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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Wie ist das Vorgehen?
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Beitrag begonnen von wowwowwow am 12.04.2004 um 15:32:46

Titel: Wie ist das Vorgehen?
Beitrag von wowwowwow am 12.04.2004 um 15:32:46
Hallo liebe Mitglieder des Forums,

ich bin noch promovend an einer Universität in Deutschland. ich komme aus nicht EU-Länder. Ich habe mein Studium komplett von Anfang an (Studienkolleg, Maschinenbaustudium, Promotion) in Deutschland absolviert. Nun möchte ich arbeiten. Wie ist denn das Vorgehen, damit ich problemlos arbbeitserlaubnis bekommen kann. Mein Visum ist noch Studentenvisum.

Danke,

Roy

Titel: Re: Wie ist das Vorgehen?
Beitrag von Doc am 12.04.2004 um 17:28:11
Hallo Roy,

grundsätzlich gilt § 28 (3) AuslG!

Zu Ausnahmen siehe mal in den Thread von Mascha.

Doc  ;)

Titel: Re: Wie ist das Vorgehen?
Beitrag von LAUR am 15.04.2004 um 12:46:44
Deine Chance ist nur wenn Du ein guter Spezialist bist und eine deutsche Firma dich unbedingt haben will, weil Du gut bist.Diese Firma daraufhin die Ausländerbehörde überzeugt dass Du unentbehrlich bist und so Du zu einem Aufenthalt und Arbeitserlaubniss kommst (ich kenne Fälle). Es ist aber sehr schwer das durchzusetzten, vor allem weil niemand unersetzlich ist und die Ausländerbehörde sich dagegen wehren wird Dir ein Aufenthalt zu erteilen, NUR deswegen.

Trotzdem  
Viel Glück !!!

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