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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum zur Eheschließung ohne Eheschließung
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Beitrag begonnen von Gordita am 06.04.2004 um 22:33:27

Titel: Visum zur Eheschließung ohne Eheschließung
Beitrag von Gordita am 06.04.2004 um 22:33:27
Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Heiratsvisum:

Was geschieht eigentlich, wenn das Visum erteilt wurde [beifall=beifall.gif], der ausländische Lebenspartner nun endlich in Deutschland ist [disco=disco.gif] – und man sich dann letztendlich aber dazu entschließt, doch nicht zu heiraten? :-[

Titel: Re: Visum zur Eheschließung ohne Eheschließung
Beitrag von Doc am 06.04.2004 um 22:39:55
Dann reist der Ausländer eben wieder aus.
Ist doch ganz einfach.

Doc  8)



Nachtrag:

Sollte es bei der Ausreise zu Komplikationen kommen, dann stellt sich durchaus die Frage, ob da jemand eine Verpflichtungserklärung abgegeben hatte. Des Weiteren dürften sich einige Fragen auftun, ob hier eine Schleusung Grundlage war.

Doc  ;D

Titel: Re: Visum zur Eheschließung ohne Eheschließung
Beitrag von Gordita am 08.04.2004 um 14:35:20

Zitat:
Sollte es bei der Ausreise zu Komplikationen kommen, dann stellt sich durchaus die Frage, ob da jemand eine Verpflichtungserklärung abgegeben hatte. Des Weiteren dürften sich einige Fragen auftun, ob hier eine Schleusung Grundlage war.  


??? Das verstehe ich nicht ganz. Welche Rolle spielt hier die Verpflichtungserklärung? Diese wird doch in dem Fall eingehalten, oder? Und was genau versteht man unter Schleusung?

Danke im Voraus :)

Titel: Re: Visum zur Eheschließung ohne Eheschließung
Beitrag von Nicator am 08.04.2004 um 15:09:06

schrieb am 08.04.2004 um 14:35:20:
??? Das verstehe ich nicht ganz. Welche Rolle spielt hier die Verpflichtungserklärung? Diese wird doch in dem Fall eingehalten, oder? Und was genau versteht man unter Schleusung?

Danke im Voraus :)


Ist doch ganz klar. Sollten dann im weiteren Verlauf des Aufenthaltes im Bundesgebiet irgendwelche Kosten auftreten (z.B. Inanspruchnahme von öffentlichen Leistungen, Abschiebekosten etc.), wird die Person die die Verpflichtungserklärung abgegeben hatte erstmal zur Begleichung dieser Kosten herangezogen.

Grüsse!

Titel: Re: Visum zur Eheschließung ohne Eheschließung
Beitrag von Gordita am 08.04.2004 um 15:53:01

Zitat:
im weiteren Verlauf des Aufenthaltes im Bundesgebiet


Ja, wenn die Person doch aber das Land ganz normal wieder verlässt?

Ich meine, könnte man Schwierigkeiten bekommen, weil man die eigentliche Voraussetzung für das Visum (nämlich zu heiraten) letztendlich doch nicht erfüllt hat?

Titel: Re: Visum zur Eheschließung ohne Eheschließung
Beitrag von Nicator am 08.04.2004 um 15:59:46
Wenn die Person vor Ablauf des Visums freiwillig, "ganz normal" wieder ausreist wird es zu keinen Schwierigkeiten kommen!

Titel: Re: Visum zur Eheschließung ohne Eheschließung
Beitrag von chap am 08.04.2004 um 18:46:27

schrieb am 06.04.2004 um 22:39:55:
Dann reist der Ausländer eben wieder aus.
Ist doch ganz einfach.

Doc  8)


Nachtrag:

Sollte es bei der Ausreise zu Komplikationen kommen, dann stellt sich durchaus die Frage, ob da jemand eine Verpflichtungserklärung abgegeben hatte. Des Weiteren dürften sich einige Fragen auftun, ob hier eine Schleusung Grundlage war.

Doc  ;D


Hi,

darf ich noch Mal die Frage stellen, ob der Auslaender mit solchem Visum durch Hocheitsgebiete anderen Schengen Staaten zurueck nach Heimat reisen darf (Schluesselwort "Transit").

Titel: Re: Durchreiseerlaubnis
Beitrag von Doc am 09.04.2004 um 18:07:31
Hallo Chap,

guck doch mal in Art. 5 (3) SDÜ.

Doc  ;D

Titel: Re: Durchreiseerlaubnis
Beitrag von dr-er am 13.04.2004 um 18:46:32

schrieb am 09.04.2004 um 18:07:31:
Hallo Chap,

guck doch mal in Art. 5 (3) SDÜ.

