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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> was für ein aufenhaltstitel jetzt?
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Beitrag begonnen von casino am 17.04.2004 um 01:11:34

Titel: was für ein aufenhaltstitel jetzt?
Beitrag von casino am 17.04.2004 um 01:11:34
Hallo meine Lieben
ich bin ein Pole und seit über 14 Jahren besitze ich ein Aufenhaltsberechtigung sowie gehe einer geregelten Beschäftigung nach.
.Ich las ,daß  es kein AB für EU Bürger gibt.
Nun ja !Wie geht es weiter?
Wird mein z.Z. vorhandenes AB  von Amtswegen erlöscht?

Oder besteht , analogisch zum neuen EU Führerschein Umschreibung Prozeder ,eine "Besitzbeibehaltungsregel"
Wird dann ein eventuell  verliehenes EU Aufenhaltstitel je 5 Jahre verlängerungspflichtig?
Als Besitzer eines AB habe ich  jetzt uneingeschrankte Arbeitserlaubniss ,werde ich als neu EU Bürger  erstmal unter Einschränkung bezüglich Arbeitaufnahme für Polen fallen ?
Werde ich dann zwangsweisse Arbeitslos ,da ich 6 Jahre auf eine Arbeitserlaubniss warten muss ?

ziemlich beunruhigt
casino

Titel: Re: was für ein aufenhaltstitel jetzt?
Beitrag von Doc am 17.04.2004 um 21:52:14
Hallo Casino,

mal ganz ruhig bleiben!!!

Die alten Aufenthaltsrechte bleiben bestehen. Nur wenn der Beitrittststaater nun unbedingt eine AE-EG haben will, dann wird er in einem solchen Fall eine unbefristete AE-EG bekommen, weil entsprechend die Voraussetzungen nach § 7a AufenthG/EWG vorliegen. Aber Du kannst auch Deine alte AE behalten und alles bleibt so, wie es ist.

Doc  ;D

Titel: Re: was für ein aufenhaltstitel jetzt?
Beitrag von casino am 17.04.2004 um 22:03:37
Hallo Doc

Uff, und noch mal fällt ein Stein vom Herzen.

grenzenlos dankbar
casino

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