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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Zusammenführung mit Vater https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1083909689 Beitrag begonnen von schmulja am 07.05.2004 um 09:01:29 |
Titel: Zusammenführung mit Vater Beitrag von schmulja am 07.05.2004 um 09:01:29
Hallo,
ich lebe seit elf Jahren in Deutschland, habe achtjährigen Sohn, arbeite Vollzeit. Ich habe unbefristeten AE, werde aber bald deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Die Frage: Ich möchte, dass mein Vater, der in ??? ??? Aserbadjan lebt, bei mir ist. Ist es möglich? Vielen Dank im voraus, Schmulja |
Titel: Re: Zusammenführung mit Vater Beitrag von BjoernSt am 07.05.2004 um 17:29:51
Da gibt es wohl nur die Möglichkeit, daß dein Vater sich in eine in Deutschland lebende Frau verliebt, und diese dann heiratet.
Dann kanner im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland kommen. |
Titel: Re: Zusammenführung mit Vater Beitrag von fons am 07.05.2004 um 17:55:56 schrieb am 07.05.2004 um 09:01:29:
Nur mal der Vollständigkeit halber, sei die theoretische Möglichkeit/Rechtsgrundlage aufgezeit. Der Nachzug sonstiger Familienangehöriger (also außer Ehegatte/Kinder) regelt sich nach § 22 AuslG. Danach müsste eine außergewöhnliche Härte vorliegen (beispielsweise schwere Behinderung/Erkrankung/Pflegebedürftigkeit und es gäbe niemanden im Heimatland, der sich um ihn kümmert), die nur dadurch vermieden/beseitigt werden könnte, dass er hier beim Sohn lebt. Erst bei Vorliegen einer solche außergew. Härte (=Tatbestandsvoraussetzung) würde sich das Ermessen überhaupt eröffnen. Dann wäre -wie in solchen Fällen meist- die Krankenversicherung sicher ein riesiges Problem. Kommt in der Praxis extrem selten vor, dass solche Nachzugsanträge genehmigt werden. |
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