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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Nach 20 Jahren raus aus Deutschland!?
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Beitrag begonnen von EwaHH49 am 15.05.2004 um 14:06:11

Titel: Nach 20 Jahren raus aus Deutschland!?
Beitrag von EwaHH49 am 15.05.2004 um 14:06:11
Hallo info4alien Forum, ich habe folgende Frage:

Kann die Ausländerbehörde jemandem, der fast 20 Jahre in Deutschland lebt, die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis verweigern und ist dies rechtmäßig (nach welchem Gesetz) ?

Ich komme aus Polen, heiße Ewa und bin 49 Jahre alt. Mein Aufenthalt in Deutschland begann Ende 1985 mit dem Antrag auf Asyl, welcher letztendlich abgelehnt wurde und ich bekam eine Duldung.  Dann habe ich im Jahre 1987 geheiratet. Da mein Mann Deutscher war, habe ich eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis (für Tätigkeit jeder Art ) bekommen.  
Im Jahre 1988 habe die Scheidung bekommen und seit der Zeit habe ich und mein Sohn von Sozialhilfe gelebt.
Seit 1990 habe ich als Verkäuferin gearbeitet und im 1993 habe ich auf Grund meiner Krankheit die Arbeit verloren. Dann habe ich erst Arbeitslosengeld und  später Arbeitslosenhilfe bekommen.
Auf Grund dass meine Studium (BWL) nicht anerkannt wurde,  habe ich vom Arbeitsamt eine Ausbildung mit Praktikum zur Bürokraft bekommen und mit gutem Ergebnis absolviert. Seit der Zeit suche ich regelmäßig Arbeit aber leider ohne Erfolg, inzwischen habe ich verschiedene kaufmänische Maßnahmen und Kurse gemacht. Derzeit lebe ich weiter von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, mein Sohn studiert und bekommt Bafög.

Diese ganze Zeit habe ich immer ohne Probleme meine Aufenthaltserlaubnis für jeweils zwei Jahre verlängert bekommen. Dieses Jahr habe ich die Verlängerung meiner Aufenthaltserlaubnis nur für ein Jahr bekommen und ich musste eine Einverständniserklärung unterschreiben dass „ ich keine  weitere Verlängerung des Aufenthaltserlaubnis bekomme wenn ich keine Arbeit nachweisen kann“.

Auf meine Frage hin  warum ich bis jetzt immer Verlängerung bekommen habe,  hat man mir gesagt, dass die Kollegen falsch gehandelt haben!
Ich denke, dass jetzt nach fast 20 Jahren Aufenthalt eine solche Menschenbehandlung ungerecht und unverhältnismäßig ist. Ich bin mir bewusst dass auf die Antworten hier kein absoluter Verlaß ist und möchte nur Anregungen und Tipps über die juristischen Grundlagen im Ausländerrecht sammeln

Ist das Vorgehen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Nichtvornahme der Verlängerung rechtmäßig und welche Aspekte spielen dabei eine Rolle? Warum wurde sie bislang anstandslos verlängert worden. Welchen rechtlichen Charakter hat diese Einverständniserklärung?  Wie kann ich weiter vorgehen und welche Möglichkeiten ich habe( bei Annahme dass ich bis Ablauf Dezember 2004 keine Arbeit finde)? Folgt auf die Nichtverlängerung, dann die Abschiebung. Ich bedanke mich im voraus und würde mich über Anregungen und Tipps sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Ewa  

Titel: Re: Nach 20 Jahren raus aus Deutschland!?
Beitrag von Mick am 15.05.2004 um 16:02:01
Hallo Ewa,
die Nicht-Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis würde auf § 7 Abs. 2 AuslG gestützt werden. § 7 Abs. 2 ist ein Regelversagungsgrund. Danach ist die Verlängerung der AE in der Regel zu versagen, wenn die dort genannten Umstände vorliegen. Ausnahme von der Regel werden zugelassen, wenn atypische Umstände vorliegen, die eben ein Absehen von der Versagung rechtfertigen können. Hierbei wird in der Regel auch berücksichtigt, ob sich jemand bemüht, den Sozialhilfebezug zu beseitigen. So scheint es ja bei Dir der Fall zu sein. Lies Dir auch mal die Verwaltungsvorschriften zum AuslG durch

Sollte die AE-Verlängerung abgelehnt werden, wird diese auch mit einer Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung verbunden. Diese würde in der weiteren Konsequenz auch vollzogen. Vor Erlass der Verfügung würdest Du entsprechend angehört werden.
Du kannst gegen die entsprechende Verfügung Rechtsmittel einlegen und die Rechtmäßigkeit der Verfügung überprüfen lassen.
Zu der von Dir unterschriebenen Erklärung: Es gibt so einen Hinweis bei vielen Behörden. Dieser Hinweis ändert aber nichts an dem von mir geschilderten Verfahren. Er dient aber dazu, der Argumentation "ihr habt mir nie gesagt, welche Folgen Sozialhilfebezug haben kann" entgegen zu treten.

Du solltest auch überlegen, einen Einbürgerungsantrag nach § 85 AuslG zu stellen. Die zeitlichen Voraussetzungen sind erfüllt. Zwar spricht der Bezug von Sozialhilfe gegen eine Einbürgerung, aber auch hier gilt, dass Du ggf. den Nachweis führen kannst, dass Du diesen Bezug nicht zu vertreten hast, da Du Dich intensiv um Arbeit bemühst.

Titel: Re: Nach 20 Jahren raus aus Deutschland!?
Beitrag von Doc am 16.05.2004 um 11:56:48

schrieb am 15.05.2004 um 14:06:11:
[...] Ich komme aus Polen, heiße Ewa und bin 49 Jahre alt. [...] Seit der Zeit suche ich regelmäßig Arbeit aber leider ohne Erfolg, inzwischen habe ich verschiedene kaufmänische Maßnahmen und Kurse gemacht. Derzeit lebe ich weiter von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, mein Sohn studiert und bekommt Bafög. [...]
Ist das Vorgehen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Nichtvornahme der Verlängerung rechtmäßig und welche Aspekte spielen dabei eine Rolle? Warum wurde sie bislang anstandslos verlängert worden. Welchen rechtlichen Charakter hat diese Einverständniserklärung?  Wie kann ich weiter vorgehen und welche Möglichkeiten ich habe( bei Annahme dass ich bis Ablauf Dezember 2004 keine Arbeit finde)? Folgt auf die Nichtverlängerung, dann die Abschiebung. Ich bedanke mich im voraus und würde mich über Anregungen und Tipps sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Ewa  


Hallo Ewa,

als polnische Staatsangehörige fällst Du auch unter die Regelungen der EU. Ich gehe mal davon aus, dass Du dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, da Du ansonsten wohl keine Arbeitslosenhilfe bekommen könntest. Nach dem Beitrittsvertrag steht dem polnischen Arbeitnehmer dann ein Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu, wenn er seit 12 Monaten zum deutschen Arbeitsmarkt zugelassen war und auch tatsächlich arbeitet. Dann allerdings ist eine AE-EG zu erteilen [Leider ist derzeit der Link zu den Voraussetzungen im Beitrittsvertrag mit Polen down].

D.h. sobald Du wieder arbeitest solltest Du eine AE-EG beantragen. BTW: Als EU-Bürgerin wirst Du nicht so schnell aus D. "entfernt" werden können. Dein Sohn kann als polnischer Student in Deutschland ein Freizügigkeitsrecht wahrnehmen. Dazu muss er sich allerdings selbst versorgen können und eine Krankenversicherung haben. Näheres unter Gesetze AufenthG/EWG und FreizügV/EG.

Doc  8)

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