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Beitrag begonnen von absolvent am 26.04.2004 um 22:06:17

Titel: Arbeitsaufnahme seitens nicht-EU Absolventen
Beitrag von absolvent am 26.04.2004 um 22:06:17
Hallo liebe User,

ich bin ein rumänischer Staatsbürger, habe gerade mein VWL Studium in Deutschland absolviert und bewerbe mich für Stellen in der Bundesrepublik. Ich besitze seit Oktober 1998 Aufenthaltsbewilligungen.  

Die Schwierigkeit besteht darin, dass die Unternehmen, bei denen ich bislang Gespräche hatte, nicht bereit waren, das Prozedere für die Beantragung der notwendigen arbeits-und aufenthaltsrechtlichen Auflagen zu starten.

Einige waren bereit, mich im Falle des Vorliegens einer Arbeitserlaubnis einzustellen, doch nicht vorher.

Gibt es eigentlich die Möglichkeit, dass ich unter diesen Umständen eine Arbeitserlaubnis erhalte?

Hat jemand Erfahrungen in dieser Hinsicht sammeln können?

viele Grüße

Titel: Re: Arbeitsaufnahme seitens nicht-EU Absolventen
Beitrag von Mick am 26.04.2004 um 22:15:01

schrieb am 26.04.2004 um 22:06:17:
Hallo liebe User,

ich bin ein rumänischer Staatsbürger, habe gerade mein VWL Studium in Deutschland absolviert und bewerbe mich für Stellen in der Bundesrepublik. Ich besitze seit Oktober 1998 Aufenthaltsbewilligungen.  

Die Schwierigkeit besteht darin, dass die Unternehmen, bei denen ich bislang Gespräche hatte, nicht bereit waren, das Prozedere für die Beantragung der notwendigen arbeits-und aufenthaltsrechtlichen Auflagen zu starten.

Einige waren bereit, mich im Falle des Vorliegens einer Arbeitserlaubnis einzustellen, doch nicht vorher.

Gibt es eigentlich die Möglichkeit, dass ich unter diesen Umständen eine Arbeitserlaubnis erhalte?

Hat jemand Erfahrungen in dieser Hinsicht sammeln können?

viele Grüße



Hi,
schau mal in § 28 Abs. 3 AuslG. Du wirst sehen, dass die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für die Arbeitsaufnahme nur möglich ist, wenn ein öffentliches Interesse an Deiner Beschäftigung besteht. Hier ist die Mitarbeit der Arbeitgeber sehr gefragt.

Titel: Re: Arbeitsaufnahme seitens nicht-EU Absolventen
Beitrag von Rudo am 27.04.2004 um 07:57:49
Auch andersherum - auch wenn sich dein potentieller Arbeitgeber in die Verhandlungen einschaltet und dir hilft, ist es nicht einfach, öffentliches Interesse nachzuweisen. Und stell dir vor, er hilft dir nicht dabei, dann ist es so gut wie aussichtslos.

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