht stimmen, bitte dazu Stellung nehmen.  

Die neuen EU Bürger, die nicht Arbeitnehmer sind, können sich ab dem 1. Mai 2004 in der gesamten EU frei bewegen, sofern sie im Besitz eines gültigen Reisepasses bzw. Personalausweises sind, + Krankenversicherungsschutz + ausreichende Geldmittel.

Für die Einreise nach Deutschland besteht keine Visumspflicht mehr. Es besteht eine Wahlfreiheit, d.h. Staatsangehörige der Beitrittstaaten können ein Visumsverfahren durchführen , um zu klären, ob sie eine Aufenthaltsgenehmigung zu dem von ihnen angestrebten Aufenthaltszweck erhalten können.

Die Ausweisung und Abschiebung eines Ausländers, der zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht freizügigkeitsberechtigt war, erfolgte naturgemäß ohne Berücksichtigung der Freizügigkeit. Nach dem Statuswechsel kann die Ausweisung oder Abschiebung nicht mehr ohne weiteres das Freizügigkeitsrecht beschränken.

Eine Einreiseverweigerung kommt nur (noch) dann in Betracht,
wenn von dem Freizügigkeitsberechtigten eine hinreichend schwere Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt.

So die Theorie ...  ,

Gruss
bknf

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