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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltsbewilligung nach der Scheidung behalten
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Beitrag begonnen von lenatrif am 15.04.2004 um 10:38:17

Titel: Aufenthaltsbewilligung nach der Scheidung behalten
Beitrag von lenatrif am 15.04.2004 um 10:38:17
Hallo alle zusammen!

Habe folgende Frage: Ich bin Russin und mit einem Deutschen verheiratet, habe eine Aufenthaltsbewilligung für 3 Jahre.

Jetzt lebe ich aber von meinem Mann getrennt (in Russland).
Ich habe gehört, dass wenn ich jedes halbe Jahr nach Dtld quasi pro forma einreise, dass die Aufenthaltsbewilligung nicht erlischt. Stimmt das oder irre ich mich?
Ich will sie beibehalten, weil ich viele Freunde in Dtld habe.

Danke im voraus, Elena.

Titel: Re: Aufenthaltsbewilligung nach der Scheidung beha
Beitrag von Mick am 15.04.2004 um 10:45:09

schrieb am 15.04.2004 um 10:38:17:
Hallo alle zusammen!

Habe folgende Frage: Ich bin Russin und mit einem Deutschen verheiratet, habe eine Aufenthaltsbewilligung für 3 Jahre.

Jetzt lebe ich aber von meinem Mann getrennt (in Russland).
Ich habe gehört, dass wenn ich jedes halbe Jahr nach Dtld quasi pro forma einreise, dass die Aufenthaltsbewilligung nicht erlischt. Stimmt das oder irre ich mich?
Ich will sie beibehalten, weil ich viele Freunde in Dtld habe.

Danke im voraus, Elena.


Hi Elena,
ich gehe mal davon aus, dass Du eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre hast, keine Aufenthaltsbewilligung.
Wenn Du Deutschland verlässt und nur noch beabsichtigst, besuchsweise einzureisen, musst Du Dich beim Einwohnermeldeamt abmelden. Die Aufenthaltserlaubnis erlischt automatisch gem. § 44 Abs. 1 Nr. 2 AuslG, unabhängig davon, ob Du vor Ablauf von 6 Monaten wieder einreist. Du hättest zwar noch die Aufenthaltserlaubnis im Pass, die Einreise wäre dennoch unerlaubt.

Titel: Re: Aufenthaltsbewilligung nach der Scheidung beha
Beitrag von lenatrif am 15.04.2004 um 10:52:43
Hmmm. Heißt das, dass wenn ich genau gesagt am 26. Oktober 2003 Dtld verlassen habe und im Januar 2004 von meinem Mann abgemeldet wurde, dass ich jetzt nach Dtld NICHT mehr einreisen kann? Habe ich das richtig verstanden?

Titel: Re: Aufenthaltsbewilligung nach der Scheidung beha
Beitrag von lenatrif am 15.04.2004 um 10:55:24
Und gleich noch ne FrageÖ was wird denn im  Paragraph 44 unter "einreisen" verstanden? Das bloße Überschreiten der deutschen Grenze, oder muss man schon sich wieder anmelden oder längere Zeit in Dtld bleiben?

Titel: Re: Aufenthaltsbewilligung nach der Scheidung beha
Beitrag von Nicator am 15.04.2004 um 11:17:50

schrieb am 15.04.2004 um 10:52:43:
Hmmm. Heißt das, dass wenn ich genau gesagt am 26. Oktober 2003 Dtld verlassen habe und im Januar 2004 von meinem Mann abgemeldet wurde, dass ich jetzt nach Dtld NICHT mehr einreisen kann? Habe ich das richtig verstanden?


Ja, das hast Du richtig verstanden!

Titel: Re: Aufenthaltsbewilligung nach der Scheidung beha
Beitrag von Nicator am 15.04.2004 um 11:19:21

schrieb am 15.04.2004 um 10:55:24:
Und gleich noch ne FrageÖ was wird denn im  Paragraph 44 unter "einreisen" verstanden? Das bloße Überschreiten der deutschen Grenze, oder muss man schon sich wieder anmelden oder längere Zeit in Dtld bleiben?


