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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> AE-EG für Kindermädchen, Haushaltshilfe usw.?
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Beitrag begonnen von Wuz am 20.04.2004 um 21:59:46

Titel: AE-EG für Kindermädchen, Haushaltshilfe usw.?
Beitrag von Wuz am 20.04.2004 um 21:59:46
Hallo,

es gibt doch Ausnahmen bezüglich der Arbeitserlaubnisse für Staatsbürger der neue EU-Länder.
Welche Ausnahmen sind dieses genau? Soviel ich weiß sollen doch Kindermädchen, Haushaltshilfen usw. eine AE beantragen können.
Wenn ja, was muss dafür alles nachgewiesen werden?

Vielen Dank für zahlreiche Antworten [disco=disco.gif]

The Wuz

Titel: Re: AE-EG für Kindermädchen, Haushaltshilfe usw.?
Beitrag von Mick am 20.04.2004 um 22:30:55

schrieb am 20.04.2004 um 21:59:46:
Hallo,

es gibt doch Ausnahmen bezüglich der Arbeitserlaubnisse für Staatsbürger der neue EU-Länder.
Welche Ausnahmen sind dieses genau? Soviel ich weiß sollen doch Kindermädchen, Haushaltshilfen usw. eine AE beantragen können.
Wenn ja, was muss dafür alles nachgewiesen werden?

Vielen Dank für zahlreiche Antworten [disco=disco.gif]

The Wuz



Ich habe noch nicht gehört, dass es für den von Dir genannten Bereich Besonderheiten gibt. Lasse mich da aber gerne eines Besseren belehren. Woher hast Du die Info?

Titel: Re: AE-EG für Kindermädchen, Haushaltshilfe usw.?
Beitrag von Tim am 21.04.2004 um 08:37:33
Ich glaube irgendein(e) Politiker/in hat so etwas ähnliches in der jüngsten Vergangenheit mal gefordert. Aber gefordert wird ja immer einiges ;-)

Besondere Ausnahmen für Haushaltshilfen, Kindermädchen etc sind mir jedenfalls auch nicht bekannt.

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