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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Ermessenseinbürgerung
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Beitrag begonnen von magh am 11.05.2004 um 20:39:49

Titel: Ermessenseinbürgerung
Beitrag von magh am 11.05.2004 um 20:39:49
Hallo!
Eine frage:
Ich bin seit 8 J. in D, habe z.Z. eine AB (hatte für 1 J eine AE die mir beim Umziehen wg. der Arbeit nach Bayern durch die ABH in Bayern entzogen worden ist), arbeite seit 12.2000 als Arzt, habe in D zu Ende (6 Sem) studiert.
Kann ich die Ermessenseinbürgerung beantragen ?
Danke

Titel: Re: Ermessenseinbürgerung
Beitrag von Mick am 11.05.2004 um 20:43:44

schrieb am 11.05.2004 um 20:39:49:
Hallo!
Eine frage:
Ich bin seit 8 J. in D, habe z.Z. eine AB (hatte für 1 J eine AE die mir beim Umziehen wg. der Arbeit nach Bayern durch die ABH in Bayern entzogen worden ist), arbeite seit 12.2000 als Arzt, habe in D zu Ende (6 Sem) studiert.
Kann ich die Ermessenseinbürgerung beantragen ?
Danke



Hi,
nein, wenn Du mit "AB" Aufenthaltsbewilligung meinst, kannst Du nicht eingebürgert werden.

Titel: Re: Ermessenseinbürgerung
Beitrag von Doc am 11.05.2004 um 20:45:06
Hallo magh,

in Bayern dürfteste das wohl in den Keller schreiben können. Die akzeptieren Zeiten der Aufenthaltsbewilligung wohl nicht als gewönlichen Aufenthalt. Ermessenseinbürgerung dürfte wohl dann auch fehlschlagen, wenn sogar die Anspruchseinbürgerung versagt wird.

Doc  :(

Titel: Re: Ermessenseinbürgerung
Beitrag von ramaol am 12.05.2004 um 10:33:19
Auch in den Ländern, wo Zeiten mit Aufenthaltsbewilligung angerechnet werden, muss zum Zeitpukt der Einbürgerung mindestens eine Aufenthaltserlaubnis bestehen.

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