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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> unbefristete Aufenthaltserlaubnis
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Beitrag begonnen von zainab am 17.05.2004 um 12:07:07

Titel: unbefristete Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von zainab am 17.05.2004 um 12:07:07
Hallo zusammen,

ich war heute morgen mit meinem Mann bei der Ausländerbehörde. Wir wollten dort die unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, da wir inzwischen fast 3 1/2 Jahre verheiratet sind. Da ich zur Zeit leider ohne Job bin und mein Mann  studiert und somit nur einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen kann, werden wir in angemessener Höhe von meinem Vater unterstützt. Er hat auch damals bei der EInreise meines Mannes eine ziemlich hohe Bürgschaft gestellt.

Unserem Antrag auf Erteilung einer unbefristeten AE ist nicht nachgekommen worden, da wir unseren Unterhalt  nicht aus eigenen Mitteln bestreiten.
Ich habe also versucht zu erklären, dass es Bedingung für die EInreise meines Mannes war, dass wir uns verpflichten keine Sozialhilfe oder etwas ähnliches zu beantragen und dass wir auf gar keinen Fall dem Staat auf der Tasche liegen würde, da mein Vater uns ja wie gesagt unterstützt. Die Sachbearbeiterin also gesagt, dass das egal ist.

Ich dann also gefragt, was eigentlich wäre, wenn mein Vater mich beschäftigen würde und mir das Geld, das er uns ja sowieso gibt, als Gehalt zukommen lässt. Ja das würde natürlich alles ändern.

Aber das ist doch paradox. Das Geld käme doch aus der gleichen Quelle. Und es sollte doch wichtig sein, dass wir dem Staat auf der Tasche leigen, oder!?!

Was sagt Ihr dazu, war das in Ordnung die unbefristete AE zu verweigern. Und wo steht es, dass die Unterstützung durch meinen Vater nicht ausreichend ist. IM AuslG steht doch man solle den Lebensunterhalt aus erwerbseinkommen oder sonstigen eigenen Mitteln bestreiten.
LG

Zainab

Titel: Re: unbefristete Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von Doc am 17.05.2004 um 17:23:33

schrieb am 17.05.2004 um 12:07:07:
[...] Ich dann also gefragt, was eigentlich wäre, wenn mein Vater mich beschäftigen würde und mir das Geld, das er uns ja sowieso gibt, als Gehalt zukommen lässt. Ja das würde natürlich alles ändern.

Aber das ist doch paradox. Das Geld käme doch aus der gleichen Quelle. Und es sollte doch wichtig sein, dass wir dem Staat auf der Tasche leigen, oder!?!

Was sagt Ihr dazu, war das in Ordnung die unbefristete AE zu verweigern. Und wo steht es, dass die Unterstützung durch meinen Vater nicht ausreichend ist. IM AuslG steht doch man solle den Lebensunterhalt aus erwerbseinkommen oder sonstigen eigenen Mitteln bestreiten.
LG

Zainab


Hallo Zainab,

dazu solltest Du mal in der AuslG-VwV, Nr. 7.2.1. weiter nachlesen.

Zu 1.)
Es müßte sich natürlich auch um einen Arbeitsvertrag nach Beendigung der Probezeit handeln und grundsätzlich unbefristet bestehen. Beiläufig mache ich dabei auf § 92 (2) 2 AuslG aufmerksam, falls er sich zu einem Scheinarbeitsvertrag entpuppen sollte.

Zu 2.)
Mit der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis hätte der Ausländer grundsätzlich erstmal Anspruch auf Sozialhilfe, bzw. auch seine Familienangehörigen. Ich gebe Dir dabei Recht, dass sie nur erteilt werden kann, wenn es denn Sozialsystemen nicht zuwider läuft. Aber darf der Sachbearbeiter darauf vertrauen, dass der Schwiegervater immer für den Schwiegersohn einstehen wird oder kann (§ 82, 84 AuslG). Aber eine Bürgschaft entspräche nicht dem Tatbestandsmerkmal: "...aus eigener Erwerbstätigkeit, eigenem Vermögen oder sonstigen eigenen Mitteln bestreiten kann..."

Zu 3.)
Meiner Meinung nach, sollte die befristete Aufenthaltserlaubnis zunächst reichen. Wenn dann genug eigenes Erwerbseinkommen oder Vermögen da ist, sollte der unbefristeten AE nichts im Wege stehen.

Doc  8)

Titel: Re: unbefristete Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von Mick am 17.05.2004 um 17:35:32

schrieb am 17.05.2004 um 12:07:07:
Was sagt Ihr dazu, war das in Ordnung die unbefristete AE zu verweigern. Und wo steht es, dass die Unterstützung durch meinen Vater nicht ausreichend ist. IM AuslG steht doch man solle den Lebensunterhalt aus erwerbseinkommen oder sonstigen eigenen Mitteln bestreiten.
LG

Zainab



Das Prob ist, dass bei der Erteilung der unbefristeten AE nach § 25 i.V.m. § 24 AuslG kein Ausweisungsgrund vorliegen darf. Der Bezug von Sozialhilfe oder ein Anspruch darauf, stellt aber einen Ausweisungsgrund dar (vgl. § 46 Nr. 6 AuslG und AuslG-VwV dazu).
Freiwillige Unterhaltsleistungen Deines Vaters gehören nicht zu anrechenbaren eigenen Mitteln.

Titel: Re: unbefristete Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von zainab am 17.05.2004 um 18:01:01
Zunächst einmal vielen Dank für die Antworten. Nicht dass hier ein falscher EIndruck entsteht. Ich hab eselbstverständlich nicht vor, mich nur so zum Schein bei  meinem Vater beschäftigen zu lassen.

Zum Thema kann oder will der Schwiegervater anhaltend für unseren Unterhalt sorgen. Das will und soll er natürlich nicht. Andererseits musste er jedoch damals als es um die Einreise meines Mannes ging eine Verpflichtungserklärung abgeben, sowie die Botschaft.

Das PRoblem war auch eigentlich nicht, dass die Sachbearbeiterin den Antrag abgelehnt hat hat, sondern die Art und Weise wie. Ohne jede Begründung oder Erklärung. Sie hatte noich nicht einmal die Akte vorliegen, wo sie sowohl die Bürgschaaft als auch die Verpflichtugserklärung in Augenschein hätte nehmen können.

Na ja also weiter auf Jobsuche und dann auf ein Neues.


LG Zainab

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