Das Überschreiten der deutschen Grenze wird als Einreise gewertet. Nicht die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt!

Grüsse

Nicator

Titel: Re: Aufenthaltsbewilligung nach der Scheidung beha
Beitrag von lenatrif am 15.04.2004 um 11:35:38
Dann verstehe ich nicht, warum das Visum erlischt! Denn wenn ich jedes halbe Jahr einreise, dann heißt es, ich benutze die Erlaubnis, also sollte sie ja weiter gültig bleiben! Und im Gesetz spricht auch nix dagegen....!

Titel: Re: Aufenthaltsbewilligung nach der Scheidung beha
Beitrag von Nicator am 15.04.2004 um 11:44:29

schrieb am 15.04.2004 um 11:35:38:
Dann verstehe ich nicht, warum das Visum erlischt! Denn wenn ich jedes halbe Jahr einreise, dann heißt es, ich benutze die Erlaubnis, also sollte sie ja weiter gültig bleiben! Und im Gesetz spricht auch nix dagegen....!


In den Verwaltungsvorschriften zu § 44 des Ausländergesetzes (AuslG) ist geregelt, dass die Erlöschungswirkung eintritt, wenn der Ausländer nicht nur vorübergehend das Bundesgebiet verlässt, sondern z.B. seine Wohnung aufgibt und unter der Mitnahme seines Eigentums ausreist.
Das scheint bei Dir doch der Fall zu sein. Dein Lebensmittelpunkt liegt nun wieder in Russland und nicht mehr in Deutschland.
Deshalb ist Deine Aufenthaltsgenehmigung auch Kraft Gesetz erloschen, unabhängig davon, ob Du sie vor dem Ablauf von sechs Monaten ab Ausreise wieder "nutzt", dass heisst erneut ins Bundesgebiet einreist.
Ich hoffe Dir "geholfen" zu haben und das Du es nun verstanden hast!
Grüsse

Titel: Re: Aufenthaltsbewilligung nach der Scheidung beha
Beitrag von ramaol am 15.04.2004 um 11:52:03
Hallo!
Zu dem Thema solltest du auch mal diesen Thread hier lesen.

Titel: Re: Aufenthaltsbewilligung nach der Scheidung beha
Beitrag von Davidovitsch am 18.04.2004 um 12:21:19

schrieb am 15.04.2004 um 11:35:38:
Dann verstehe ich nicht, warum das Visum erlischt! Denn wenn ich jedes halbe Jahr einreise, dann heißt es, ich benutze die Erlaubnis, also sollte sie ja weiter gültig bleiben! Und im Gesetz spricht auch nix dagegen....!


Hallo, Lena!
ich will versucehn, es möglichst einfach und kurz zusammenzufassen:
Du hattest eine  AE erhalten, damit Di mit Deinem Mann in ehelicher Gemeinschaft in Deutschland zusammenleben kannst.
Sobald die Lebensgemeinschaft aufgehoben wird, erlischt die AE. Das war eigentlich schon bei Deiner Ausreise nach Russland der Fall. Spätestens durch die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt wurde dies auch aktenkundig und der ABH bekannt. Du musst wohl davon ausgegehen, dass Deine AE auch in den Computer-Dateien der Behörden für ungültig erklärt ist.
Für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht warst Du nicht lange genug in Deuschland und nicht lange genug verheiratet. Die Ausreise nach RZUS war in ein grosser Fehler.
In jedem Falle wäre Deine Einreise in die BRD illegal, auch wenn dies evtl. nicht auffalen sollte. Ich kann Dir davon nur dringend abraten!

Ich weiss ja nicht, welche Gründe Du für die Trennung hast. Ist aber auch egal, was immer vorgefallen sein mag - nach dem Du ausgereist bist, hast Du Dir die AE wohl unwiderbringlich verspielt.

Tut mir leid - aber das ist die Realität.


