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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Erst heiraten?
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Beitrag begonnen von birgit am 21.04.2004 um 17:34:29

Titel: Erst heiraten?
Beitrag von birgit am 21.04.2004 um 17:34:29
Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage an Euch:
Ich möchte wissen, ob ich irgendwelche Nachteile bei meiner Einbürgerung in Deutschland bekommen könnte, wenn ich vorher meinen Freund heirate?
Folgende Details sind sicher wichtig für die Beantwortung dieser Frage:
Ich habe die rumänische Staatsbürgerschaft und bin Angehörige der dortigen deutschen Minderheit. Ich habe eine sogenannte RUH-Nummer und kann also deswegen die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen.
Mein Freund hat die rumänische Staatsbürgerschaft und ist nicht aus der deutschen Minderheit.  

Vielen Dank schonmal!

Titel: Re: Erst heiraten?
Beitrag von ramaol am 21.04.2004 um 22:03:57
Hallo Birgit!

Erst mal 'ne Gegenfrage: was ist eine RUH-Nummer? Nie gehört, hat mit Einbürgerungen sicher nichts zu tun.

Wenn du bereits jetzt die Voraussetzungen für eine eigene Einbürgerung erfüllst, ist dies grundsätzlich erst einmal unabhängig von deinem Familienstand.
Ein Nachteil könnte höchstens dann entstehen, wenn nach der Eheschließung etwa ein Anspruch auf Sozialhilfe entsteht, weil dein Zukünftiger kein Einkommen hat und dein eigenes Einkommen für zwei nicht ausreicht. Eheleute müssen nämlich grundsätzlich in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt gemeinsam ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten zu können.



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