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Beitrag begonnen von Sascha am 06.05.2004 um 11:43:47

Titel: Selbständige Beschäftigung
Beitrag von Sascha am 06.05.2004 um 11:43:47
Hallo!

Ich wollte erst DANKE an alle sagen, die in dieses Forum mitmachen!. [beifall=beifall.gif]es ist wirklich sehr Toll was ihr hier macht. Sehr Informativ!

Und jetzt meine kurze Frage - wie sieht es mit Selbstängigkeit oder Existenzgründung für nicht EU Bürger in DE?..
Wieder "Öffentliche Interesse"? ??? Wie stehen die Chancen?

Für eure Antworten vielen Dank im Voraus,

Grüßle

Sascha

Titel: Re: Selbständige Beschäftigung
Beitrag von Corsa am 06.05.2004 um 12:32:51
Hallo Sascha,

kurze Frage-kurze Antwort:
Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern können eine selbständige Erwerbstätigkeit wie bisher in der Regel nur bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses ausüben.
Ausnahmen von der Regel: Ausländer mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung, deutsch verheiratete Ausländer, Ausländer aus Staaten, mit denen ein entsprechendes Europa-Abkommen besteht.

Gruß
Corsa

Titel: Re: Selbständige Beschäftigung
Beitrag von Nicator am 06.05.2004 um 12:49:41

schrieb am 06.05.2004 um 12:32:51:
Hallo Sascha,

kurze Frage-kurze Antwort:
Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern können eine selbständige Erwerbstätigkeit wie bisher in der Regel nur bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses ausüben.
Ausnahmen von der Regel: Ausländer mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung, deutsch verheiratete Ausländer, Ausländer aus Staaten, mit denen ein entsprechendes Europa-Abkommen besteht.

Gruß
Corsa



Ganz kleine Ergänzung: Personen mit einer Aufenthaltsbefugnis, wenn sie nach § 51 AuslG "anerkannt" sind.

Grüsse!

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