Doc  ;D


Meinst Du, dass in diesem Fall ein "Rückreisesichtvermerk" beantragt werden soll? Was ist das? :)

Titel: Re: Visum zur Eheschließung ohne Eheschließung
Beitrag von Doc am 15.04.2004 um 19:01:56
Hey chap,

auch ein nationales Visum ist eine Aufenthaltserlaubnis. Also kann auch mit einem nationalen Visum (insoweit es noch gültig ist) zurückgereist werden, ohne ein spezielles Ausreisevisum beantragen zu müssen.

Doc  ;)

Titel: Re: Visum zur Eheschließung ohne Eheschließung
Beitrag von peku am 17.04.2004 um 10:52:14
Hi doc,

eventuell war die Frage : "ob mit einem nationlaen visum (zur Eheschliesung) durcha ndere schengen Staaten wieder ausgereist werden darf.

Dies sehe ich nicht so in der Praxis wird es aber bei der ausreise an der Grenze keine Probleme geben warum denn auch er ereist doch aus und kann daran eh nicht gehindert werden.
gruss peku

Titel: Re: Visum zur Eheschließung ohne Eheschließung
Beitrag von Hesekiel am 17.04.2004 um 14:45:57

schrieb am 17.04.2004 um 10:52:14:
...die Frage : "ob mit einem nationlaen visum (zur Eheschliesung) durcha ndere schengen Staaten wieder ausgereist werden darf.


Nationale Visa berechtigen zur Durchreise durch andere Schengenstaaten, wenn der betreffende Ausländer in diesen Staaten nicht zur Einreiseverweigerung notiert ist.

Titel: Re: Visum zur Eheschließung ohne Eheschließung
Beitrag von chap am 19.04.2004 um 19:40:55

schrieb am 15.04.2004 um 19:01:56:
auch ein nationales Visum ist eine Aufenthaltserlaubnis. Also kann auch mit einem nationalen Visum (insoweit es noch gültig ist) zurückgereist werden, ohne ein spezielles Ausreisevisum beantragen zu müssen.

Doc  ;)



Wenn das Visum " D " wirklich eine Aufenthaltserlaubnis ist, berechtigt sie auch zur freien Bewegung innerhalb des Schengenes, was Du mehrmals bestritten hast... ;)

Titel: Re: Visum zur Eheschließung ohne Eheschließung
Beitrag von Mick am 19.04.2004 um 19:46:38

schrieb am 19.04.2004 um 19:40:55:
Wenn das Visum " D " wirklich eine Aufenthaltserlaubnis ist, berechtigt sie auch zur freien Bewegung innerhalb des Schengenes, was Du mehrmals bestritten hast... ;)


Nennen wir es: Aufenthaltsgenehmigung (erlaubnis) in der Form des Visums, mit räumlicher Beschränkung  ;)

Titel: Re: Visum zur Eheschließung ohne Eheschließung
Beitrag von Doc am 19.04.2004 um 19:57:57
Sorry, aber solange wir uns in dieser ausländerrechtlichen Spezialsprache nicht auf bestimmte Termini einigen können (und das kann ich letztlich nicht verlangen, schon gar nicht von Ausländern), müssen immer wieder Korrekturen vorgenommen werden.

Also:
Einzahl: Visum
Mehrzahl: Visa, Visen

Also:
Ein Visum wird unter den Voraussetzungen einer Aufenthaltsgenehmigung erteilt.

Also:
Ein Visum ist keine Aufenthaltsgenehmigung im deklaratorischen Sinne.

Also:
Schengenvisa werden nach GKI erteilt, nur unterden Voraussetzungen, als dass auch eine A-Bewilligung erteilt worden wäre und die Ansprüche der anderen EU-Staaten Berücksichtigung finden.

Es gäbe sicher noch weitere Erklärungen, ohne Definition zu sein.

Doc  ;D

Titel: Re: Visum zur Eheschließung ohne Eheschließung
Beitrag von chap am 19.04.2004 um 20:20:31

schrieb am 19.04.2004 um 19:46:38:
Nennen wir es: Aufenthaltsgenehmigung (erlaubnis) in der Form des Visums, mit räumlicher Beschränkung  ;)


Die Frage war, ob das Visum zur Ausreise durch Hoheitsgebiet anderen Schengen-Staaten berechtigt. Und falls "Ja", warum nicht zur kurzen Aufenthalten in anderen Schengen-Staaten? Falls Art. 5 SDUe wirklich fuers Visum "D" gilt, kann man auch eine "Durchreise" von DE nach DE sich wohl vorstellen... :)

Eigentlich keiner von meinen Bekannten, der mit Visum "D" andere Schengen-Staaten besuchte, hatte irgendwelche Probleme damit. :)

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