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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Staatsangehörigkeit mit Problemen
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Beitrag begonnen von simasch am 10.05.2004 um 22:22:54

Titel: Staatsangehörigkeit mit Problemen
Beitrag von simasch am 10.05.2004 um 22:22:54
Hallo
Meine Bekannte hat folgendes Problem. Sie ist letztes Jahr im April glückliche Mutter einer Tochter geworden. Seitdem versucht sie verzeifelt ihrer Tochter die Staatsangehörigkeit ihrer selbst zugeben.
Die Mutter hat russische Staatsangehörigkeit. Der Vater von dem Kind hat mazedonische Staatsbürgerschaft. Der Vater ist aber nicht mehr erreichbar für das Kind durch Trennung der Eltern und keinen Aufenthalt in Deutschland. Sie sind nicht verheiratet. Das Kind ist in Deutschland geboren.

Nach der Geburt hat sie begonnen über das für sie zuständige russische Konsulat die russische Staatangehörigkeit zugeben und sie in ihren Reisepass eintragen zulassen. Dieses wurde mehrfach von dem russischen Konsulat abgelehnt. Die Gründe dafür waren immer anders. Nachdem nochmals im Frühling diesen Jahres ein Versuch durch einen Anwalt gestartet wurde, gab es schriftlich die Erklärung des russischen Konsulat das sie ihre Kind nur bei der für sie zuständigen Behörde in den Pass eintragen lassen kann und die Staatsbürgerschaft geben wo sie hauptwohnsitzlich gemeldet ist laut ihrem Reisepasses. Dieses ist im Heimatland in Russland Oblast Perm am Ural.
Das Problem ist aber das sie mit dem Kind nicht ausreisen darf weil das Kind keine gültigen Ausweispapiere hat bzw. nicht im Reisepass der Mutter eingetragen ist.
Nach mehrmaligen vorsprechen beim Ausländeramt ist ihr mitgeteilt worden das sie unbedingt das Kind ihrer Staatsangehörigkeit zuordnen soll ( Eintragung in ihren Pass) sonst würde ihre Aufenthaltsgenehmigung ( Studium ) nicht verlängert und ein eventuelle Abschiebung durch die Behörden stattfinden.  Abschiebung weil Kind staatenlos.

Was soll oder kann sie machen? Das Konsulat will nicht eintragen wegen nicht zuständig und ausreisen nach Russland wo es geht darf sie nicht mit ihrem Kind weil nicht eingetragen.

Das ist völlig verrückt aber wahr.
Wer weiß weiter?
Was für ein Status hat das Kind hier in Deutschland?

Ich bedanke mich im voraus für jeden noch so kleinen Tip der weiterhilft.  

Titel: Re: Staatsangehörigkeit mit Problemen
Beitrag von ramaol am 11.05.2004 um 01:32:12
Hallo simasch!


Zitat:
Meine Bekannte hat folgendes Problem. Sie ist letztes Jahr im April glückliche Mutter einer Tochter geworden.

Na, das ist ja hoffentlich nicht das Problem!  :happy: Von hier aus erst mal Glückwunsch! [beifall=beifall.gif] [blumen=bluems.gif]

Zunächst mal dies: Du spricht bei der Mutter von "Aufenthaltsgenehmigung ( Studium )". Damit ist ja wohl eine Aufenthaltsbewilligung gemeint, dann hat das Kind auf jeden Fall nicht die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 StAG von der Mutter erworben. Wenn der Vater sich nicht im Bundesgebiet aufhält, dann auch nicht über den Vater.

Die mazedonische Staatsangehörigkeit vom Vater kann das Kind auch nur dann erwerben, wenn der Vater es bei seinem Konsulat anmeldet, womit wohl nicht zu rechnen ist.

Bleibt die russische Staatsangehörigkeit. Die hat das Kind auf jeden Fall erworben, weil in Russland das Abstammungsprinzip besteht, ähnlich wie in Deutschland.

Ich gehe mal davon aus, dass das Kind in Deutschland geboren ist.
Für die Eintragung des Kindes beim russischen Konsulat ist es erforderlich, dass dort eine (am besten internationale) Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt wird, diese muss mit Apostille versehen sein. Letztere gibt's in Hessen bei den Regierungspräsidien.

Wenn das Konsulat es davon abhängig macht, dass der Aufenthalt in Deutschland von Russland genehmigt sein muss, dann sollte dies nachgeholt werden. Dies dürfte nicht das Problem sein.

Zitat:
...und ein eventuelle Abschiebung durch die Behörden stattfinden.  Abschiebung weil Kind staatenlos.

