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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Nachreise erwachsener Sohn aus Polen
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Beitrag begonnen von Katerlukas am 03.05.2004 um 19:18:32

Titel: Nachreise erwachsener Sohn aus Polen
Beitrag von Katerlukas am 03.05.2004 um 19:18:32
Hallo liebe Forenbesucher,

einigen mag die folgende Frage und der damit verbundene Wunsch merkwürdig vorkommen. Aber bitte bedenkt, dass ein leibliches Kind immer eins bleibt, unabhängig vom Alter...

Also, ich bin seit 2 Jahren mit einer Polin verheiratet. Sie hat einen Aufenthaltstitel und eine AE. Aus ihrer ersten Ehe hat meine Frau einen 20 jährigen Sohn. Tomas hat die ganzen Jahre mehr schlecht als recht bei seinem leiblichen Vater gelebt. Der Vater hatte damals vom Gericht das Sorgerecht zugesprochen bekommen, da meine Frau Polen ja verlassen hatte um einer Lebensbedrohlichen Situation zu entgehen.. Finanziell haben wir Tomas unterstützt. Jetzt ist der Vater mit seiner neuen Freundin endgültig über alle Wolken. Tomas steht also in Polen ohne Wohnung, Perspektive und Zukunft. Meiner Frau bricht das Herz.
Gerne würde Tomas natürlich hier Leben und Arbeiten. Wie so viele...
Eine Familienzusammenführung wird aufgrund seines Alters wohl kaum in Frage kommen. Obwohl Tomas so selbständig ist wie ein 12 jähriger.
Meine Anrufe beim Arbeitsamt, Ausländeramt und der Europäischen Union haben leider nicht weiter geführt. Keiner weiss was, und wenn doch, kann man keine Zusagen machen.
Seht Ihr irgendeine Möglichkeit? Ich bin zwar nur der Stiefvater, verstehe aber meine Frau natürlich. Ein Kind ist immer ein Kind, egal wie alt  ::)

Danke für Eure Hilfe  ;-D

Michael

Titel: Re: Nachreise erwachsener Sohn aus Polen
Beitrag von Doc am 03.05.2004 um 20:01:43

schrieb am 03.05.2004 um 19:18:32:
[...] Obwohl Tomas so selbständig ist wie ein 12 jähriger.[...]


Sorry Michael,

selbst wenn es sich um eine geistig behinderte Person handeln sollte und von daher eine außergewöhnliche Härte unterstellbar wäre, müßte zunächst der Vater dem Nachzug zustimmen oder eine andere Sorgerechtsentscheidung durch ein Vormundschaftsgerichts in Polen herbeigeführt werden.

Doc  :-[

Titel: Re: Nachreise erwachsener Sohn aus Polen
Beitrag von Katerlukas am 04.05.2004 um 20:33:36
Hallo Doc,

sorry, ich habe mich wohl Missverständlich ausgedrückt. Der Sohn meiner Frau ist nicht Pflegebedürftig. Durch den Weggang seines leiblichen Vaters ist er jetzt aber auf sich alleine gestellt. Ohne Arbeit du Arbeit müsste er bei entfernten Verwandten in Polen wohnen.
Wir haben Ihn jetzt bei uns Aufgenommen und werden den Kampf durch die Behördeninstanzen beginnen  [smiley=bash.gif]
Einen guten Ansatz sehe ich hier

Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft.

Nachzulesen hier
http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l23013a.htm
Hier heißt es,

---------------------
Bei dem Arbeitnehmer, der die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt und im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats beschäftigt ist, dürfen die Familienangehörigen (Ehegatte, Verwandte in absteigender Linie, die noch nicht 21 Jahre alt sind oder denen Unterhalt gewährt wird, sowie Verwandte in aufsteigender Linie, denen er Unterhalt gewährt) ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit Wohnung nehmen. Die Mitgliedstaaten begünstigen den Zugang aller anderen Familienangehörigen, denen der Arbeitnehmer Unterhalt gewährt oder mit denen er im Herkunftsland in häuslicher Gemeinschaft lebt. Die Familienangehörigen, die im Rahmen der Zusammenführung von Familien im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats wohnen, haben Anspruch auf Gleichbehandlung (Recht einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, Zugang zur allgemeinen Bildung und zur Lehrlingsausbildung usw.).

----------------------
Da es sich hierbei um EU Recht handelt, dürfte dieses Anwendung auf meine Frau finden.
Sie ist Polin, Lebt und Arbeitet in Deutschland und wir gewähren Unterhalt.

Wie seht Ihr die Chancen?

Grüße
Michael

Titel: Re: Nachreise erwachsener Sohn aus Polen
Beitrag von Mick am 04.05.2004 um 21:01:38

schrieb am 04.05.2004 um 20:33:36:
Wie seht Ihr die Chancen?

Grüße
Michael


Hi Michael,
das mit dem 21. Lebensjahr kannste auch im Aufenthaltsgesetz/EWG nachlesen. Wenn der Lebensunterhalt sicher gestellt ist und Krankenversicherungsschutz besteht, sehe ich gute Chancen :)
Welchen Aufenthaltstitel hat Deine Frau? Einen nach dem Ausländergesetz, oder eine AE/EG? Vermutlich Ausländergesetz. Ggf. sollte sie eine AE/EG beantragen und Freizügigkeit nach dem EU-Recht wahr nehmen.

P.S. Man übersieht bei Antworten leicht, dass wir mittlerweile mehr EU-Staaten haben

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