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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Besucher Visum Trotz Abschiebung????
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Beitrag begonnen von Sabine am 10.05.2004 um 16:21:08

Titel: Besucher Visum Trotz Abschiebung????
Beitrag von Sabine am 10.05.2004 um 16:21:08
Ein Hallo an alle die das Lesen, !!

Besteht die möglichkeit  einen Türkichen Staatsbürger
nach Deutschland einzuladen Trotzdem er vor Jahren
aus mir unbekanten Gründen Ausgewiesen wurde ???
Kann mir vieleicht jemand sagen ob es sich Lohnen würde eine Einladung für einen Besuch zu machen??
Oder besteht da überhaupt keine Chance das er uns
Besuchen kann???
Ich bedanke mich im voraus für Eure Antworten.

                          Sabine ???

Titel: Re: Besucher Visum Trotz Abschiebung????
Beitrag von fons am 10.05.2004 um 16:34:59
Bei bestehender Sperre durch die Ausweisung muss er zunächst die Befristung der Sperre nach § 8 Abs. 2 Satz 2 AuslG beantragen.

Ein Visum kann ihm vorher nicht erteilt werden (große Ausnahme wäre die Erteilung einer Betretungserlaubnis).

Falls er auch abgeschoben wurde, müssen auch die Abschiebekosten erstattet werden.


Titel: und noch zRe: Besucher Visum Trotz Abschiebung????
Beitrag von peku am 10.05.2004 um 17:18:55
hallo,


und zusäötzlich zu dem von fons gesagten:
zuständig für die Aufhebung wäre die ALB woe die sperre erlassen hat.Ob so eine Sperre (noch)besteht kann er durch Selbstauskunft aus dem AZR abklären

gruss peku

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