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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> familienzusammenführung
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Beitrag begonnen von melaniemichou am 13.05.2004 um 22:37:09

Titel: familienzusammenführung
Beitrag von melaniemichou am 13.05.2004 um 22:37:09
hallo ,  

inzwischen habe ich wirklich fesstellen müssen, das ihr jungs und mädls hier richtig was draufhabt und mir schon ohne nachfrage einiges beantworten konntet.

jetzt wird es aber dringend.

am samstag, 15.05.2004, fliegen meine zukünftige frau und ich nach kamerun um zu heiraten. ich bin deutscher und meine zukünftige kommt aus kamerun.
sie ist im movember 2002 als au pair nach deutschland gekommen. seit einem halben jahr lebt/wohnt sie nun bei mir. wir haben bis jetzt immer ein schreiben von der ausländerbehörde erhalten, das sie sich in der BRD aufhalten darf.  
nachdem jetzt endlich meine scheidung durch ist, haben wir uns schlau gemacht, wie wir in deutschland heiraten können. dies ist aber mit mehr kosten verbunden als die hochzeit in kamerun.
das schriftstück, das zum aufenthalt in der BRD berechtigt läuft zum 18.05.2004 aus. wir haben uns also kurzfristig entschlossen in kamerun zu heiraten.

jetzt habe ich gerade auf der homepage der deutschen botschaft in kamerun nachgelesen, welche papiere sie für den antrag auf familienzusammenführung haben wollen.

1) Heiratsurkunde
2) Pässe von beiden Ehepartnern
3) Meldebestätigung aus Deutschland
4) Arbeitsbescheinigung
5) Einkommensnachweis
6) Wohnungsnachweis (Wohnung in Deutschland

( im original nachzulesen unter: http://www.jaunde.diplo.de/de/botschaft/textseite.html )

heiratsurkunde und pässe ist ja ganz normal.
das ich aufgrund §23AuslG keinen einkommensnachweis benötige, habe ich gerade bei euch nachlesen können.
was ist aber mit den anderen punkten?
wie soll ich mich auf der deutschen botschaft verhalten ?

habt ihr vieleicht einen rat, empfehlung oder $   ?

übrigens, momentan bin ich zwar arbeitslos, kann aber jederzeit auf jemanden zurückgreifen, der für meine frau bürgen würde.

morgen möchte ich nochmal aufs ausländeramt um vieleicht schon im vorfeld einiges abzuklären.

wäre schön, wenn sich einige von euch kurzfristig melden könnten, das ich morgen keinen fehler machen.

danke euch.

dieter

Titel: Re: familienzusammenführung
Beitrag von Mick am 13.05.2004 um 22:44:53
Hi Dieter,

Arbeitsnachweis und Wohnungsnachweis brauchst Du aus dem gleichen Grunde nicht, wie das Einkommen. Eben weil § 23 Abs. 1 Nr. 1 nur auf § 17 Abs. 1, nicht Abs. 2, verweist.

Wohnung könnte allenfalls dafür verlangt werden, damit ein Nachweis dafür vorliegt, dass keine Obdachlosigkeit droht. Halte ich aber für überzogen.

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