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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Aufenthaltsrecht in Europa für Brasilianer? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1084525450 Beitrag begonnen von Nic am 14.05.2004 um 08:53:38 |
Titel: Aufenthaltsrecht in Europa für Brasilianer? Beitrag von Nic am 14.05.2004 um 08:53:38
hallo,
ich habe eine Frage, die ich nach Studieren vieler Beiträge hier im Forum immer noch nicht kapiert habe: Wenn ein Brasilianer 3 Monate per Touristenvisum in Deutschland war, kann er nach den 3 Monaten nach Italien einreisen oder gilt die Sperre von 3 Monaten nach 3 Monaten Aufenthalt für alle EU-Staaten? Wenn er eine Einladung hat aus Italien? Danke für die Hilfe! Nic |
Titel: Re: Aufenthaltsrecht in Europa für Brasilianer? Beitrag von Hartmut_Krentz am 14.05.2004 um 09:13:50
Das 3 Monatstouristenvisum gilt fuer die Staaten des
Schengener Abkommen also auch fuer Italien und wenn die 3 Monate rum sind muss er ausreisen. Waere ja auch sonst ein bisschen einfach 3 Monate Deutschland, dann 3 Monate Italien, dann 3 Monate Spanien etc. Saludos |
Titel: Re: Aufenthaltsrecht in Europa für Brasilianer? Beitrag von Nic am 14.05.2004 um 09:16:47
Danke für die Antwort, das habe ich schon befürchtet.
Was ist mit der Schweiz? Oder welches ist das nächste Land, für das das Schenenger Abkommen nicht gilt? |
Titel: Re: Aufenthaltsrecht in Europa für Brasilianer? Beitrag von Hartmut_Krentz am 14.05.2004 um 09:20:12
Die schoene Schweiz zaehlt nicht dazu, aber da ein
3 monatiges Touristenvisum zu bekommen ist ein nicht ganz leichtes Unterfangen erstrecht wenn der Antrag hier in Deutschland nach einem 3 Monatsaufenthalt gestellt wird die Muehe koennt Ihr auch glaube ich sparen. |
Titel: Re: Aufenthaltsrecht in Europa für Brasilianer? Beitrag von Mick am 14.05.2004 um 12:05:33 Nur zur Ergänzung: Brasilianer benötigen für die Einreise ins Schengengebiet kein Visum, wenn sie zu Besuch kommen. Das ändert allerdings nichts an der 90-Tage-Regelung. |
Titel: Re: Aufenthaltsrecht in Europa für Brasilianer? Beitrag von clarina am 24.07.2004 um 18:01:41
und wie ist das, wenn man nach den 3 monaten in ein nicht-eu-land einreist (mit dem dementsprechendn visum natürlich) und dann wieder in die eu einreist? bekommt man dann erneut die 3 monate touristenvisum?
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Titel: Re: Aufenthaltsrecht in Europa für Brasilianer? Beitrag von Mick am 24.07.2004 um 21:10:56 schrieb am 24.07.2004 um 18:01:41:
Hi Clarina, nein, das funktioniert nicht. Nach 90 Tagen im Schengengebiet muss man die nächsten 90 Tage außerhalb verbringen. |
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