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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Besuchervisum,danach ständiger Aufenthalt https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1084802834 Beitrag begonnen von Angel am 17.05.2004 um 17:07:14 |
Titel: Besuchervisum,danach ständiger Aufenthalt Beitrag von Angel am 17.05.2004 um 17:07:14
Hallo,
mein Freund lebt z.Zt. noch in der Türkei. Mit einer Einladung von mir wird er wahrscheinlich kein Besuchervisum erhalten, weil er z.Zt. keine Krankenversicherung (sigorta) hat. Lt. einem Freund muß er min. 4 Mon. Sigorta zahlen, danach soll ich eine Verpflichtungserklärung schicken und mit dem Visum gäbe es "überhaupt" keine Problem mehr. Er würde dann 3 Mon. nach "D" kommen, wieder zurück in die Türkei gehen und danach könne er wiederkommen auf unbestimmte Zeit und bekomme auch hier eine Arbeitserlaubnis, wie viele seiner Freunde auch. Mir ist das "NEU". Meiner Meinung nach kann er nur hierbleiben wenn wir heiraten und dann geht die ganze Beantragung von vorne los. Heiraten ist aber z.Zt. nicht mögich, da ich noch verheiratet bin. Habe jetzt schon einiges gelesen, aber seine Variante ist mir noch nicht begegnet. Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen. Danke. |
Titel: Re: Besuchervisum,danach ständiger Aufenthalt Beitrag von Mick am 17.05.2004 um 17:40:49 schrieb am 17.05.2004 um 17:07:14:
Wahrscheinlich ist Dein Freund davon ausgegangen, dass Ihr zwischendurch heiratet ;) Nein, right, er liegt falsch. Arbeitsaufnahme richtet sich generell nach den Vorschriften der Arbeitsaufenthalteverordnung (s.o. "Gesetze") |
Titel: Re: Besuchervisum,danach ständiger Aufenthalt Beitrag von peku am 18.05.2004 um 10:17:34
Hallo Mick,
Frage: gibt es da mit der Türkei nicht spezielle Abkommen ??? Gruss peku |
Titel: Re: Besuchervisum,danach ständiger Aufenthalt Beitrag von Mick am 18.05.2004 um 12:19:56 schrieb am 18.05.2004 um 10:17:34:
Du meinst vermutlich den Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei. Der regelt aber nicht die Einreise zur Erwerbstätigkeit, sondern u.a. den Verbleib in D. wenn ein Türke hier arbeitet. |
Titel: Re: Besuchervisum,danach ständiger Aufenthalt Beitrag von Doc am 18.05.2004 um 17:26:50 schrieb am 18.05.2004 um 10:17:34:
Es gibt allerdings eine nicht geringe Anzahl von Personen, die die Auffassung vertreten, dass ein Besuchsrecht aufgrund von Art. 41 (1) ZP zum Assoziationsabkommen EU-Türkei vom 01.01.1973 zu einer visumfreien Einreise für eine Dauer von nicht mehr als 3 Monaten gereichen soll (vgl. Westphal-Stoppa). Dem steht natürlich Art. 1 (1), Anhang I VO-(EG) 539/2001 entgegen, wonach türkische Touristen visumpflichtig sind, wenn sie in die Schengenstaaten einreisen wollen. Spätestens der Beförderungsunternehmer wird der ersteren Auffassung nicht folgen und keine kostenpflichtige Rückbeförderung riskieren. Doc 8) |
Titel: Re: Besuchervisum,danach ständiger Aufenthalt Beitrag von peku am 18.05.2004 um 22:48:02
@ Mick + @Doc
danke.Diesml habe ich was gelent denn diese spezielle Türkenabkommen war mir immer ein Rätsel. GRuss peku |
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