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Beitrag begonnen von zbiggy am 22.04.2004 um 01:20:57

Titel: EU-Erweiterung - abeitsgenehmigungsfreie Beschäfti
Beitrag von zbiggy am 22.04.2004 um 01:20:57
Hallo Ihr lieben, ich komme aus Polen, arbeite seit 4.2001 als wissenschfatlicher Mitarbeiter was nach ArGV § 9 Abs. 8 als abeitsgenehmigungsfreie Beschäftigung gilt, und habe Aufenthaltserlaubnis seit 12 Monaten. Ich habe einen befristeten Artbeitsvertrag.  Ich bin in DE seit Sept. 1997 und hatte früher Aufenthaltsgenehmigung.
Meine Sorgen:
Gehöre ich zu jenem Personenkreis, der zum Arbeitsmarkt bereits vor der EU- Erweiterung zugelassen waren oder nicht? Einerseits arbeite ich vor Mai 2004 legal als Arbeitsnehmer und gehöre zum deutschen Arbeitsmarkt, anderseits ist in meinem speziellen Fall die wissenschaftliche Tätigkeit eine arbeitsgenehmigungsfreie Beschäftigung, so dass ich lediglich durch eine Ausnahmeregelung Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt hatte und habe?

Bekomme ich dann eine befristete Aufenthaltserlaubnis-EG nach AuslG § 94 Abs. 3 Nr. 1 oder wird mir Aufenthaltsgenhmigung als Zeiten des Besitzes der Aufenthaltserlaubnis  angerechnet und ich bekomme ubefristete A-EG?

Ich bitte um Hilfe, und hoffe, dass ich endlich wieder ruhig schlafen kann...

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