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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ausländeramt will Einkommensnachweise
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Beitrag begonnen von misterxxx am 25.04.2004 um 12:42:46

Titel: Ausländeramt will Einkommensnachweise
Beitrag von misterxxx am 25.04.2004 um 12:42:46
Folgendes ist passiert: Ich habe meine Frau vor ca. einem Monat in Polen geheiratet. Sie ist Polin. Ich bin Deutscher. Sie war früher schon mehrmals in Deutschland und wurde vor sechs Monaten ausgewiesen, weil Sie hier illegal Arbeit aufgenommen hatte. Die Ausweisung war zunächst auf drei Jahre befristet. Auf Antrag hat man diese nun bis zum 01.05.2004 befristet. Sie darf also ab nächster Woche wieder legal nach Deutschland einreisen.

Meine Frau hat gleichzeitig mit der Befristung ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt. Ich bekam darauf hin Post vom Ausländeramt und sollte dort wegen des Visums persönlich vorsprechen. Außerdem eine Arbeitgeberbescheinigung über ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis und meine letzten drei Lohnabrechnungen mitbringen. Die Unterlagen konnte ich jedoch nicht mitbringen, weil ich seit sechs Jahren selbständig bin.

Mein Termin beim Ausländeramt verlief dann nicht erfreulich. Man bestand darauf Unterlagen über meine Einkünfte zu sehen. Die letzten Steuererklärungen würde dafür nicht ausreichen (die hatte ich mitgebracht). Ich sollte einen ganzen Berg Unterlagen bringen. Diese außerdem noch beglaubigen lassen (was Zeit und wg. Steuerberater nicht wenig Geld kostet). Hier im Forum (FAQ) habe ich gelesen, daß man als Deutscher nicht daran gebunden ist derartige Nachweise zu erbringen. Das teilte ich dann auch dem Sachbearbeiter freundlich und natürlich etwas anders verpackt mit. Der meinte darauf hin schroff, daß es nicht stimmen würde. Ob man eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder nicht wäre allein eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde. Man würde Ehen zwischen zwei Ausländern und Deutschem und Ausländer auch nicht unterschiedlich behandeln. Ich sollte gefälligst die erfoderlichen Unterlagen bringen. Ansonsten würde die Entscheidung negativ ausfallen und meine Frau könne lediglich als Touristin einreisen und später auch keine Arbeit aufnehmen. [smiley=bash.gif]

Was soll ich tun? Gibt es neben dem Gesetz irgendwelche Entscheidungen oder Vorschriften in denen die Vorgehensweise der Ausländerbehörde geregelt wird oder auf die ich mich berufen kann? Oder soll ich tatsächlich die Unterlagen in geforderter Form erbringen? Letzteres würde nach den hier im Forum geschilderten Hinweisen ja dann gegen die geltenden Gesetze verstoßen.

Titel: Re: Ausländeramt will Einkommensnachweise
Beitrag von Doc am 25.04.2004 um 13:01:47
Hallo misterxxx,

der Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 (1) 1 AuslG ist nicht an § 17 (2) ff. AuslG gebunden, sondern nur an § 17 (1) AuslG. Demnach ist es nicht erforderlich nachzuweisen, dass der Lebensunterhalt gesichert ist.

Aber gem. § 23 (2) AuslG wird die AE in der Regel nur dann auf 3 Jahre befristet, wenn der Lebensunterhalt u.s.w. gesichert sind. Andernfalls gibt es eben nur 1 Jahr.

Doc  8)



BTW: Die Polin ist ab dem 01.05.2004 EU-Bürgerin und braucht für die Einreise und den Aufenthalt in den anderen EU-Staaten überhaupt gar kein Visum mehr; egal für welchen Zweck und auch wenn anschließend das AuslG und nicht das EU-Recht angewandt werden soll (§ 9 (1) DVAuslG)!!!


Mich wundert daher, warum hier überhaupt noch ein Visumverfahren läuft  ???

Titel: Re: Ausländeramt will Einkommensnachweise
Beitrag von misterxxx am 25.04.2004 um 13:08:52
Hallo,

danke für die Antwort. Wenn ich es richtig verstanden habe, so muss ich die Nachweise nicht erbringen und meine Frau bekommt für ein Jahr eine Aufenthaltserlaubnis. Diese kann dann ja wohl nach dem einen Jahr wieder verlängert werden.

Das mit den Gesetzen hatte ich auch schon hier im Forum gelesen. Nur: Der Sachbearbeiter meinte, es würde sich aus den Gesetzen eine Ermessensentscheidung ergeben ob die AE erteilt wird oder nicht. So wie es mir vorgetragen wurde hörte es sich zumindest an wie... Unterlagen oder gar keine AE.

Titel: Re: Ausländeramt will Einkommensnachweise
Beitrag von Doc am 25.04.2004 um 13:22:12
Hallo misterxxx,

wenn die Wirkung der Ausweisung befristet worden ist, dann sind alte Ausweisungsgründe verbraucht, somit können hier wohl höchstens noch §§  23 (3), 17 (5) AuslG hemmen, wobei ich da nicht erkennen kann, was dabei hemmen sollte. Oder bringt Deine Frau noch ein paar Kinder aus ersten Ehen mit?

