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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Trotz Entlassung keine sofortige Einbürgerung!
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Beitrag begonnen von Erdling am 26.04.2004 um 10:53:09

Titel: Trotz Entlassung keine sofortige Einbürgerung!
Beitrag von Erdling am 26.04.2004 um 10:53:09
Hallo Allerseits,

folgendes ist mir passiert: habe die Einbürgerungszusicherung (nach § 85 AuslG) am 30.12.2003 erhalten und müsste die Entlassung beantragen. Nach ca. 3 Monaten und 3 Wochen habe ich die Entlassung aus meiner bisherigen Staatsangehörigkeit erhalten und direkt der Behörde (Bonn) mit aktuellem Einkommensnachweis vorgelegt. Soweit war alles OK  :-D (dachte ich), dann hat mir der Sachbearbeiter gesagt ich muss noch ca. 10 Wochen warten, da erneut  Anfragen bei der Polizei bzw. Ausländerbehörde ...etc. gemacht werden müssen. Was soll das eigentlich! In der Einbürgerungszusicherung  stand, dass das Verfahren abgeschlossen sei und es müsse lediglich die Entlassung vorliegen. Es sind nicht einmal 4 Monate vergangen seitdem. Ich habe gehört, dass erst nach 6 Monaten die Anfragen aktualisiert werden müssen. In meinem Fall ist dies nicht angemessen und ich vermute Bürokratie und Willkür. Obwohl ich seit gut 15 Jahren hier lebe (unbefristete AE) und nicht vorbestraft war oder Sozialhilfe bezogen habe werde ich immer noch Misstraut  :sauer:. Kann mir jemand vielleicht erklären was das bedeutet  ??? ?
Viele Grüsse!

Titel: Re: Trotz Entlassung keine sofortige Einbürgerung!
Beitrag von ramaol am 26.04.2004 um 11:59:27
Hallo Erdling!  [lachen=lachen.gif]

Das hat doch nichts mit Misstrauen zu tun. Es ist nun mal so vorgesehen, dass unmittelbar vor jeder Einbürgerung nochmals zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Dies ergibt sich auch unmittelbar aus dem Vorbehalt, der auf der Zusicherung steht.
Natürlich kann die Behörde auch auf eine erneute Überprüfung bei dem einen oder anderen Punkt verzichten, wenn die Unterlagen noch relativ neu sind. Muss sie aber nicht.

Insbesondere unerfahrene Sachbearbeiter gehen da lieber mal auf "Nummer sicher". Dies kann ihnen aber nicht vorgeworfen werden.
Die angegebene Dauer von 10 Wochen halte ich aber für unangemessen lang, realistisch sind etwa die Hälfte. Im Einzelfall kann es aber trotzdem mal länger dauern, wenn eine der angeschriebenen Behörden nicht gleich antwortet, was meistens an der Personalknappheit liegt.

Titel: Re: Trotz Entlassung keine sofortige Einbürgerung!
Beitrag von Blaise am 26.04.2004 um 21:59:09
Hallo,

nach meinen Erfahrungen dauert es bei einigen Behörden recht lange, bis sie auf Anfragen der Einbürgerungsbehörde antworten.

Polizei und Verfassungsschutz ca. 8-12 Wochen sind keine Seltenheit.

Viele Grüße

Blaise

Titel: Re: Trotz Entlassung keine sofortige Einbürgerung!
Beitrag von ramaol am 26.04.2004 um 22:35:55
In Niedersachsen dauert die Anfrage beim Verfassungsschutz etwa 1 Woche. Polizei sehr unterschiedlich.

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