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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Residenzpflicht unumgehbar?
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Beitrag begonnen von Ruettelfix am 12.04.2004 um 13:21:08

Titel: Residenzpflicht unumgehbar?
Beitrag von Ruettelfix am 12.04.2004 um 13:21:08
Hallo Ihr  :D

habe seit einiger Zeit einen Partner (Asylanten). Aufgrund seines Status greift die Residenzpflicht. Zudem ist er in Therapie (recht hohe Kosten).

Ich möchte nun in eine andere Stadt ziehen (relativ weit weg), um einem neuen Job nachzugehen.

Meine Frage ist:  ???

Wenn ich seine Lebensunterhaltkosten finanziere (Miete, Ernährung etc), allerdings NICHT die Therapiekosten (denn die sind zu hoch - die Therapie braucht er allerdings!), wird er dann die Möglichkeit haben, umzuziehen?

Denn er entlastet seine Stadt ja durch den Wegzug und der neuen Stadt würde er dann ja nur durch die Therapiekosten zur Last fallen. Außerdem wurde er schon oft gefragt (von Behörden/Arzt etc.), ob er jemanden hat, der sich um ihn kümmert. Es wäre nämlich für ihn und seine Gesundheit förderlich, wenn der/diejenige in seiner Nähe ist. Wären das Argumente, um einen Umzug zu ermöglichen?

Oder ist die Residenzpflicht unumgehbar? (Habe eine Freundin, deren Freund noch nicht mal zur Geburt seines eigenen Kindes kommen durfte, geschweige denn während der Schwangerschaft bei ihr sein durfte)

Bitte gebt mir Rat!

Danke

Rüttelfix  :happy:

Titel: Re: Residenzpflicht unumgehbar?
Beitrag von Davidovitsch am 12.04.2004 um 13:33:11
Nun, deine Anliegen kann ich zwar gut verstehen, aber die Sache sieht doch wohl wie folgt aus:

1. Es liegt ein laufendes Asylverfahren vor, das noch nicht entschieden ist. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist die Freizügigkeit des Asylbewerbers eingeschränkt (Residenzpflicht).

2. Wenn Du wirklich mit Deinem Partner zusammenbleiben willst, steht esa Dir ja frei, ihn zu heiraten.

Deine übrigen Argumente halte ich für zusammenkonstruiert.

Hier noch eine Bemerkung, damit du wieder zu einer angemesseenn Beurteilung der Sache zurückfindest:
Wenn du deinen partner in seinem heimatland kennengelernt hättest, könnte er auch nur zu dir in die BRD kommen, wenn du ihn heiratest. das gilt übrigens für sehr viele Personen.
Es ist nicht einzusehen, dass ausgerechnet diejenigen, welche nicht gefragt haben, ob sie hierherkommen dürfen, besser gestellt sein sollen, als viele andere.

Titel: Re: Residenzpflicht unumgehbar?
Beitrag von Mick am 12.04.2004 um 15:21:03

schrieb am 12.04.2004 um 13:21:08:
Denn er entlastet seine Stadt ja durch den Wegzug und der neuen Stadt würde er dann ja nur durch die Therapiekosten zur Last fallen.


"nur die Therapiekosten" ist gut. Das dürfte sicherlich der Hauptbatzen der Kosten sein.
Im Übrigen brauchen sehr viele Asylbewerber oder ausreisepflichtige Ausländer eine Therapie. So jedenfalls wird es oftmals ärztlich bescheinigt. Da wird kaum eine ABH mit einem Zuzug einverstanden sein, hierdurch würde Präzidenzfälle geschaffen, auf die sich andere dann berufen.
Sehe da keine Chance.

Titel: Ein bißchen zu lange in der Ostersonne gewesen?
Beitrag von Ruettelfix am 12.04.2004 um 17:57:57
:o Lese ich da richtig?

Mir scheinen die Antworten auf mein Hilfegesuch zwar sachlich, aber vielleicht etwas zu nüchtern zu sein. Genauer gesagt etwas feindlich.


