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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Arbeitnehmerfreizügigkeit https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1081351904 Beitrag begonnen von andron am 07.04.2004 um 17:31:44 |
Titel: Arbeitnehmerfreizügigkeit Beitrag von andron am 07.04.2004 um 17:31:44
Hallo
bezüglich der EU-Erweiterung habe ich Fragen. Meine Ehefrau kommt aus Malta, studiert in Deutschland seit 4 Jahren und erhält eine Aufenthaltsbewilligung. Ich komme aus einem sog. Drittland und habe in Deutschland eine Ausbildung vor 2 Monaten abgeschlossen. Während meiner Ausbildung habe ich eine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Nach Abschluß meiner Ausbildung durfte ich nicht arbeiten. Im Rahmen der Familienzusammenführung erhalte ich zur Zeit eine Aufenthaltsbewilligung wie meine Frau ohne Arbeitsaufnahme. Ab Mai 2004 ist Malta in der EU mit Freizügigkeitsrecht. Inzwischen habe ich einen Arbeitsvertrag bekommen. Dieser Arbeitsvertrag ist gültig ab 01 Mai 2004. Meine Fragen: 1- Darf ich ab 01 Mai 2004 arbeiten ? 2- Bekommen meine Frau und ich eine Aufenthaltserlaubnis-EG und wie lange ? (meine Frau hat noch ca. 16 Monate Studium, ich habe einen Arbeitsvertrag für 2 Jahre). 3- Im unseren Fall was benötigen wir von Unterlagen um eine Aufenthaltserlaubnis-EG zu bekommen ? Vielen Dank für die Hilfe. |
Titel: Re: Freizügigkeit von Studenten und ihren Familien Beitrag von Doc am 07.04.2004 um 18:20:23
Hallo Andron,
hier kommt wohl ein Freizügigkeitsrecht für Studenten der Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaft in Frage: Gem. Art. 1 der Richtlinie 93/96/EWG steht dem Studenten eines Mitgliedstaates der europäischen Gemeinschaft (bzw. der EU) ein Aufenthaltsrecht zu, wenn er für die Dauer des Studiums seinen Lebensunterhalt bestreiten kann und über ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügt. Unter diesen Umständen leitet sich dieses Recht auch auf den Ehegatten und die unterhaltsberechtigen Kinder ab: Zitat:
Desgleichen ist in nationales Recht umgesetzt: FreizügV/EG Der Beirtittsvertrag bzgl. Malta sieht keine Beschränkungen vor. Demnach erwirbt die maltesische Studentin in D. ab dem 01.05.2004 ein EU-Aufenthaltsrecht. Ihr und ihren o.g. Familienangehörigen, insoweit sie nicht auf die Sozialhilfe zurückgreifen brauchen und über Krankenversicherung gegen alle Risiken verfügen, steht auch eine AE-EG für die Dauer des Studiums zu. Dann darf der Ehegatte jeder Erwerbstätigkeit nachkommen (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 RL 63/96/EWG). Doc ;D |
Titel: Re: Arbeitnehmerfreizügigkeit Beitrag von andron am 07.04.2004 um 19:53:58
Danke sehr Doc für deine Hilfe.
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung beschlossen. Sind die Ausländerbehörden abschließend informiert über dieses Gesetz ? |
Titel: Re: Arbeitnehmerfreizügigkeit Beitrag von Mick am 07.04.2004 um 20:08:44 schrieb am 07.04.2004 um 19:53:58:
Die Ausländerbehörden sind darüber informiert, dass Malta ohne Beschränkungen beigetreten ist. |
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