Das kann die Behörde nicht ernsthaft so gemeint haben. Sorry, ich muss mal eben laut  [lachen=lachen.gif].
Deswegen kann die Mutter nicht abgeschoben werden, und das Kind schon gar nicht. Das Kind ist allerdings sicherlich nicht staatenlos. Und falls doch: eine staatenlose Person kann man schwerlich ausweisen/abschieben, wohin auch ? Kurz: dies ist eine Luftnummer. Und mit dem Aufenthaltsrecht der Mutter hat das erst mal gar nichts zu tun.

Zitat:
Das Problem ist aber das sie mit dem Kind nicht ausreisen darf weil das Kind keine gültigen Ausweispapiere hat bzw. nicht im Reisepass der Mutter eingetragen ist.

Das mag im Moment stimmen, zumindest in Bezug auf das Kind. Die Mutter selbst kann natürlich jederzeit ausreisen, nur ohne das Kind. Aber das will sie wohl auch nicht.

Titel: Re: Staatsangehörigkeit mit Problemen
Beitrag von simasch am 11.05.2004 um 15:28:27
Hallo,
und danke für die Antwort von ramaol.

Erstmal Entschuldigung für meine falsche Info wegen der Aufenthaltbewilligung. Ich bin leider nicht der Experte nach welcher Art man sich in der BRD aufhalten darf/kann.

Die Sache mit der internationalen Geburtsurkunde vorlegen haben wir schon versucht. Aber wie gesagt hat es letztentlich nicht zu Erfolg geführt weil die Mutter nicht bei der für sie zuständigen Konsulat ( in diesem Fall Bonn) als in Deutschland wohnthaft gemeldet ist.
Das muß wohl so ähnlich sein als wenn ich meinen Wohnsitz von einem Bundesland in das andere verlegen möchte. Also bei der alten Gemeinde abmelden und dann bei der neuen wieder anmelden.
Diese hatte sie nicht gemacht da ihr Aufenthalt eigentlich nur für die Zeit der AuPair Tätigkeit sein sollte. Studium und Mutterwerden war nicht so geplant.

Zu der Luftnummer unserer AB. Also von der Tonlage und dem Inhalt des restlichen Gespräches hat es sich schon etwas ernst angehört. Die AB hat gesagt das sich das Kind Ilegal in Deutschland aufhält. Das Kind hat kein Visum, benötigt aber unbedingt eins.
Die AB sagte das bei einer möglichen "Abschiebung" das Kind Papiere von der AB bekommen würde um Landesgrenzen überschreiten zu können. Um die Buchung des Fluges wollten sie sich freundlicherweise auch kümmern.
Allerdings hat die AB unbedingt empfohlen in Deutschland zu bleiben. Also nicht mit dem Kind auszureisen.
Das macht die Verwirrung komplett.
Desweiteren hat die AB gefühlsmäßig zu verstehen gegeben das es ihnen völlig egal ist wie diese Sache endet und auch keine eventuelle Hilfe zu erwarten ist.

Zu dem russischen Konsulat fällt mir auch noch was ein. ich selber war dort auch schon wegen dieser Angelegenheit und kann nur sagen das dort sich ich glaube gar nichts so einfach lösen läßt. Hilfe von dort ist nicht zu erwarten.

Gibt es keine andere Möglichkeit diesem Kind eine vernünftige Identität zugeben? Natürlich meine ich in Verbindung mit dem Aufenthalt der Mutter in der restlichen Zeit ihres Studium.
So eine Art vorläufigen Ausweis ausgestellt durch deutsche Behörden. Halt irgend ne Möglichkeit der Ausstellung von Papieren.

Ich bedanke mich weiterhin für nützliche Info`s  

Titel: Re: Staatsangehörigkeit mit Problemen
Beitrag von ramaol am 11.05.2004 um 15:51:44
Hat sie denn schon versucht, sich mit ihrer russischen Heimatgemeinde zwecks Abmeldung ins Ausland in Verbindung zu setzen? Dies sollte notwendigerweise der erste Schritt sein. Anschließend dürfte es auch mit dem Konsulat keine Probleme mehr geben.

Titel: Re: Staatsangehörigkeit mit Problemen
Beitrag von Marco_D. am 11.05.2004 um 16:06:43
Entweder muss sie nach Russland fliegen und das Kind beim lokalen OVIR oder der entsprechenden passausgebenden Behörde eintragen lassen oder sich über das Konsulat in Bonn in Russland abmelden lassen, was einige Monate dauert und ein paar Hundert Euro Gebühr kostet. Andere Möglichkeiten gibt es da wohl nicht.
Das Kind muss, sofern sie nicht aus Russland nicht abgemeldet ist auch im inländischen Pass eingetragen werden. Das darf das Konsulat nicht, sondern nur die passausgebende Behörde.
Daher auch die grundsätzliche Weigerung die Eintragung im Reisepass vorzunehmen.