Titel: Re: Wann ist eine Ehe - eine Scheinehe?
Beitrag von inge am 20.04.2004 um 08:18:02
Zusatz:

Im vorliegenden Fall (1 Jahr Ehe, dann Trenning) - so es sich den um einen "Fall" handelt - sieht es aber ja wohl wahrscheinlich so aus, dass der Ehemann und/oder die ALB ihr eine Scheinehe vorwerfen.
Von Seiten der ALB heißt es dann also Erschleichung einer AE inkl. strafrechtlichen Konsequenzen. Von Seiten den Ehemanns, könnten evtl Ansprüche wegen gemachter Ausgaben angemeldet werden? Früher gab's ja mal "Bruch des Heiratsversprechens", keine Ahnung ob sowas immer noch irgendwo in den Gesetzbüchern steht und ob das hier Anwendung finden könnte.

Ist aber auch letztlich ziemlich egal, da Lenas (?) Hauptsorge wohl ist, hierbleiben zu können und damit ist's wohl in so ziemlich allen möglichen Situationen Essig. Selbst wenn es eine mustergültige Superehe gewesen wäre, würde der kurze Aufenthalt keine AE begründen und sie müsste auf jeden Fall zurück - entweder straf/zivilrechtlich belastet oder nicht.

Im Zweifelsfall ist es eh jedem Ausländer anzuraten (aber auch einem Deutschen der in's Ausland heiratet) nicht gleich alle Brücken hinter sich zu verbrennen ... hat meine Frau auch nicht gemacht.



Erklärung von Doc:
Dies und einige nachfolgende Postings wurden nach hier aus dem Thread "Wann ist eine Ehe - eine Scheinehe?" verschoben, weil der andere Thread ursprünglich eine andere Intention hatte und sich nunmehr nur noch auf diesen Thread beziehen.

Titel: Re: Wann ist eine Ehe - eine Scheinehe?
Beitrag von lenatrif am 20.04.2004 um 10:16:28
Hallo Inge und alle hier und danke fuer Euer Verstaendnis.

Also mein Mann hat mir angedeutet, dass wenn ich die Scheidungsurkunde nicht unterschreiben werde, dass er in diesem Fall dann mich einer Scheineheintention beschuldigt, und dass er in diesem Fall ohne meine Unterschrift geschieden wird.

Um die Situation nochmal aufzuklären: ich war in den Mann verliebt und er war auch der erste und einzige in meinem Leben gewesen, deswegen wollte ich ihn auch heiraten. Bei der Heirat habe ich überhaupt nicht daran gedacht, was das Zusammenleben bedeutet, denn vor Ehe haben wir nie zusammengelebt oder gemeinsamen Haushalt geführt.

Für mich erwies es aber als nicht einfach, in Dtld zu leben, deswegen schlug ich meinem Ehemann mehrmals vor, nach Russland auszureisen. Aber das lehnte er ab, und da ich nicht in Dtld leben kann (ich habe eine kranke Mutter, die ich pflegen muss; ich konnte keine Arbeit finden; die Lebensverhältnisse, die mein Mann vorzog, waren mir zu ärmlich), so war Trennung eigentlich die einzig richtige Entscheidung auch aus meiner Sicht.

Aus dem Grund kann ich dem gar net zustimmen, dass ich in Dtld bleiben will. Ich will eben in Russland leben bleiben. Ich habe aber sehr viele Freunde in Dtld, und ich bin auch früher immer etwa 2mal im Jahr nach Dtld geflogen - für eine oder zwei Wochen. Und jetzt befürchte ich, dass wenn die Scheidung rechtliche Konsequenzen hat, dass ich dann nie wieder ein Einreisevisum für Privatzwecke nach Dtld bekomme. Deswegen will ich eben um jeden Preis die AG beibehalten. Aber es sieht so aus, dass des nicht geht.

Titel: Re: Wann ist eine Ehe - eine Scheinehe?
Beitrag von Davidovitsch am 20.04.2004 um 12:34:31
Hallo, Lena,
es gibt eigentlich keinen Grund, warum du in der Zukunft kein Besuchsvisum nach D bekommen solltest.
Dazu müsste dich nur jemand einladen und eine Verpflichtungserklärung abgegeben.

