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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Selbständige Beschäftigung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1083833027 Beitrag begonnen von Sascha am 06.05.2004 um 11:43:47 |
Titel: Selbständige Beschäftigung Beitrag von Sascha am 06.05.2004 um 11:43:47
Hallo!
Ich wollte erst DANKE an alle sagen, die in dieses Forum mitmachen!. [beifall=beifall.gif]es ist wirklich sehr Toll was ihr hier macht. Sehr Informativ! Und jetzt meine kurze Frage - wie sieht es mit Selbstängigkeit oder Existenzgründung für nicht EU Bürger in DE?.. Wieder "Öffentliche Interesse"? ??? Wie stehen die Chancen? Für eure Antworten vielen Dank im Voraus, Grüßle Sascha |
Titel: Re: Selbständige Beschäftigung Beitrag von Corsa am 06.05.2004 um 12:32:51
Hallo Sascha,
kurze Frage-kurze Antwort: Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern können eine selbständige Erwerbstätigkeit wie bisher in der Regel nur bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses ausüben. Ausnahmen von der Regel: Ausländer mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung, deutsch verheiratete Ausländer, Ausländer aus Staaten, mit denen ein entsprechendes Europa-Abkommen besteht. Gruß Corsa |
Titel: Re: Selbständige Beschäftigung Beitrag von Nicator am 06.05.2004 um 12:49:41 schrieb am 06.05.2004 um 12:32:51:
Ganz kleine Ergänzung: Personen mit einer Aufenthaltsbefugnis, wenn sie nach § 51 AuslG "anerkannt" sind. Grüsse! |
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