Spätestens wenn der Reisepass der Mutter verlängert werden soll, wird sie wieder dieselben Probleme haben wenn nicht noch größere, da sie dann sicherlich einghe Wochen auf den neuen Reisepass warten muss, falls sie nicht ein wenig Geld für die Beamten locker macht.

Titel: Re: Staatsangehörigkeit mit Problemen
Beitrag von peku am 11.05.2004 um 17:44:11
hallo,

melde dich doch mal bei mir per mail wen du magst.Ich habe vor einiger Zeit so ein Ding auch geschaukelt Mutter russisch Vater Ägypter beteiligtes Konulat München,beteilgte ALB war KVR München.
Zuerst allerdings must du klären ob tatsächlich der Ausreisewille in die russische Fördferation der Mutter vorhanden ist oder ob etwa diese Sitúation eigentlich ganz gut gelegen kam.

Gruss peku

berlinpeku@aol.com


Titel: Re: Staatsangehörigkeit mit Problemen
Beitrag von ramaol am 12.05.2004 um 09:19:38
Infos gibt's auch auf der HP des Generalkonsulats

Titel: Re: Staatsangehörigkeit mit Problemen
Beitrag von simasch am 12.05.2004 um 15:35:14
Hallo ,

Zur Frage von ramaol.
Sie hat durch ihre Mutter bei der heimischen Gemeinde in Russland schon Info`s eingeholt wegen einer dortigen Eintragung in den Pass. Möglich ist es dort natürlich auf alle Fälle. Das was ´nicht so schön ist das es bis zu einem halben Jahr dauern kann bis die Sache fertig bearbeitet ist. Wäre 1. nicht das Problem wenn sie ihr Kind mitnehmen könnte und 2. wenn sie nicht in dieser Zeit ihr Visum verlängern lassen müßte.
Weil bei 1. würde sie ihr Kind nicht ein halbes Jahr hier bei jemanden lassen und bei 2. fehlt ihr die Zeit um vorher wieder hierher zukommen.

Aufgrund ihrer schwierigen Lage besteht seit kurzen der Gedanke ihren Pass samt allen notwendigen Unterlagen in ihre Heimatstadt zuschicken und es dort dann zubeantragen. Allerdings halte ich diese Idee nicht für sehr geschickt weil halt die Gefahr besteht des verlustes der Unterlagen bzw. das sie selber und persönlich dort vorstellig werden muß.

Auf den Seiten der Russischen Botschaften/Konsulare haben schon einige Stunden verbracht. Nur die richtigen Info`s haben wir nicht daraus entnehmen können

Zu Marco_D
Ihr Reisepass selber ist zur Zeit kein Problem. Ist erst neu und glaube 10 Jahre gültig. Dieser wurde in Bonn ausgestellt

Zu peku
Nach Beendigung des Studium ist die Weg nach Russland geplant. Völlig unabhängig ihrer jetzigen Situation

freundliche Grüße

Mario

Titel: Re: Staatsangehörigkeit mit Problemen
Beitrag von Marco_D. am 12.05.2004 um 20:51:51
Da hat sie Glück mit dem neuen Reisepass gehabt, denn häufig bekommen russische Ehepartner deutscher Staatsbürger keinen neuen Reisepass im Konsulat ohne sich abzumelden. Ist vielleicht bei Studenten auch anders.

Das ganz große Problem dürfte wohl sein, dass das Kind nicht im inländischen Paß steht. Der inländische Pass hat eine viel größere Bedeutung als hier der Personalausweis. Was nicht im inländischen Pass steht, kann auch nicht im Reisepass stehen. Beispielsweise wenn eine russische Frau ihren Nachnamem durch Heirat ändert, darf sie erst den neuen Reisepass mit neuem Namen beantragen, wenn sie den neuen inländischen Pass hat. Der russische Reisepass (im Gegensatz zum deutschen in D) gilt auch grundsätzlich nicht als Ausweisdokument im russischen Inland, ausser man hat sich abgemeldet.
Evtl. stellt das Konsulat ja einen neuen Reisepass mit Kind aus, wenn der inländische Pass korrekt ist.  Einfach dort mal erkundigen.
Ändern des inländischen Passes dauert maximal 3 Wochen wenn er neu ausgestellt wird. Wenn das Kind nur eingetragen wird dürfte es vielleicht auch innerhalb von Tagen gehen. Schicken des Passes wird nicht viel nützen, da bräuchte man einen Kurier, da ausser die Person selbst keiner persönlcihe Urkunden ausführen darf. Die ruissischen Behörden durchleuchten die Briefe und fangen Pässe in Briefen grundsätzlich ab.