Gerade in deinem Fall ist ja wohl die Rückkehrbereitschaft klar zu sehen.

Also, Kopf hoch!


Titel: Re: Wann ist eine Ehe - eine Scheinehe?
Beitrag von carlosCB am 20.04.2004 um 12:48:53
SORRY ABER JEZTZ PLATZT MIR DER KRAGEN !!!!!!!!!

"LIEBE LENA" ......BIS JETZT WAREN AJ DEINE POSTINGST Z.T. SCHON SEHR UNVERSCHÄMT: ABER DAS HIER SCHLÄGT JA DEM FASS DEN BODEN AUS.


Zitat:
Also mein Mann hat mir angedeutet, dass wenn ich die Scheidungsurkunde nicht unterschreiben werde, dass er in diesem Fall dann mich einer Scheineheintention beschuldigt, und dass er in diesem Fall ohne meine Unterschrift geschieden wird.



Titel: Re: Wann ist eine Ehe - eine Scheinehe?
Beitrag von carlosCB am 20.04.2004 um 12:52:43

UPS .............da habe ich falch gedrückt also nochmal:

SORRY ABER JEZTZ PLATZT MIR DER KRAGEN !!!!!!!!!

"LIEBE LENA" ......BIS JETZT WAREN AJ DEINE POSTINGST Z.T. SCHON SEHR UNVERSCHÄMT: ABER DAS HIER SCHLÄGT JA DEM FASS DEN BODEN AUS.


Zitat:
Also mein Mann hat mir angedeutet, dass wenn ich die Scheidungsurkunde nicht unterschreiben werde, dass er in diesem Fall dann mich einer Scheineheintention beschuldigt, und dass er in diesem Fall ohne meine Unterschrift geschieden wird.



MEINER MEINUNG NACH : MIT RECHT!!!!
EINDEUTIGER KANN ES JA SCHON NICHT SEIN.


Zitat:
Bei der Heirat habe ich überhaupt nicht daran gedacht, was das Zusammenleben bedeutet, denn vor Ehe haben wir nie zusammengelebt oder gemeinsamen Haushalt geführt.






Titel: Re: Wann ist eine Ehe - eine Scheinehe?
Beitrag von carlosCB am 20.04.2004 um 12:54:17
[quote][Bei der Heirat habe ich überhaupt nicht daran gedacht, was das Zusammenleben bedeutet, denn vor Ehe haben wir nie zusammengelebt oder gemeinsamen Haushalt geführt./quote]


sELBST WENN DAS STIMMT; SO NAIV UND DU..

Titel: Re: Wann ist eine Ehe - eine Scheinehe?
Beitrag von inge am 20.04.2004 um 12:59:48
IBKA (Ich bin kein Anwalt), aber:

WENN eine Scheinehe vorliegen würde, könnte diese nicht geschieden werden, sondern würde stattdessen annuliert werden. D.h. die Ehe hat nie bestanden, ergo war/ist deine AE aufgrund von falschen Angaben ausgestellt worden -> Problem für dich.

Wenn die Ehe geschieden wird, fällt der Grund für die AE weg (durch deine auf Dauer geplante Rückkehr ist sie ja eigentlich schon jetzt nicht mehr gerechtfertigt). Wenn du also zur ALB gegangen wärst und gesagt hättest: "Guten Tag, ich trenne mich von meinem Mann und kehre nach Russland zurück", wäre aus ausländerrechtlicher Sicht wohl eigentlich alles in Ordnung gewesen und zukünftige Visa wären voraussichtlich nicht allzu problematisch geworden. Auch der Scheinehe-Verdacht wäre von vornherein sehr schwach gewesen, da du ja deinen Vorteil (AE) aufgegeben hättest.
Da du der ALB aber nicht mitgeteilt hast, dass die Voraussetzungen für deine AE sich geändert haben, könnten sie unter Umständen etwas stinkig sein und unlautere Motive vermuten (offiziell bis du verheiratet, lebst aber getrennt -> Scheinehe?). Vor allem dann falls du deine AE nach der ersten Ausreise schon mal wieder für eine Einreise verwendet hättest (was aber mW wohl nicht so einfach festzustellen wäre?).

