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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> AUFENTHALTSTITEL https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1082054839 Beitrag begonnen von LAUR am 15.04.2004 um 12:08:46 |
Titel: AUFENTHALTSTITEL Beitrag von LAUR am 15.04.2004 um 12:08:46
Hallo Leute
Mich würde dringend interessieren was die wesentlichen(und nicht nur) Unterschiede zwischen einer UNBEFRISTETEN AUFENTHALTSERLAUBNIS und einer AUFENTHALTSBERECHTIGUNG sind?? Lohnt sich überhaupt das zu benatragen ?? Kostet immerhin 71 Euro Berarbeitungsgebühr [smiley=bash.gif] Danke für Eure Hilfe LAUR |
Titel: Re: AUFENTHALTSTITEL Beitrag von Gerdle am 15.04.2004 um 14:15:20
Hallo Laur,
die Aufenthaltsberechtigung ist die höchste Stufe der Aufenthaltsgenehmigung, gilt unbefristet und verleiht dem Ausländer die stärksten Rechte, wie z.B. besonderen Ausweisungsschutz!!! Steht aber auch auf dieser HP unter "Aufenthaltstitel". :-) Gruss Gerd. |
Titel: Re: AUFENTHALTSTITEL Beitrag von fons am 15.04.2004 um 14:22:26 schrieb am 15.04.2004 um 12:08:46:
Lies doch auch mal nach, was da an Inos auf der homepage steht zu den verschiedenen Aufenthaltstiteln. ;) Zitat:
Die Frage kannst du nur selbst beantworten ;D |
Titel: Re: AUFENTHALTSTITEL Beitrag von LAUR am 15.04.2004 um 14:43:13
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Ich suche zwar auch die Gesetzte zu lesen...manche entgehen mir aber :o Schönen Tag an Alle LAUR |
Titel: Re: AUFENTHALTSTITEL Beitrag von chap am 15.04.2004 um 18:17:36 schrieb am 15.04.2004 um 12:08:46:
Ich habe doch die Frage schon geantwortet. :D Glaubst Du nicht? ;) Dann lese mal § 18 Abs. 1 und § 48 Abs. 1 AuslG. Es gibt ueberhaupt keinen Unterschied mehr. :rofl2: |
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