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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Wieder mal: Was danach? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1081401905 Beitrag begonnen von schweitzer am 08.04.2004 um 07:25:05 |
Titel: Wieder mal: Was danach? Beitrag von schweitzer am 08.04.2004 um 07:25:05
Bei meiner heutigen Anfrage geht es um einen Studenten aus der Türkei. Im August wird sein Studium hier beendet sein. Gern würde er anschließend noch ein Praktikum bzw. ein praktisches Jahr in einer deutschen Firma absolvieren, weil er davon ausgeht bzw. wohl Tatsache ist, dass ein solcher Einsatz seine Chancen künftig in der Türkei einen angemessenen Arbeitsplatz und eine entsprechende Vergütung zu erhalten, erheblich steigern würde. Praktische Auslandseinsätze würden dort besonders gern gesehen und gewürdigt.
Welche Möglichkeiten hätte er (ausländerrechtlich) seinen Wunsch in die Tat umzusetzen? Wie verhält sich das bei jetziger Rechtslage, gäbe es gegebenenfalls Veränderungen, wenn das Gesetzespaket "Zuwanderungsgesetz" in Kraft tritt? Spielen irgendwelche speziellen Abkommen zwischen der Türkei und der Bundesrepublik Deutschland hier eine Rolle? Um es noch einmal klar zu sagen: Es geht ihm nicht darum, dauernd hier in Deutschland zu bleiben - er möchte in die Türkei zurück! - Es geht nur um einen vielleicht einjährigen "Anschluss" an sein Studium in der genannten Weise? Wer kann hier raten oder Hinweise geben? Für eine baldige Antwort wäre dankbar: =schweitzer= |
Titel: Re: Wieder mal: Was danach? Beitrag von Mick am 08.04.2004 um 11:29:43 schrieb am 08.04.2004 um 07:25:05:
Hi, ich zitiere hier mal die Nr. 28.5.4.5 AuslG-VwV: Zitat:
Ich denke, damit kann geholfen werden. |
Titel: Re: Wieder mal: Was danach? Beitrag von LAUR am 15.04.2004 um 13:04:28
Ich denke dem was Mick geschrieben hat, ist nichts hinzuzufügen..... [beifall=beifall.gif]
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