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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Zusammenführung mit Vater
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Beitrag begonnen von schmulja am 07.05.2004 um 09:01:29

Titel: Zusammenführung mit Vater
Beitrag von schmulja am 07.05.2004 um 09:01:29
Hallo,

ich lebe seit elf Jahren in Deutschland, habe achtjährigen Sohn, arbeite Vollzeit. Ich habe unbefristeten AE, werde aber bald deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.

Die Frage: Ich möchte, dass mein Vater, der in ??? ??? Aserbadjan lebt, bei mir ist. Ist es möglich?

Vielen Dank im voraus,
Schmulja

Titel: Re: Zusammenführung mit Vater
Beitrag von BjoernSt am 07.05.2004 um 17:29:51
Da gibt es wohl nur die Möglichkeit, daß dein Vater sich in eine in Deutschland lebende Frau verliebt, und diese dann heiratet.
Dann kanner im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland kommen.

Titel: Re: Zusammenführung mit Vater
Beitrag von fons am 07.05.2004 um 17:55:56

schrieb am 07.05.2004 um 09:01:29:
Die Frage: Ich möchte, dass mein Vater, der in ??? ??? Aserbadjan lebt, bei mir ist. Ist es möglich?


Nur mal der Vollständigkeit halber, sei die theoretische Möglichkeit/Rechtsgrundlage aufgezeit.

Der Nachzug sonstiger Familienangehöriger (also außer Ehegatte/Kinder) regelt sich nach § 22 AuslG.

Danach müsste eine außergewöhnliche Härte vorliegen (beispielsweise schwere Behinderung/Erkrankung/Pflegebedürftigkeit und es gäbe niemanden im Heimatland, der sich um ihn kümmert), die nur dadurch vermieden/beseitigt werden könnte, dass er hier beim Sohn lebt. Erst bei Vorliegen einer solche außergew. Härte (=Tatbestandsvoraussetzung) würde sich das Ermessen überhaupt eröffnen. Dann wäre -wie in solchen Fällen meist- die Krankenversicherung sicher ein riesiges Problem.

Kommt in der Praxis extrem selten vor, dass solche Nachzugsanträge genehmigt werden.

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