Wieso unterstützt und verteidigt ihr (bzw. Davidovitsch) die fragwürdige Praxis, erst heiraten zu müssen, um als DeutscheR mit einem/einer ausländischen PartnerIn glücklich zusammenleben zu dürfen?  ??? Selbst wenn ich mit ihm zusammenbleiben will, habe ich nicht vor, in den nächsten Jahren zu heiraten. Der Staat kann bzw. sollte mich nicht zu solchen Schritten zwingen.

Und wer bitte spricht aus deiner Brust, wenn du, lieber Davidovitsch schreibst, dass die Residenzpflicht "Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" passiert? So mag sie zwar offiziell begründet sein, aber bitte, warum muss sie hier in einem Forum verteidigt werden, von dem ich dachte, dass ebensolches links bzw. liberal ist. Für euch scheint die Residenzpflicht akzeptiert und eine tolle Sache zu sein. WHY? Würde ich gern mal wissen.

Du schreibst, Davidovitsch, "Deine übrigen Argumente halte ich für zusammenkonstruiert. " Das stimmt nicht. Dass es der Gesundheit meines Partners dienlich wäre, habe ich nicht frei erfunden. Ärzte und MA der Behörde haben es selbst gesagt. Allerdings magst du Recht haben, dass das keine Argument für die ABH ist, in deren Stadt ich ziehen werde.

Einen Kritikpunkt habe ich auch für den Beitrag von Mick. Du schreibst: "Im Übrigen brauchen sehr viele Asylbewerber oder ausreisepflichtige Ausländer eine Therapie. So jedenfalls wird es oftmals ärztlich bescheinigt".
So jedenfalls wird es oftmals bescheinigt???????? Bitte? Wie meinst du das? Unterstellst du den AusländerInnen, sie nehmen die Therapie aus lauter Langeweile in Anspruch? Die Ärzte werden schon wissen, warum und ob die Therapie notwendig ist.

Vielleicht hast du bisher zuwenig Zeit in Warzones verbracht, zu wenig Menschen sterben sehen, zu wenig Mißhandlung o.ä. miterlebt, zu wenig Menschen mit psychischen oder physischen Problemen kennengelernt, um zu wissen, wie nötig diese o.g. Personen eine Therapie haben. Möchte dich mal sehen, wenn dir sowas wie ihnen passieren würde... vielleicht urteilst du dann anders.

Etwas enttäuscht und empört,  [smiley=bash.gif]
Ruettelfix

Titel: Re: Residenzpflicht unumgehbar?
Beitrag von Doc am 12.04.2004 um 18:31:59
Hallo Rüttelfix,

um es mal wieder tatsächlich auf die sachliche Schiene zu schieben:

Innerhalb des Asylverfahrens (Aufenthaltsgestattung) gelten bzgl. der Verteilung die §§ 44 ff. AsylVfG. Die räumliche Beschränkung beruht dann auf §§ 55 ff. AsylVfG.

Diese Regelungen sollen die Lasten der Bundesländer und deren Kommunen gleichmäßig verteilen. Dabei ist zu bemerken, dass es in erster Linie darum geht, dass der Asylsuchende die Absicht hat, vor Verfolgung zu fliehen.

Eine andere Kommune davon zu überzeugen, dass es insgesamt vorteilhafter wäre, der Lebensgefährtin (nicht Ehefrau) zu folgen, die dadurch einen evtl. Therapieerfolg qualifizieren könnte und für Lebenshaltungskosten aufkommen wolle, dürfte schwer gegen die Kosten (insbes. der Therapie- und Pflegekosten) aufzuwiegen sein. Die derzeitig zuständige Ausländerbehörde (ABH) wird den Wegzug sicher unterstützen, aber die aufnehmende ABH muss auch ihre eigene Haushaltskasse schützen.

Anders wäre es allerdings, wenn eine eheliche Lebens- und Beistandsgemeinschaft bestünde und deshalb eine Umverteilung anstünde.

Warst Du denn auch bislang schon für die Lebenshaltungskosten aufgekommen, so dass keine Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld nach dem AsylbLG entstanden waren? Denn das dürfte auch einigermaßen die Waagschalen beeinflussen können.

Doc  >:(

Titel: Re: Residenzpflicht unumgehbar?
Beitrag von Davidovitsch am 12.04.2004 um 19:49:20

schrieb am 12.04.2004 um 17:57:57:
:o Lese ich da richtig?

