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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Wohngeld
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Beitrag begonnen von Anne am 08.04.2004 um 12:24:46

Titel: Wohngeld
Beitrag von Anne am 08.04.2004 um 12:24:46
Hallo,
da wir ja jetzt geteilte Themenforen haben, muss ich meine Frage auch teilen: wie ist es mit Einbürgerund, wenn Wohngeld bezogen wird?
Danke
Anne

Titel: Re: Wohngeld
Beitrag von ramaol am 08.04.2004 um 12:48:34
Hallo Anne!
Wie so oft, heißt es auch hier: kommt drauf an!

Sofern es sich um einen Anspruch auf Einbürgerung nach § 85 AuslG handelt, ist der Bezug von Wohngeld unschädlich.

Im Bereich der Ermessenseinbürgerungen nach §§8/9 StAG ist eine Prognoseentscheidung erforderlich.

Nachzulesen in Ziff. 8.1.1.4 der Verwaltungsvorschriften (letzter Satz):

Zitat:
Bei Bezug anderer Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Erziehungsgeld, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Wohngeld oder Ausbildungsförderung nach dem BAföG, ist eine Prognoseentscheidung erforderlich, ob der Einbürgerungsbewerber künftig in der Lage sein wird, sich ohne Bezug solcher Leistungen aus eigenen Kräften zu unterhalten.

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