Im Zweifelsfall bleibt der am häufigsten gegebene Rat: Sofort mit der zuständigen ALB in Verbindung setzen, Sachverhalt klar und ehrlich darlegen und fragen was jetzt zu tun ist. Probleme gib't mit der ALB eigentlich immer dann, wenn sie den Eindruck bekommen, dass sie jemand ver...schen will.

Titel: Re: Wann ist eine Ehe - eine Scheinehe?
Beitrag von ramaol am 20.04.2004 um 13:19:47

Zitat:
@FORUM : SORRY DASS ICH HIER SO DEUTLICH WERDEN MUSSTE. IST JA EIGENTLICH NICHT MEINE ART. ABER WENN MAN DIE VERSCHIEDENEN THREADS VON IHR LIEST, KANN MAN NICHT ANDERS


Ok, ok,
aber jetzt erst mal etwas Dampf ablassen.

Titel: Re: Wann ist eine Ehe - eine Scheinehe?
Beitrag von carlosCB am 20.04.2004 um 13:21:52
habe ich gerade eben getan  [lachen=lachen.gif] [disco=disco.gif] [smiley=ANGEL.gif]

Titel: Re: Wann ist eine Ehe - eine Scheinehe?
Beitrag von inge am 20.04.2004 um 13:31:25
Carlos,

zuerst einmal hat man durch lautes Schreien nicht immer recht und außerdem sei mal dahingestellt, ob Elena "den Ruf der russischen Mädchen ruiniert". BTW, wer Menschen aufrgund Ihrer Nationalität abwertet oder bevorzugt sollte schon mal vorsorglich 'ne Merkbefreiung beantragen.

Und außerdem: Es gibt in Russland (selbst im Zentralkongo) durchaus Menschen, die mehr als du und ich verdienen (Es sein denn du bist der Besitzer von IKEA). Und nicht jeder lebt in Russland schlechter als jeder hier - Elena könnte also durchaus 'auf der Leiter nach unten gestiegen sein'. Erschwerend kommt natürlich noch hinzu, dass eine erfolgreiche Karriere in Russland hier nicht unbedingt fortgesetzt werden kann (ein russischer Anwalt oder Arzt z.B. kann ja nicht einfach hier praktizieren)

Wenn meine Frau damals in UA so richtig die fette Kohle gemacht hätte, hätte man von mir in Deutschland jedenfalls nur noch einen blaßblauen Kondensstreifen gesehen ;)

Titel: Re: Wann ist eine Ehe - eine Scheinehe?
Beitrag von lenatrif am 20.04.2004 um 13:40:07
Danke Inge. Ja, genau so war es bei mir. Ich habe in Russland promoviert, habe Vorlesungen an der Uni gehalten, wollte auch habilitieren. Als ich geheiratet habe, musste ich natürlich kündigen. In Dtld hätte ich nur einen Sekretärinnen-Job machen können, an die Uni hätte man mich nicht genommen - es gibt ja genug deutsche Germanisten.

Übrigens jetzt, wo ich Dtld verlassen habe, ist meine Karriere auch hier abgebrochen, denn wenn man einmal gekündigt hat, wird die Stelle von jemand anderem übernommen.

Auch das Verhältnis zum Geld ist in Dtld und Russland ganz unterschiedlich. In Russland lebt man von der Hand in den Mund. Wenn ich 300 Dollar im Monat verdiene, kann ich gerade noch so überleben. Aber wenn ich durch einen Übersetzungsauftrag 3000 Dollar im Monat mache, und des ist einmalig, dann werde ich sofort einen 5Sterne-Urlaub buchen und mir ein Abendkleid kaufen und in die Oper extra nach London fliegen. In Russland bin ich gewohnt, so zu leben, als wäre jeder Tag der letzte. In Dtld muss man alles vorplanen - inkl Rente etc. Ich kann mich daran nicht gewöhnen.