Titel: Re: Staatsangehörigkeit mit Problemen
Beitrag von simasch am 13.05.2004 um 01:14:12
Hallo,

Zu Marco_D:

Also würde ihr nicht viel anderes übrigbleiben das sie selbst mit ihren Unterlagen in ihre Heimatstadt reist und dort die Angelegenheit regelt. Wenn es nur bei den 3 Wochen bliebe wäre es ja fast zuverschmerzen. Dumm nur wenn es nicht so ist und sich die Sache verlängert. Meine letzten Info` gehen von bis zu 6Monaten aus.

Besteht also nicht die Möglichkeit das eine zweite Person ( z.B ich) mit ihren Unterlagen nach Russland fahre und durch eine dritte Person z.B. ihre Mutter ( Oma ) bei der Paßstelle vorstellig wird und im Auftrag handelt.

Grüße an alle

Titel: Re: Staatsangehörigkeit mit Problemen
Beitrag von Marco_D. am 13.05.2004 um 08:01:25
Hi!

Grundsätzlich ist es in Russland nicht möglich, dass jemand anders den ´Pass abholt. Es gibt aber auch Ausnahmen. Beispielsweise meine Frau ist in der tiefsten Provinz gemeldet und da ist das OVIR sehr großzügig und lässt solche Angelegenheiten auch durch die Eltern regeln. Einfach mal nachfragen.

Noch eine Sache: Die Bearbeitungszeit 6 Monate klingt danach, als ob ein neuer Reisepass ausgestellt wird. Ich kann nicht beurteilen, wie die Mutter den Sachverhalt dem OVIR geschildert hat, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das OVIR einen neuen Pass ausstellt. Wurde tatsächlich gesagt, dass ein neuer gültiger Pass bereits vorliegt und nur das Kind darin fehlt?
Vielmehr sollte ein Nachtrag im Pass meiner Meinung nach ausreichen. Beispielsweise wird die Heirat ja auch nur durch einen Stempel im inländischen Pass vermerkt, wenn man den Namen nicht geändert hat. Aber ob tatsächlich ein neuer Pass ausgestellt wird oder nur ein Nachtrag gemacht wird, mag ich nicht abschließend zu beurteilen, da ich noch kein Kind mit meiner Frau habe. ;)
Dahingehend sollte man sich also evtl. nochmal beim OVIR erkundigen.

Titel: Re: Staatsangehörigkeit mit Problemen
Beitrag von simasch am 13.05.2004 um 21:01:04
Hallo,
Ihre Mutter hat schon dort nachgefragt, allerdings weiß ich nicht genau den Inhalt der Information von der OVIR. Aber ich werde wohl nochmals vorschlagen das die Mutter ( Oma ) sich dort erkundigt.
Ist es eigendlich nicht so das das Kind zuerst in den Innerenpass eingetragen werden muß bevor man den Reisepass ändern kann.
Eins ist mir glaube schon klar geworden. Den Eintrag in den Pass bzw einen komplett neuen Pass ( Inneren ) bekommt sie also nur in der Heimatstadt.
Wenn Ihre Mutter dies dort veranlassen kann wäre es schon mal ein großer Gewinn. Der Pass muß dann halt nur noch hierher.

Vielmehr Sorgen macht mir aber die Aussage unserer AB wegen der Abschiebung bzw das sie sagen das Kind wäre Ilegal in der BRD. Ich habe von der rechtlichen Seite null Ahnung, aber das Kind war noch nie wo anders außer in der BRD.Ist das Ilegal  
Was wird sein wenn die Mutter das Kind nicht rechtzeitig in ihre Pässe bekommt und die AB dadurch die Verlängerung des Visums verweigert oder wirklich eine Abschiebung vornimmt?



Ich möchte ich mich nochmals für alle die Antworten bedanken und hoffe weiter auf nützliche Tip` um dieses Problem
mit dem geringsten Schaden zumeistern.
Ich selber habe die nächsten 2 Wochen leider keinen Zugriff auf das Internet wegen einem Auslandsaufenthalt, werde aber nach meiner Heimkehr mich gespannt hier wieder einfinden.

Grüße

Mario

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