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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Nachzug von Kind / Problem? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1082526366 Beitrag begonnen von perrito am 21.04.2004 um 08:46:06 |
Titel: Nachzug von Kind / Problem? Beitrag von perrito am 21.04.2004 um 08:46:06
Hallo
ich hoffe hier Hilfe finden zu können. Ich habe vor 4 Monaten eine Mittelamerikanerin geheiratet. Sie wird hoffentlich bald kommen und hier einen Sprachkurs absolvieren. Ich als Student habe zwar keinen sehr grossen finanziellen Spielraum doch wird es schon gehen. Meine Frage ist ob es Probleme geben könnte wenn wir die kleine Tochter meiner Frau nach ein paar Monaten nachholen. Sie wird erst einmal bei der Oma bleiben bis meine Frau hier besser zurechtkommt. Könnten wir noch Probleme kriegen? Kann das Kind alleine kommen ( Flugbegleitung) oder wie kann das vonstatten gehen. Ich hoffe auf eure Hilfe Danke Euer Daniel ??? |
Titel: Re: Nachzug von Kind / Problem? Beitrag von Davidovitsch am 21.04.2004 um 09:52:50
Hallo, Perrito,
grundsätzlich ist das mit dem Kindernachzug kein Problem. Ihr braucht dazu ein Visum zur Familienzusammenführung. Dazu mußt du aber eine verpflichtungserklärung abgegebn. Und da entsteht die Frage, ob dein Einkommen als Student hinreichend ist für diese Verpflichtungserklärung. Geh doch einfach mal zu deiner ABH uns bespricht das. |
Titel: Re: Nachzug von Kind / Problem? Beitrag von Hartmut_Krentz am 21.04.2004 um 12:01:18
Ob das Kind allein fliegen kann richtet sich nach dem
Alter und den Vorschriften der Airline. In der Fachsprache wird so ein Kind UM genannt. Da Mittelamerika wird es ja ein Langstreckenflug sein, und da sind die Fluggesellschaften etwas vorsichtig. Erkundige Dich mal. Gruesse Hartmut |
Titel: Re: Nachzug von Kind / Problem? Beitrag von Hesekiel am 21.04.2004 um 19:21:54 schrieb am 21.04.2004 um 09:52:50:
Das mit dem 'grundsätzlich kein Problem' würde ich 'mal relativieren. Vermutlich hat das Kind einen Vater, der hat da auch ein Wörtchen mitzureden (Stichwort weiter unten: Hat der Vater auch Rechte). Ferner solltest Du dir die § 20 II -IV AuslG ansehen. Der Ausländerbehörde ist dabei Ermessen eingeräumt. Es kann auch sein, dass die Ausländerbehörde eine notarielle Urkunde fordert, dass Du dich für die Zeit der Ehe gegenüber der Kindesmutter verpflichtest, Unterhalt zu gewähren. Ciao, Andreas |
Titel: Re: Nachzug von Kind / Problem? Beitrag von Davidovitsch am 21.04.2004 um 20:05:50
Für das Visum zur familienzusammenführung, welches auf jeden Fall notwendig ist, wenn das Kind nach Deutschland kommen soll, kist eine Verpflichtungserklärung notwendig.
Dabei wird auch zu prüfen sein, ob ausreichendes Einkommen und Wohnraum bei Dir vorhanden ist. Da Du Student bist, schliesse ich nicht aus, dass dies ein Problemfeld darstellen könnte. |
Titel: Re: Nachzug von Kind / Problem? Beitrag von Mick am 21.04.2004 um 20:45:39 schrieb am 21.04.2004 um 20:05:50:
Hi, grundsätzlich reicht eine Verpflichtungserklärung nicht aus, obwohl die vielfach akzeptiert wird. Vergleiche hierzu Nr. 17.2.3.3 AuslG-VwV: Zitat:
Helfen kann da Nr. 17.2.3.2 letzter Satz AuslG-VwV Zitat:
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