Titel: Re: Wann ist eine Ehe - eine Scheinehe?
Beitrag von carlosCB am 20.04.2004 um 13:44:26
@INGE  :
Zitat:
sei mal dahingestellt, ob Elena "den Ruf der russischen Mädchen ruiniert". BTW, wer Menschen aufrgund Ihrer Nationalität abwertet oder bevorzugt sollte schon mal vorsorglich 'ne Merkbefreiung beantragen.


Sie ruiniert den Ruf durch Ihr Verhalt und Ihre Forderungen / ERWARTUNGEN , das hat ja nichts mit der nationalität zu tun. Aber es schürt die Vorurteile.
Ich als D mit "russischer Ehefrau" höre dies sehr häufig.


Zitat:
Es gibt in Russland (selbst im Zentralkongo) durchaus Menschen, die mehr als du und ich verdienen (Es sein denn du bist der Besitzer von IKEA). Und nicht jeder lebt in Russland schlechter als jeder hier


Klar , weiss ich, habe es in UA und BY selbst erlebt.
Ich habe ja auch nie behaupet ,dass es nicht so was gibt  [smiley=undecided.gif]



Zitat:
Elena könnte also durchaus 'auf der Leiter nach unten gestiegen sein'. Erschwerend kommt natürlich noch hinzu, dass eine erfolgreiche Karriere in Russland hier nicht unbedingt fortgesetzt werden kann (ein russischer Anwalt oder Arzt z.B. kann ja nicht einfach hier praktizieren)


wie Du schon sagst:  K Ö N N T E


Zitat:
Wenn meine Frau damals in UA so richtig die fette Kohle gemacht hätte, hätte man von mir in Deutschland jedenfalls nur noch einen blaßblauen Kondensstreifen gesehen


Na ja, ich weiss nicht ,ob Du Dich da mal nicht verschätzt.
Ich war selbst schon in UA  und mehrmals in BY .......für ein -zwei Jahre könnte ich mir das auch vorstellen   aber nur bei entsprechendem Einkommen
Denn, auch wenn sich das unglaublich anhört: um dort so leben zu können wie hier, braucht man mehr Geld als in D




Titel: Re: Wann ist eine Ehe - eine Scheinehe?
Beitrag von Hartmut_Krentz am 20.04.2004 um 14:47:26
Hallo Carlos,

keep cool, es gibt Sachen ueber die man sich nicht
aufregen sollte gibt nur ein Magengeschwuer


Gruesse aus España

Titel: Re: Wann ist eine Ehe - eine Scheinehe?
Beitrag von inge am 20.04.2004 um 14:54:26

schrieb am 20.04.2004 um 13:40:07:
Danke Inge. Ja, genau so war es bei mir. Ich habe in Russland promoviert, habe Vorlesungen an der Uni gehalten, wollte auch habilitieren. [...]
Übrigens jetzt, wo ich Dtld verlassen habe, ist meine Karriere auch hier abgebrochen, denn wenn man einmal gekündigt hat, wird die Stelle von jemand anderem übernommen.


Tja, ist für dich alles ziemlich dumm gelaufen (Frei nach dem Motto: Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt).

Ich möchte mal meinen Lieblingssänger zitieren: "Was wirklich zählt, ist nur das was zu ändern ist"
Also setz dich mit deiner ALB in Verbindung und besprich die ganze Sache offen und ehrlich. Es kommt immer besser, wenn man selbst vorstellig wird, als wenn man sich erst erklärt, wenn man 'erwischt' wird!

