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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> AE für ehefrau...
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Beitrag begonnen von cybr am 16.04.2004 um 08:12:19

Titel: AE für ehefrau...
Beitrag von cybr am 16.04.2004 um 08:12:19
Hallo liebe leute,

ich habe da eine frage und ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich bin 20 jahre alt und habe seit ca. ner woche eine UnbefristeteAE. Ich habe am 1.4 eine Polin geheiratet (dabei bin ich selkst noch polnischer staatsbürger) und mir wurde gesagt, das sie keine AE bekommen kann, da sie ohne visum nach deutschland eingereisst ist. (seit wann braucht man dafür ein visum als pole???) Und da ich in einer Sozialenarbeit bin, (da ich noch schüler eines Abendgymnasiums bin, arbeite ich Teilzeit in einer Sozialenmassnahme) aber ich arbeite doch für mein Geld, bekomme es net fürs faulrumliegen. Naja wie auch immer, ich wollte fragen ob es eine möglichkeit gibt früher die AE zu bekommen als auf den 1.Mai zu warten.

Danke im vorraus.

Titel: Re: AE für ehefrau...
Beitrag von Mick am 16.04.2004 um 13:55:33

schrieb am 16.04.2004 um 08:12:19:
Hallo liebe leute,

ich habe da eine frage und ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich bin 20 jahre alt und habe seit ca. ner woche eine UnbefristeteAE. Ich habe am 1.4 eine Polin geheiratet (dabei bin ich selkst noch polnischer staatsbürger) und mir wurde gesagt, das sie keine AE bekommen kann, da sie ohne visum nach deutschland eingereisst ist. (seit wann braucht man dafür ein visum als pole???) Und da ich in einer Sozialenarbeit bin, (da ich noch schüler eines Abendgymnasiums bin, arbeite ich Teilzeit in einer Sozialenmassnahme) aber ich arbeite doch für mein Geld, bekomme es net fürs faulrumliegen. Naja wie auch immer, ich wollte fragen ob es eine möglichkeit gibt früher die AE zu bekommen als auf den 1.Mai zu warten.

Danke im vorraus.


Die Erteilung einer AE kommt bis zum 01.05.2004 bei einer Einreise ohne Visum nur in Betracht, wenn ein Anspruch auf Erteilung dieser AE besteht. Ob das bei Euch der Fall ist, kann man anhand der Angaben nicht nachvollziehen. Da müssten weitere Fragen beantwortet werden:
Seit wann bist Du in D. Jeweils welche Aufenthaltstitel. Die Höhe Deines Einkommens spielt eine Rolle. Wohnungsgröße.  Wenn Du z.B. mit Deinem Einkommen unterhalb des Sozialhilfesatzes für Euch beide liegst, läge kein Anspruch vor.

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