Also wie nachgetragen, vor Deinem letzten Posting:

Da feststand, dass eine Einreise sowieso nicht vor dem 01.05.2004 in Anbetracht kommt, frage ich mich, warum die Botschaft das Visumverfahren angenommen hatte.  

Die Aufenthaltsgenehmigung könnte sie im Rahmen eines touristischen Aufenthaltes direkt bei der ABH beantragen, auch ohne Visumverfahren.

::)



Nachtrag:
Oups, sorry, das war ja gleichzeitig mit dem Befristungsantrag.

Titel: Re: Ausländeramt will Einkommensnachweise
Beitrag von misterxxx am 25.04.2004 um 16:08:17
Die Beantragung eines Visums wurde ebenfalls von der Ausländerbehörde empfohlen. Ich hatte dort angerufen und nachgefragt. Man sagte mir am Telefon, daß meine Frau zur Botschaft gehen, dort ein Visum und gleichzeitig die Befristung beantragen solle. Das hat Sie dann gemacht. Bei der Botschaft war man auch etwas erstaunt und meinte, daß ab dem 01.05. sowieso keine Visa mehr nötig wären. Ich gebe mal zum Sachverstand der ABH Beamten keinen Kommentar ab...  [smiley=bash.gif]

Titel: Re: Ausländeramt will Einkommensnachweise
Beitrag von Davidovitsch am 25.04.2004 um 23:40:49
Warum erstattest Du gegen den Sachbearbeiter eigentlich keine Strafanzeige ?

Es ist schlichtweg skandalös, was sich soclhe leute, die von unseren Steuergeldern bezahlt werden, erlauben können, ohne zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Titel: Re: Ausländeramt will Einkommensnachweise
Beitrag von Doc am 25.04.2004 um 23:59:15
Hallo Davidovitsch,

ich bin ja echt schon scharf auf Tatbestände, aber hier mußt Du mir mal erklären, wo hier auch nur ein Hauch eines Anfangsverdachts (§ 152 (2) StPO) zu erschnuppern sei!

Welcher Straftatbestand soll hier greifen können?

Doc  [lachen=lachen.gif]

Titel: Re: Ausländeramt will Einkommensnachweise
Beitrag von Davidovitsch am 26.04.2004 um 12:20:01
Ich würde es mal mit Nötigung probieren....

In Frage käme auch evtl. Erpressung aufgrund der Bedingungen die er gestellt hat.

Nicht zu vergessen der Amtsmißbrauch...

Ausserdem hat er ein Dienstvergehen begangen. Er hat nämlich die Vorschriften zu kennen und richtig anzuwenden.

Titel: Re: Ausländeramt will Einkommensnachweise
Beitrag von Moonster am 26.04.2004 um 14:23:07
Was für ein Straftatbestand wäre denn ein Amtsmissbrauch?

Du hast es sogar geschafft, dass ich mich nochmal dem StGB gewidmet habe...allerdings erfolglos.

Erpressung? *hust* Ich finde keinerlei Bereicherungsabsicht in den bisher geschilderten Ausführungen.

Titel: Re: Ausländeramt will Einkommensnachweise
Beitrag von yamina am 26.04.2004 um 19:09:42
Applaus  Applaus!!! [beifall=beifall.gif]

Titel: Re: Ausländeramt will Einkommensnachweise
Beitrag von Davidovitsch am 26.04.2004 um 20:01:46
Warum applaudierst DU?

Ich finde das ganze eher traurig.

Titel: Re: Ausländeramt will Einkommensnachweise
Beitrag von edward am 09.05.2004 um 09:24:03
Hallo,
(habe einen ähnlichen Problem)
ich und meine Verlobte haben Ende April hier in Deutschland geheiratet und mittlerweile wohnen wir auch schon zusammen. Eine "kleine" Hürde müssen wir noch bewältigen, und zwar die Ausländerbehörde, ihre Sprachvisum erlischt Ende Mai und wir haben ein paar Tagen davor Termin bei AbH.
Wir möchten Antrag auf eine befristete Aufenthalserlaubnis gemäss §23 AuslG stellen und wir haben Angst, dass die AbH Einkommennachweise von mir verlagen wird. Kann oder darf die AbH den Antrag zurückweisen, wenn ich die Nachweise nicht erbringe, oder falls ich die erbringe, der Lohn zu klein ist(Stipendium + Nebenverdienst)? Oder gibt es auf jeden Fall eine befristete Aufenthalserlaubnis für einen Jahr, wie hier diskutiert wurde? Und noch eine Frage, wer erteilt eine Arbeitserlaubnis? die AbH oder der Arbeitsamt?

grüße

Titel: Re: Ausländeramt will Einkommensnachweise
Beitrag von Doc am 09.05.2004 um 10:16:27
Hallo Edward,

nochmal:

Die Nachweise müssen nicht vorliegen, aber dann gibt es eben nur 1 Jahr statt "in der Regel" 3 Jahre.

Für die Arbeitsberechtigung ist das Arbeitsamt zuständig, nicht die Ausländerbehörde.

Doc  ;)

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