Titel: Re: Wann ist eine Ehe - eine Scheinehe?
Beitrag von carlosCB am 20.04.2004 um 14:54:38
Ja das sagst Du was........aber ingendwann gehts nicht mehr anders.


una grande Cerveza  :beer   Salut

Titel: Re: Wann ist eine Ehe - eine Scheinehe?
Beitrag von Hartmut_Krentz am 20.04.2004 um 15:10:26
Genau Carlos damit geht vieles einfacher,

A tu salud

Titel: Re: Wann ist eine Ehe - eine Scheinehe?
Beitrag von carlosCB am 20.04.2004 um 13:06:08

Zitat:
Bei der Heirat habe ich überhaupt nicht daran gedacht, was das Zusammenleben bedeutet, denn vor Ehe haben wir nie zusammengelebt oder gemeinsamen Haushalt geführt.



SELBST WENN DAS STIMMT; SO NAIV UND DU.. KANN MAN DOCH WOHL NICHT SEIN



Zitat:
[Für mich erwies es aber als nicht einfach, in Dtld zu leben, deswegen schlug ich meinem Ehemann mehrmals vor, nach Russland auszureisen. Aber das lehnte er ab,/quote]

UND SONST GEHTS DIR GUT ????



[quote]und da ich nicht in Dtld leben kann (ich habe eine kranke Mutter, die ich pflegen muss; ich konnte keine Arbeit finden; die Lebensverhältnisse, die mein Mann vorzog, waren mir zu ärmlich), so war Trennung eigentlich die einzig richtige Entscheidung auch aus meiner Sicht.


MEHR BLÖ.. AUSRENEN HAST DU NICHT PARAT ???


Zitat:
da ich nicht in Dtld leben kann (ich habe eine kranke Mutter, die ich pflegen muss


DAS WUSSTEST DU NICHT VORHER ???
UND NUR DU KANNST SIE PFLEGEN???
UND DAS IST DIR WICHTIGER ALS DEINE EHE/BEZIEHUNG ?????

sicher.......sicher....alles für den Dackel.......


Zitat:
ich konnte keine Arbeit finden;


wer arbeiten will, findet auch welche..........



Zitat:
die Lebensverhältnisse, die mein Mann vorzog, waren mir zu ärmlich


KLAR, SELBST NICHT ARBEITEN , ABER DIE LEBENSVERHÄLTNISSE ALS ZU ÄRMLICH KRITISIEREN.

GEHTS NOCH???????????????????????


Zitat:
und ich bin auch früher immer etwa 2mal im Jahr nach Dtld geflogen - für eine oder zwei Wochen



Dann scheinst DU ja auch nicht die Ärmste zu sein.....also stell dich nicht so an



Zitat:
Deswegen will ich eben um jeden Preis die AG beibehalten. Aber es sieht so aus, dass des nicht geht.



hoffentlich!!!  wie ich DIr schon einmal gesagt habe , DU VERSAUST DEN RUF ANDERER RUSSISCHER MÄDCHEN.



@FORUM : SORRY DASS ICH HIER SO DEUTLICH WERDEN MUSSTE. IST JA EIGENTLICH NICHT MEINE ART. ABER WENN MAN DIE VERSCHIEDENEN THREADS VON IHR LIEST, KANN MAN NICHT ANDERS



Anmerkung von Doc:
Beim Übertragen der vorgenannten Postings nach hier hat sich ein kleiner Fehlerteufel eingeschlichen. Dieses Posting gehört nach etwas höher, was an der Postinguhrzeit zu erkennen ist. Ich bitte, diesen faux pas zu entschuldigen.  [smiley=bash.gif]

Titel: Re: Aufenthaltsbewilligung nach der Scheidung
Beitrag von Doc am 20.04.2004 um 19:41:13
Also was ist denn hier los?

Ich möchte doch darum bitten, dass hier sachlich diskutiert wird. Wer die Regeln nicht kennt, sollte mal wieder einen Blick in die Nutzungsbedingungendieses Forums werfen.

Es ist nicht Sinn und Zweck dieses Forums andere zu beleidigen oder zu beurteilen. Hier sollen Sachverhalte und nicht Personen diskutiert werden. Also braucht man/frau auch weder schreien, noch ist es notwendig abwertend oder herabwürdigend zu argumentieren.

Also: Immer schön locker bleiben!

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