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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Zuständigkeit Deutsche Botschaft Russland
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Beitrag begonnen von Martin3 am 06.05.2004 um 15:04:35

Titel: Zuständigkeit Deutsche Botschaft Russland
Beitrag von Martin3 am 06.05.2004 um 15:04:35
Meine Verlobte und ich wollen in Kürze heiraten. Ich habe bei der Ausländerbehörde eine "Einladung zur Familienzusammenführung"  erhalten. Mit zunehmenden Informationsfluss und nach weiteren Telefonaten mit der AB hat man mir aber mitgeteilt, dass ich diese Einladung auch formlos hätte ausstellen können. Meine Freundin hat diese Einladung mittlerweile erhalten. Sie will jetzt das Visum beantragen. Alle anderen Unterlagen für das Standesamt in Deutschland etc. liegen vor. Auf der Einladung stehen als zuständige Botschaften Moskau/St. Petersburg. Wenn es nach der Homepage des Auswärtigen Amtes geht ist für die Stadt meiner Freundin jedoch die Botschaft in Nowosibirsk zuständig. Muss meine Freundin jetzt nach Moskau/St. Petersburg oder kann/muss sie nach Nowosibirsk. Beim Auswärtigen Amt konnte ich leider keinen erreichen, der mir hier eine Auskunft hätte geben können.

Titel: Re: Zuständigkeit Deutsche Botschaft Russland
Beitrag von Marco_D. am 06.05.2004 um 15:13:35
Welches Konsulat oder ob die Botschaft in Moskau zuständig ist kannst du hier nachlesen

http://www.deutschebotschaft-moskau.ru/de/willkommen/visa/konsularbezirke.html

Titel: Re: Zuständigkeit Deutsche Botschaft Russland
Beitrag von ramaol am 06.05.2004 um 15:18:23
Hallo Martin!
Eine deutsche Botschaft in Russland gibt es nur in Moskau.
Daneben gibt es Generalkonsulate in St. Petersburg, Saratow und Novosibirsk.
Jedes Generalkonsulat ist für einen bestimmten Amtsbezirk zuständig, wenn du sagst, wo (in welcher Republik) deine Verlobte wohnt, kann ich das zuständige Konsulat ermitteln.

Wenn sie jedoch zur Botschaft muss, weil ein Generalkonsulat dies nicht erledigen kann, wird eine Reise nach Moskau nicht zu umgehen sein.

Titel: Re: Zuständigkeit Deutsche Botschaft Russland
Beitrag von Martin3 am 06.05.2004 um 15:37:17
Hallo Ramaol,

erst mal herzlichen Dank für Eure umgehenden mails.
Ich habe mich vielleicht nicht ausführlich genug ausgedrückt.
Sie lebt und arbeitet in Tjumen und ist dort auch gemeldet.
Da sie Ukrainische Staatsangehörige ist, musste sie ihre ganzen Unterlagen auch in der Ukraine zusammensuchen. Zuständig ist jedoch die Deutsche Botschaft/Generalkonsulat in Russland. Die Liste des AA kenne ich auch. Ich gehe ja auch davon aus, dass Nowosibirsk die Bearbeitung übernehmen muss. Ich wollte mich bloß noch mal bei Euch absichern, da am Anfang fälschlicherweise diese Einladung zur Familienzusammenführung mit dem Zusatz Bearbeitung in Moskau/St. Petersburg versehen wurde. Die Beamtin bei der AB hat auch alle Informationen ganz fleissig in ihren Computer eingegeben. Ich will halt vermeiden, dass meine Freundin den Weg nach Nowosibirsk macht und dort dann abgewiesen wird (Siehe Einladung). Übrigens gibt es in Tjumen eine sogenannte Sammelstelle. Hat damit jemand Erfahrung (Stichwort Zuverlässigkeit) oder dann lieber je nach Zuständigkeit St.Petersburg/Nowosibirsk?

Titel: Re: Zuständigkeit Deutsche Botschaft Russland
Beitrag von ramaol am 06.05.2004 um 15:57:41
Tjumen gehört nach meiner Liste zum Amtsbezirk des Generalkonsulats Nowosibirsk.
Wenn also zum zuständigen Generalkonsulat verwiesen wurde, dann dahin.
Am Besten mal vorher da anrufen.

Titel: Re: Zuständigkeit Deutsche Botschaft Russland
Beitrag von Kartoffel am 07.05.2004 um 16:33:49
... nur mal so am Rande (obwohl in diesem Fall offenbar unnötig): Einen plausiblen Grund vorausgesetzt, braucht niemand 1000e von km zurücklegen, nur um zum richtigen Konsulat zu gelangen. Wer in Y gemeldet ist, aber tatsächlich in X lebt, kann beim Konsulat Y auch um eine "Ermächtigung zur Visumsausstellung" für das Konsulat X bitten. Hat zumindest 2001 zwischen den Konsulaten in Duschanbe und Minsk recht problemlos geklappt. Spart eine Menge Euros und CO2 ...  ;-D

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