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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Thailänderin
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Beitrag begonnen von Mike am 07.04.2004 um 21:19:10

Titel: Thailänderin
Beitrag von Mike am 07.04.2004 um 21:19:10
Hallo alle ich hoffe das ihr mir helfen könnt? Ein Kumpel von mir bat mich mal mich hier zu umhören nach seinem Problem. Also folgendes. Mein Kumpel kommt aus Belgien und wohnt auch dort und hat jetzt eine Thailänderin kennengelernt die verheiratet ist. Das Problem ist jetzt das sich ihr Mann nach sieben einhalb monatiger ehe scheiden lassen will. Also sie ist jetzt sieben einhalb monate in belgien mit einer Aufenthaltserlaubnis von 5 Jahren. Muss sie wieder zurück nach Thailand wenn sie geschieden ist oder kann sie in Belgien bleiben.  M.F.G MIKE.

Titel: Re: Thailänderin
Beitrag von Doc am 07.04.2004 um 21:25:32
Sorry Mike,

aber da suchst Du besser mal ein Forum für belgisches Ausländerrecht, weil dafür wohl die deutschen Gesetze kaum Anwendung finden dürften.

Doc  :o

Titel: Re: Thailänderin
Beitrag von Mike am 07.04.2004 um 21:36:46
Danke Doc aber ich dachte es wäre möglich das es vieleicht mehr oder weniger gleich wäre in der eu mit der Aufenthaltserlaubnis für eheleute von Eu Bürgern. Welche chance hätte sie denn wenn dieser Fall so wie beschrieben hier in Deutschland so wäre? Danke

Titel: Re: Thailänderin
Beitrag von Mick am 07.04.2004 um 21:42:34

schrieb am 07.04.2004 um 21:36:46:
Danke Doc aber ich dachte es wäre möglich das es vieleicht mehr oder weniger gleich wäre in der eu mit der Aufenthaltserlaubnis für eheleute von Eu Bürgern. Welche chance hätte sie denn wenn dieser Fall so wie beschrieben hier in Deutschland so wäre? Danke


Unabhängig davon, ob sie eine Aufenthaltserlaubnis für EU-Staatsangehörige hätte, oder eine nach dem nationalen Ausländerrecht: Sie müsste nach Hause. 7,5 Monate sind deutlich zu wenig für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Die Geltungsdauer der AE würde also zeitlich beschränkt (verkürzt).

Titel: Re: Thailänderin
Beitrag von Davidovitsch am 12.04.2004 um 11:36:10
Erst mal muss sie wohl zurück.
Wenn sie dann geschieden ist, kannst du sie ja mit Eheschliessungsvisum nach D holen...

Titel: Re: Thailänderin
Beitrag von Antoine am 12.04.2004 um 12:03:22

schrieb am 07.04.2004 um 21:19:10:
Hallo alle ich hoffe das ihr mir helfen könnt? Ein Kumpel von mir bat mich mal mich hier zu umhören nach seinem Problem. Also folgendes. Mein Kumpel kommt aus Belgien und wohnt auch dort und hat jetzt eine Thailänderin kennengelernt die verheiratet ist. Das Problem ist jetzt das sich ihr Mann nach sieben einhalb monatiger ehe scheiden lassen will. Also sie ist jetzt sieben einhalb monate in belgien mit einer Aufenthaltserlaubnis von 5 Jahren. Muss sie wieder zurück nach Thailand wenn sie geschieden ist oder kann sie in Belgien bleiben.  M.F.G MIKE.


Ich kenne belgisches Recht nicht, bezweifle jedoch stark, ob die Kenntnis deutschen Rechts zur Lösung der Frage beiträgt.

Dein Kumpel muss die Fragen in Belgien mit den dortigen Behörden besprechen, alles andere hilft nicht und ist ggf. nur irreführend.

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