Mir scheinen die Antworten auf mein Hilfegesuch zwar sachlich, aber vielleicht etwas zu nüchtern zu sein. Genauer gesagt etwas feindlich.

..............................


Ja, Du liest richtig.
Feindselig benimmst Du Dich aber selbst.

Nein, ich rede das nicht als gut hin, dass es hier meist keine andere Möglichkeit gibt, mit seinem ausländischen Partner zusammenzuleben, ausser der, ihn vorher zu heiraten. Aber das ist nun mal die Realität und es gibt auch Gründe dafür, dass wir hier nicht jeden beliebig aufnehmen können.

Ich habe davon geredet, dass diejenigen, die nicht fragten ob sie herkommen könnten, die dann hier auf Kosten meiner Steuergelder leben, auf keinen Fall besser gestellt sein sollten, als diejenigen, die hierher nach VORHERIGER Genehmigung kamen und hier Steuern und Sozialabgaben zahlen.

Aber das kannst Du in Deiner gegenwärtigen Verblendung wohl nicht differenzieren.


Titel: Re: Partnerschaft fällt nicht unter Art. 6 GG
Beitrag von fons am 12.04.2004 um 19:51:14

schrieb am 12.04.2004 um 17:57:57:
Etwas enttäuscht und empört


Auch von mir nur mal kurz was auf der sachlichen Ebene:

Eine (Lebens-) Partnerschaft, steht eben nicht unter dem Schutz des Grundgesetzes. Also habt ihr keine Chance. So ist nun mal das geltende Recht.

Und hier soll/darf nicht darüber diskutiert werden, ob das geltende Recht so wie es ist gut/richtig ist.  :-X Würde niemand helfen.


Titel: Re: Ein bißchen zu lange in der Ostersonne gewesen
Beitrag von Mick am 12.04.2004 um 19:58:47

schrieb am 12.04.2004 um 17:57:57:
Einen Kritikpunkt habe ich auch für den Beitrag von Mick. Du schreibst: "Im Übrigen brauchen sehr viele Asylbewerber oder ausreisepflichtige Ausländer eine Therapie. So jedenfalls wird es oftmals ärztlich bescheinigt".
So jedenfalls wird es oftmals bescheinigt???????? Bitte? Wie meinst du das? Unterstellst du den AusländerInnen, sie nehmen die Therapie aus lauter Langeweile in Anspruch? Die Ärzte werden schon wissen, warum und ob die Therapie notwendig ist.


Tja hm. So einfach ist das nicht. Ärztliche Bescheinigungen stellen sich leider oftmals als "unhaltbar" heraus. Regelmäßig wird oberflächlich geprüft, es kommt sogar regelmäßig vor, dass mit dem/der betroffenen Ausländer/in gar nicht gesprochen wurde. Ich kenne einen Fall, da hat der Arzt eine posttraumatische Belastungsstörung bescheinigt und ein umfangreiches Attest geschrieben. Gesprochen hat er ca. 5 Min. mit dem Ehepartner der Betroffenen.  In einem weiteren Fall wurde einem Kind eine posttraumatische Belastungsstörung aufgrund der Kriegserlebnisse bescheinigt. Auf den Hinweis, dass sich das Kind doch seit der Geburt in Deutschland aufhalte (was der Arzt offensichtlich übersehen hatte), folgte dann die Feststellung, dass das Trauma durch die Fernsehberichterstattung aufgetreten ist.

Es tut mir leid, aber wenn man so etwas eben nicht selten erlebt, steht man auch ärztlichen Bescheinigungen kritisch gegebenüber. Mir ist dabei klar, dass da Leute drunter leiden, bei denen die bescheinigten Umstände auch tatsächlich vorliegen. Im übrigen leiden unter solchen Praktiken auch Ärzte, die ihren Job gewissenhaft ausüben. Jedes ärztliche Attest kritiklos als Fakt hinzunehmen ist m.E. blauäugig.

Letztlich wollte ich zum Ausdruck bringen, dass wir von einer Vielzahl von Fällen sprechen, die dann alle ihr Wohnumfeld nach eigenem Dafürhalten auswählen dürfen. Gerade im Hinblick auf die hohen Kosten sehe ich da keine Chance.

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