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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> minderjährig russ. Kind n. Deutschland
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Beitrag begonnen von peter1710 am 17.05.2004 um 20:30:27

Titel: minderjährig russ. Kind n. Deutschland
Beitrag von peter1710 am 17.05.2004 um 20:30:27
Hallo,

vielleicht kann jemand helfen ?

: Meine russische Freundin und ich (Deutscher u. hier lebend) beabsichtigen, demnächst zu heiraten und in Deutschland zu leben.
Nun hat meine Freundin jedoch einen 8-jährigen Sohn, der selbstverständlich ebenfalls hier leben soll und will.
Der Junge lebt ständig bei seiner Mutter und hat zu seinem Vater keinerlei Kontakt mehr (seit ca. 5 Jahren).
Beide leben derzeit noch in Russland.
Problem: Der Ex-Ehemann (Russe und in Russland lebend) meiner Freundin und leibliche Vater des Jungen verweigert sein Einverständnis zu einer Ausreise des Jungen für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland.
Lediglich mit der Ausstellung eines 2-monatigen Besuchsvisums des Jungen ist er einverstanden, unter der Voraussetzung, dass der Junge danach wieder zurückkehrt.

Frage:
wenn beide nach Deutschland einreisen und ich meine Freundin heirate (vielleicht in Dänemark ?), kann dann auch der Junge hier bleiben, oder sind Probleme zu erwarten.

Gruss und vielen Dank
Peter

Titel: Re: minderjährig russ. Kind n. Deutschland
Beitrag von Joemi am 17.05.2004 um 20:59:41
Hallo Peter,
meine Frau (Russin) hat ebenfalls ein minderjähriges Kind und sie hat es damals geschafft, eine unbeschränkte Ausreisegenehmigung vom leiblichen Vater zu erhalten.
Von der Freigabe des Vaters habe ich auch damals die Heirat abhängig gemacht. Denn wenn der Sohn meiner Frau keine unbeschränkte Ausreisegenehmigung erhalten hätte, müsste er in Russland bleiben und wir wollten auf keinen Fall, das Mutter und Kind getrennt werden. Klingt zwar hart, aber es ist kein guter Zustand, wenn man verheiratet ist und die Ehefrau kommt immer nur auf Besuch nach Deutschland.

Als ich mich damals persönlich bei meiner ABH erkundigte, sagte man mir dort, dass das Sorgerecht überprüft wird, bzw. ob der notarielle Vertrag in Deutschland Rechtsgültig ist.

In Deinem Fall wird es wohl heissen, wenn die Freigabe beschränkt ist, muss der Junge wieder zurück. Ob er ein Visum für die zwei Monate bekommt, kann ich nicht sagen, da können Dir bestimmt die Experten was dazu schreiben.

Joemi

Titel: Re: minderjährig russ. Kind n. Deutschland
Beitrag von Mick am 17.05.2004 um 22:18:14

schrieb am 17.05.2004 um 20:30:27:
Frage:
wenn beide nach Deutschland einreisen und ich meine Freundin heirate (vielleicht in Dänemark ?), kann dann auch der Junge hier bleiben, oder sind Probleme zu erwarten.

Gruss und vielen Dank
Peter


Hi,
zunächst mal ist anzumerken, dass das Kind nur in Deutschland bleiben könnte, wenn es mit einen Visum zur Familienzusammenführung einreist (Nachzug zur Mutter). Wenn man bedenkt, dass es schon schwierig genug ist, wenn der leibliche Vater mit einem Umzug einverstanden ist (oder wenn der Vater nicht bekannt, verschütt oder sonstwas ist), könnt Ihr in Eurer Situation sicher sein, dass es Schwierigkeiten gibt.

Titel: Re: minderjährig russ. Kind n. Deutschland
Beitrag von peku am 17.05.2004 um 23:31:19
hallo,

Mick hat Recht guibt viel viel Probleme.Übrigesn vergiss bitte eins nicht: Selbst wenn die Mutter das uneingeschräönkte alleinge Sorgerecht für das Kind hätte muss nach russischen Recht (und die meisten GUS Staaten machen dies  genauso) immer wenn eine neuer Pass fällig wird mit beim Notar unterschreiben das er mit passaustellung und Auslandreise des Kindes einverstanden ist.
Ich kene übrigens einige ALB und Botschaften die bein Antrag eines Visum zum Familiennachzug bezw. später einer AE entweder eine Sorgerechtliche Gerichtsentscheidung oder eine notarielle Einverständniss des anderen Sorgeberechtigten über die Sorgerechtsfrage wollen.

Im Prinzip finde ich dies richtig.

Gruss peku

Titel: Re: minderjährig russ. Kind n. Deutschland
Beitrag von Centurio am 18.05.2004 um 10:35:01

schrieb am 17.05.2004 um 20:30:27:
Problem: Der Ex-Ehemann (Russe und in Russland lebend) meiner Freundin und leibliche Vater des Jungen verweigert sein Einverständnis zu einer Ausreise des Jungen für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland.

Die einzige sichere Methode, das zu erreichen, was ihr wollt, ist, eine entsprechende Sorgerechtsentscheidung eines russischen Gerichts herbeizuführen - d. h., dem Vater das Sorgerecht gerichtlich entziehen zu lassen. Wenn er sich nicht um das Kind kümmert, ist das möglich. Dies trifft vor allem dann zu, wenn er keinen Unterhalt zahlt oder erheblich damit in Rückstand ist. Aber das dauert.

Als mögliche Alternative kannst Du versuchen, dem Vater seine Einverständniserklärung abzukaufen, z. B. durch Zahlung einer Summe Geldes. Ich habe von Fällen gehört, wo das zum Erfolg geführt hat. Kann aber teuer werden.

Gruß, Martin A


Titel: Re: minderjährig russ. Kind n. Deutschland
Beitrag von carlosCB am 18.05.2004 um 13:01:30
Dass das russische Gericht dem Vater das Sorgerecht entzieht, damit die Mutter nach D kann ist sehr sehr unwahrscheinlich.

P.S. die "üblichen Beträge " für das "erkaufen" der Einwilligung liegen so zwischen 500$ und 2000$

Nur damit Du eine ungef. Vorstellung hast.


VIEL GLÜCK !!!!!

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